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Bevölkerungspolitik in DeutschlandBabyzuschuss für Unverheiratete

Der Bund unterstützt jetzt auch künstliche Befruchtungen von unverheirateten Paaren. Sie bekommen allerdings weniger Geld als Ehepaare.

Eizellinjektion: Auch Unverheiratete kriegen zukünftig Kostenerstattung für diesen abstrakt-schönen Vorgang. Foto: dpa

Berlin epd | Ab sofort können auch unverheiratete Paare vom Bund Zuschüsse für eine Kinderwunschbehandlung erhalten. Die Änderung trat am Donnerstag in Kraft, teilte das Bundesfamilienministerium in Berlin mit. Bisher bezuschusste der Bund nur bei Ehepaaren jeweils die ersten vier Versuche einer künstlichen Befruchtung.

Voraussetzung für den Bundeszuschuss ist, dass auch die Länder ein Förderprogramm für die ungewollt kinderlosen Paare anbieten. Das ist gegenwärtig in Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.

Die unverheirateten Paare erhalten für die ersten drei Versuche 12,5 Prozent ihrer Ausgaben vom Bund zurück, für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent. Ehepaare erhalten pro Versuch 25 Prozent – für sie übernimmt aber die Krankenkasse vom ersten bis zum dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten, so dass ein geringerer Eigenanteil bezuschusst wird.

Schwesig erklärte, es sei nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit einem Kinderwunsch anders zu behandeln als Ehepaare. Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steige von Jahr zu Jahr.

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2 Kommentare

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  • War aber auch Zeit oder?

  • Der Zuschuss für Unverheiratete ist geringer als bei verheirateten Paaren!



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