Bevölkerungspolitik in Deutschland: Babyzuschuss für Unverheiratete
Der Bund unterstützt jetzt auch künstliche Befruchtungen von unverheirateten Paaren. Sie bekommen allerdings weniger Geld als Ehepaare.
Voraussetzung für den Bundeszuschuss ist, dass auch die Länder ein Förderprogramm für die ungewollt kinderlosen Paare anbieten. Das ist gegenwärtig in Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.
Die unverheirateten Paare erhalten für die ersten drei Versuche 12,5 Prozent ihrer Ausgaben vom Bund zurück, für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent. Ehepaare erhalten pro Versuch 25 Prozent – für sie übernimmt aber die Krankenkasse vom ersten bis zum dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten, so dass ein geringerer Eigenanteil bezuschusst wird.
Schwesig erklärte, es sei nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit einem Kinderwunsch anders zu behandeln als Ehepaare. Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steige von Jahr zu Jahr.
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