Blauer Brief von den Vereinten Nationen: Paragraf 218a in der Kritik

Das UN-Menschenrechtskommissariat kritisiert, dass die Bundesregierung die Situation von ungewollt Schwangeren nicht ausreichend verbessere.

Junge Frau hat sich die Parole "Weg mit §218" auf die Kopfhaut geschrieben

Protest gegen den Paragrafen 218 – hier vor dem CDU-Bundesparteitag in Wiesbaden 1988 Foto: Wolfgang Borrs

Das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung scharf kritisiert. In einem Brief an den Botschafter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf schreibt die Berichterstatterin des zuständigen Ausschusses, der die Umsetzung der internationalen Frauenrechtskonvention Cedaw kontrolliert: Sie nehme zur Kenntnis, dass der deutsche Staat eine Verbesserung der Situation um den Abtreibungsparagrafen 218a des Strafgesetzbuchs „zurückweist“.

Der Paragraf schreibt eine Pflichtberatung für ungewollt Schwangere und eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch vor. Zudem verweigere der Staat eine Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen, so die Berichterstatterin. Deutschland sei damit daran „gescheitert, mit dem Ausschuss zu kooperieren“.

Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ Cedaw wurde 1979 von der UNO verabschiedet und 1985 von der Bundesrepublik ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen.

Über die Umsetzung wacht der UN-Fachausschuss des Menschenrechtskommissariats, der neben staatlichen auch zivilgesellschaftliche Berichte prüft. Der jetzige Brief kommentiert einen Zwischenbericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention. 2021 muss die Bundesregierung das nächste Mal auf Fragen des Ausschusses reagieren.

Grüne und Linke kritisieren Giffey

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sagte: „Das Menschenrechtskommissariat der Vereinten Nationen betrachtet Deutschland in Bezug auf reproduktive Rechte als rückständig. Dieser Erkenntnis kann sich die Bundesregierung nicht länger verweigern.“

Ministerin Giffey habe angekündigt, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf der internationalen Bühne frauenpolitisch zu glänzen, so Schauws. Aber sie mache sich „vollkommen unglaubwürdig“, wenn sie sich gleichzeitig weigere, ­Cedaw umzusetzen. „Die Bundesregierung muss endlich die Selbstbestimmungsrechte von Frauen in den Vordergrund stellen“, forderte Schauws.

Das Schreiben zeige deutlich, „dass die Geduld langsam am Ende ist“, sagte auch die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring. Es sei „beschämend“, wie respektlos und ignorant die Bundesregierung die Empfehlungen des Cedaw-Ausschusses „wegnicke“.

Doch wenn die Regierung jegliche Kooperation versage, müsse eben ein deutliches Zeichen aus dem Bundestag kommen, so Möhring. Denkbar wäre ein fraktionsübergreifender Antrag, um die Bundesregierung an ihre Verpflichtungen zu erinnern, sagte Möhring, und die Umsetzung des Cedaw-Abkommens einzufordern.

Versorgungslücken und Kriminalisierung

Erst Anfang Februar hatte sich die zivilgesellschaftliche Initiative „German Alliance for Choice“ mit einem eigenen Bericht zur Situation ungewollt Schwangerer in Deutschland an die Vereinten Nationen gewandt.

Heike Spohr von der German Alliance for Choice sagte der taz nun: Sie gehe davon aus, dass der Ausschuss die Bundesregierung künftig auffordern werde, auch zu weiteren Problemen im Bereich reproduktiver Rechte Stellung zu beziehen, die im zivilgesellschaftlichen Bericht dargelegt wurden. Als Beispiele nannte sie Versorgungslücken für ungewollt Schwangere oder die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hierzulande.

Und die Bundesregierung? Will mit der Kritik der Vereinten Nationen am liebsten nichts zu tun haben. Das Bundesfamilienministerium verweist auf das Bundesjustizministerium, das Bundesjustizministerium auf das Bundesfamilienministerium. „Eine Änderung des Paragrafen 218“, heißt es schließlich, „ist nicht vorgesehen.“

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