Bremer Wohnprojekte bedroht: Die gut gemeinte Gefahr

Ein neues Gesetz zum Schutz von KleinanlegerInnen könnte viele selbstverwaltete Projekte in Bremen in die Insolvenz treiben.

Auch die Stadtkommune "Alla Hopp" in der Neustadt ist vom Kleinanleger-Schutzgesetz bedroht Bild: Armin Simon

BREMEN taz | Mehrere selbstverwaltete Wohnprojekte in Bremen, aber auch die geplante freie Gemeinschaftsschule (FGS) sind existenziell bedroht. Und zwar von einem neuen Gesetz, das Verbraucher und Kleinanleger besser schützen soll. In einem offenen Brief wenden sich die Initiativen jetzt an Politiker aller Parteien.

Moritz Holtappels wohnt im Viertel, zusammen mit zwölf anderen Menschen. Ihr Haus nennen sie „Freies Haus“, denn es gehört seit ein paar Jahren seinen Mietern. Das Geld dafür haben sie sich geliehen. Nicht nur bei der Bank, sondern auch bei Freunden und Mitbewohnern. Die bekommen dafür, anders als die Bank, keine Sicherheit, aber einen höheren Zinssatz als andere Anleger – derzeit bis zu zweieinhalb Prozent. Die Juristen nennen das „Nachrangdarlehen“. Ohne sie kommt kaum ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus, ohne sie gibt es in aller Regel auch von der Bank kein Geld.

Nun hat das Bundeskabinett ein neues Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen, im Frühsommer soll es vom Bundestag verabschiedet werden. Es ist eine Konsequenz aus der Prokon-Pleite, bei der 75.000 Anleger einen erheblichen Teil der investierten 1,4 Milliarden Euro verlieren werden. Der Referententwurf sieht vor, dass die Nachrangdarlehen wie eine Vermögensanlage behandelt werden, also wie eine Beteiligung an einem Unternehmen. Das bedeutet, das auch jedes Wohnprojekt künftig einmal im Jahr einen „Verkaufsprospekt“ herausgeben muss. Und der kostet schnell mal 50.000 Euro.

Für das „Freie Haus“ könnte das „fatale Folgen“ haben, sagt Holtappels. Die jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf gerade mal 55.000 Euro. Auch andere gemeinschaftliche Wohnprojekte sind betroffen, „Mosaik“ etwa. Rund 40 Menschen haben sich hier zusammengetan, Ende des Jahres soll ihr Haus in Huckelriede fertig sein. Dort könnten die Mieten nun um gut ein Drittel steigen, schätzt Holtappels, sollte das neue Gesetz beschlossen werden wie derzeit geplant. Ebenfalls betroffen: Die Stadtkommune „Alla Hopp“ in der ehemaligen Bonbonfabrik im Buntentor, die schon seit 1998 besteht. Die Miete müsste „radikal erhöht“ werden, sagt Volker Möhrchen von der Genossenschaft „Wohnen in Selbstverwaltung“, die „Alla Hopp“ trägt. Auch hier gehen die Darlehensgeber ein und aus, sagt Möhrchen, so wie in anderen Wohnprojekten; sie können sich also jederzeit davon überzeugen, ob ihr Geld gut angelegt ist. „Wir werden Opfer einer berechtigten Verbraucherschutzpolitik“, sagt Möhrchen. Neue Projekte dieser Art würden nicht mehr entstehen, fürchtet er – es sei denn, die Bewohner können auf ein Erbe oder andere Reichtümer zurückgreifen.

Was nur nach einer harmlosen kleinen Broschüre klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als richtig teuer. Das Mietshäuser-Syndikat hat einmal vorgerechnet, was ein "Verkaufsprospekt" in der Praxis kostet:

Erstellt wird er von einer Fachanwaltskanzlei für Vermögensfragen. 60 bis 80 Seiten plus Kurzfassung und Vermögensanlageinformationsblatt kosten da mindestens 35.000 Euro.

Alle Zahlen müssen von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer abgesegnet werden, der dafür etwa 7.000 Euro verlangt.

All diese Papiere müssen dann bei der Bankenaufsicht eingereicht und von ihr hinterlegt werden. Das kostet 6.500 Euro.

Zu der Gesamtsumme von 48.500 Euro kommt noch der eigene Aufwand.

Nach einem Jahr muss ein neuer Prospekt aufgelegt werden.

Auch die FGS, die im Sommer an den Start gehen will, sieht „erhebliche Schwierigkeiten“ bei der Finanzierung auf sich zukommen. Die genauen Folgen seien aber noch „schwer abzuschätzen“, sagte Sprecher Martin Wandelt.

Zwar sollen derlei Projekte von der Prospektpflicht ausgenommen bleiben, doch die Ausnahmen sind sehr eng gefasst. In der Praxis, so rechnen das Freie Haus, Alla Hopp und Mosaik vor, seien all jene Wohnprojekte von der Insolvenz bedroht, die zu klein sind, um die Kosten zu stemmen, aber zu groß, um als geringfügig durchzugehen. Das beträfe all jene solidarischen Unternehmungen, die mit mehr als 350.000 Euro, aber mit weniger als 20 Millionen Euro arbeiten.

Von der Reform bedroht sind bundesweit etwa 3.000 Wohninitiativen, kleinere Energieanlagen, freie Schulen oder Dorfläden. Nicht nur die drei Bremer Wohnprojekte, auch ihr bundesweiter Zusammenschluss, das Mietshäuser-Syndikat, und die GLS Bank, die viele solcher Vorhaben finanziert, fordern nun Änderungen. Schließlich wollten Union und SPD derlei bürgerschaftliches Engagement laut Koalitionsvertrag ja fördern.

Der Bremer Finanzpolitiker und SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Sieling machte sich am Freitag schon mal für die Betroffenen stark und versprach Änderungen: Zwar müsse man „unseriösen Geschäftemacher“ das Handwerk legen, aber: „Die SPD wird sich nicht zum Totengräber von altersgerechten Wohnprojekten, Kitas, Dorfläden und Energievorhaben machen, die genossenschaftlich organisiert sind.“

Dabei war das Justizministerium von Heiko Maas (SPD) maßgeblich beteiligt.

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