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Wahlkreise und direkt gewählte Abgeordnete: Neues Wahlrecht für Hamburg wird wahrscheinlicher

Die Bürgerschaft ist bereit, auf Hamburgs BürgerInnen zuzugehen. Alle fünf Fraktionen beteuerten gestern in der Aktuellen Stunde des Landesparlamentes, eine Änderung des Wahlrechts in Betracht ziehen zu wollen. Wenn auch mit unterschiedlich großem Enthusiasmus. GAL und FDP stehen nahezu uneingeschränkt zu dem Vorschlag der Initiative “Mehr Demokratie“. Dieser sieht die Einführung von 17 Wahlkreisen bei Bürgerschaftswahlen vor sowie bis zu fünf Stimmen, welche die WählerInnen nach Gusto auf KandidatInnen und Parteien verteilen können. Im Ergebnis würde das Landesparlament je zur Hälfte aus Direkt- und ListenkandidatInnen bestehen.

Das würde den BürgerInnen „mehr Macht und Mitbestimmung geben“, befanden Farid Müller (GAL) und Ekkehard Rumpf (FDP) – und zugleich die Listenkungeleien in Hinterzimmern“ bei den großen Parteien erschweren, freute sich GALier Christian Maaß.

Grundsätzliche Zustimmung auch bei der SPD. „Diese Reform wäre ein Beitrag für mehr Demokratie“, glaubte Fraktionschef Uwe Grund. Die Mehrfachstimmen allerdings seien „unübersichtlich und verwirrend“, eine Absenkung der Fünfprozenthürde lehnte Grund ab. Das gesamte Parlament sei nun gefordert, „einen gemeinsamen Vorschlag“ zu erarbeiten.

Das ist allein deshalb erforderlich, weil für eine Reform des Wahlrechts eine Änderung der Verfassung notwendig ist. Und das geht nur mit Zweidrittelmehrheiten. Bei CDU und Schill muss dafür noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Beide Fraktionen stehen einer Änderung skeptisch gegenüber. Gesprächsbereit sei man aber selbstverständlich.

Allein schon deshalb, weil „Mehr Demokratie“ den VolksvertreterInnen ansonsten mit einem Volksentscheid auf die Sprünge zu helfen droht. Sven-Michael Veit