Böllerverbot in der Altstadt: Silvester soll es dunkel bleiben
Ein bundesweites Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkshäusern. Für historische Altstädte bedeutet das praktisch ein Feuerwerksverbot.
BERLIN taz/afp | Für Feuerwerksfans könnte diesmal das Ende des Jahres besonders teuer werden. Das Bundesgesetzgeber hat nämlich zum 1. Oktober 2009 das Sprengstoffgesetz geändert. Demnach ist „das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.“
Ein Feuerwerksverbot unter anderem in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen gab es auch früher schon. Neu ist, dass dies jetzt auch für Reet- und Fachwerkhäuser gilt. Verstöße dagegen können mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden. Das neue Gesetz gilt bereits zum Jahreswechsel 2009/2010. Für einige historische Städte bedeutet dieser Paragraph de facto ein Verbot für Feuerwerkskörper aller Art. Ein Problem ist nur, dass dieses Verbot in der Öffentlichkeit bisher nur wenig bekannt ist. Auch wissen oftmals Polizei und Ordnungsämter nichts von dem Verbot.
Die Änderung des Sprengstoffgesetzes geht auf eine Initiative des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer zurück, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Nachdem letztes Jahr in der Silvesternacht ein Haus in Tübingen in Flammen aufging, hatte der grüne Oberbürgermeister ein Verbot für Feuerwerkskörper angekündigt. Andere Städte zogen mit – herausgekommen sind bundesweite Regelungen.
Obwohl die Silvesternacht kurz bevor steht, haben bisher nur wenige Städte auf die Verbote reagiert. Vorreiter ist hier wieder Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Mit Verbotsschildern, Öffentlichkeitsarbeit und einen Appell an die Bürger, darauf zu achten, dass der Nachbar nicht zündelt, hofft Palmer, dass der Himmel über Tübingen dunkel bleibt. Auch massive Kontrollen und Geldbußen wurden angekündigt.
Das Ordnungsamt Esslingen hat vor wenigen Tagen noch schnell einen Stadtplan veröffentlicht, in dem ersichtlich ist, wo überall in der mittelalterlichen Altstadt historische Bauten stehen. Zu den Fachwerkhäusern muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Der notwendige Abstand ist von der Art des Feuerwerkskörpers abhängig. Auch in Esslingen wird betont, dass „Verstöße gegen das Abbrennverbot mit einer Geldbuße belegt werden können“.
Im niedersächsischen Hannoversch Münden wird dagegen ein konkreter Sicherheitsabstand genannt. Dort ist im Umkreis von 200 Metern um Fachwerkhäusern das Anzünden von Feuerwerkskörpern verboten. In anderen Städten, wie etwa dem niedersächsischen Goslar bleibt die Innenstadt sogar ganz dunkel. Dort wird zwar auch gefeiert, aber ohne Knallerei und bunten Sterne am Himmel. Das ist in der Weltkulturerbestadt verboten.
Fraglich ist, ob eine Kontrolle des Feuerwerksverbots überhaupt möglich ist. Der Esslinger Polizeisprecher Fritz Mehl ist skeptisch, wie die zusätzliche Aufgabe gelöst werden soll: "An Silvester sind wir ohnehin mit Mann und Maus im Einsatz.
Ähnlich äußert sich Jens Lauer von der Landespolizeidirektion Stuttgart: "Wir können nicht vor jedes Fachwerkhaus einen Polizisten stellen." Allenfalls belehrende Gespräche könne er sich vorstellen - "wenn was auffällt".
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