piwik no script img

Bewährung für Querdenken-RichterUrteil wegen Rechtsbeugung

Das Landgericht Erfurt hat einen Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen kippen wollte.

Wollte die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schule kippen, ohne zuständig zu sein: der angeklagte Richter Foto: Martin Schutt/dpa

Erfurt dpa | Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Mann habe ein Urteil gefällt, „das er von vornherein so beabsichtigt hatte“, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

Der Familienrichter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen dem damals geltenden Hygienekonzept des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig.

Die Entscheidung des Richters sorgte damals bundesweit für Aufsehen. Die Staatsanwaltschaft warf dem heute 60-Jährigen vor, elementare Verfahrensvorschriften missachtet zu haben. Sie hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Wohltuend eigenwillig !!

  • Das heißt erst mal, dass er seine Bezüge als Richter behält. Und damit genug Geld da ist, damit er weiter seinen Unsinn verbreiten kann

    Weshalb gibt es keine Möglichkeit, solche Leute ohne weitere Pensionsanspüche aus dem Dienst zu entfernen?

  • Das würde mich jetzt auch interessieren. Rechtsbeugung dürfte der mit Abstand schwerste Vorwurf für Richter sein (alter Joke unter Jurastudenten damals im Bekanntenkreis "Schlimmer als Mord.").



    Was also ist die berufliche Konsequenz?

  • Wie kann es sein, dass die wichtige Frage, ob dieses Urteil seinen Ausschluss vom Richteramt ermöglicht nicht adressiert wird?

  • Wie kann eigentlich ein Richter denken, er stünde über dem Gesetz? Darf er weiter dem Recht vorsitzen?

  • Bewährung heißt, er kann weiter als Richter arbeiten, oder?

    • @Arne Babenhauserheide:

      Das sind zwei verschiedene Ebenen.



      Die disziplinarrechtliche Ebene folgt.

      unterm—- find auf die Schnelle nix anderes



      openjur.de/u/2191224.html