Bevölkerungspolitik in Deutschland: Babyzuschuss für Unverheiratete
Der Bund unterstützt jetzt auch künstliche Befruchtungen von unverheirateten Paaren. Sie bekommen allerdings weniger Geld als Ehepaare.
Foto: dpa
epd | Ab sofort können auch unverheiratete Paare vom Bund Zuschüsse für eine Kinderwunschbehandlung erhalten. Die Änderung trat am Donnerstag in Kraft, teilte das Bundesfamilienministerium in Berlin mit. Bisher bezuschusste der Bund nur bei Ehepaaren jeweils die ersten vier Versuche einer künstlichen Befruchtung.
Voraussetzung für den Bundeszuschuss ist, dass auch die Länder ein Förderprogramm für die ungewollt kinderlosen Paare anbieten. Das ist gegenwärtig in Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.
Die unverheirateten Paare erhalten für die ersten drei Versuche 12,5 Prozent ihrer Ausgaben vom Bund zurück, für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent. Ehepaare erhalten pro Versuch 25 Prozent – für sie übernimmt aber die Krankenkasse vom ersten bis zum dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten, so dass ein geringerer Eigenanteil bezuschusst wird.
Schwesig erklärte, es sei nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit einem Kinderwunsch anders zu behandeln als Ehepaare. Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steige von Jahr zu Jahr.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert