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Britisches Urteil zum Ruanda-Deal Wer flieht, braucht Schutz

Dominic Johnson

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Dominic Johnson

Das Überstellen von Flüchtlingen an Ruanda ist rechtswidrig. Das Londoner Urteil zeigt: Alle Drittstaatenregelungen sind angreifbar.

N un hat es die britische Regierung endgültig höchstrichterlich schriftlich: Großbritannien darf die aus Frankreich einreisenden Bootsflüchtlinge nicht ins Flugzeug nach Ruanda setzen, statt ihnen einen Asylantrag zu ermöglichen. Das Urteil des Obersten Gerichts in London bestätigt das Urteil der Vorinstanz, wonach es zwar legal wäre, Asylsuchende in ein sicheres Drittland zu schicken, aber Ruanda keine ausreichenden Garantien gegen ihre mögliche Abschiebung in ihr Herkunftsland biete.

Für die deutsche und europäische Debatte über das Parken von Flüchtlingen in Drittländen ist dieses Urteil weniger unmittelbar relevant, als es scheint. Der britische „Ruanda-Deal“ sah nämlich nicht vor, Flüchtlinge nach Ruanda zu bringen, damit sie von dort aus Asyl in Großbritannien beantragen, so wie es deutsche Denkmodelle für ausgelagerte Asylverfahren vorsehen. Der Deal sah vor, dass sie dann Asyl in Ruanda beantragen.

Und natürlich kann Großbritannien weder den Ausgang eines ruandischen Asylverfahrens festlegen noch Flüchtlingen Schutz vor Abschiebung aus Ruanda versprechen. Keine Regierung der Welt kann eine wasserdichte Garantie für die Handlungen einer anderen Regierung abgeben. Großbritanniens Ruanda-Plan war also eine logische Fehlkonstruktion. Das gilt letztlich für alle Drittstaaten-Asylmodelle, und das ist für Europa dann doch relevant.

Die Londoner Richter haben ihrer Regierung eine unerreichbar hohe Hürde errichtet, aber tot ist der Ruanda-Deal auch jetzt nicht. Denn die konservative britische Rechte macht nach der Entlassung der streitbaren Innenministerin Suella Braverman ihre weitere Unterstützung für Premier Rishi Sunak davon abhängig, dass er hart bleibt, also letztlich einfach unter der Hürde hindurchspaziert und Fakten schafft.

Es ist also gut möglich, dass doch noch ein Flugzeug aus London in Kigali landet, gefüllt mit Flüchtlingen als Spielbälle in einem britischen Machtkampf. Aber Ruanda wäre schlecht beraten, da weiter mitzuspielen. Menschen fliehen nicht zum Spaß. Und mit Menschen­leben spielt man nicht.

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Dominic Johnson

Dominic Johnson Ressortleiter Ausland

Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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1 Kommentar

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  • tomás zerolo

    Braverman wollte ja offensichtlich noch ein Gesetz durchpeitschen, das die Nummer erleichtern sollte (fragt mich nicht wie). Dazu ist sie nicht mehr gekommen.

    Good riddance.