: Besser als die Natur?
Die EU macht sich daran, gentechnische Veränderungen an Pflanzen zu deregulieren. Bio- und wissenschaftliche Fachverbände schlagen Alarm
Von Cordula Rode
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat im Dezember der Deregulierung neuer Gentechniken bei Pflanzen zugestimmt. „Die geplante Deregulierung stellt eine ernst zu nehmende Bedrohung für die Biodiversität und das Funktionieren von Ökosystemen dar“, erläutert die Biologin Katja Tielbörger, Professorin für Vegetationsbiologie an der Universität Tübingen.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Klassifizierung neuer genmanipulierter Pflanzen in die Kategorien NGT 1 und NGT 2. Die Abkürzung NGT steht für „Neue genomische Techniken“. Mit dieser neuen Definition würde die bisherige Bestimmung ausgehebelt, die Risikoprüfungen, lückenlose Kennzeichnung auch beim Endprodukt sowie Rückverfolgbarkeit und Monitoring vorsieht. Pflanzen der Kategorie NGT 1 sollen künftig weltweit konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden.
Grund für die Gesetzesvorlage war die Auffassung, dass Pflanzen der Kategorie NGT 1 von klassisch gezüchteten Pflanzen nicht zu unterscheiden seien. Ein Trugschluss, wie Katja Tielbörger erklärt: „Gleich muss ja heißen, dass es die gleiche Umweltwirkung hat, und die müsste man ja erst einmal untersuchen – eine Aufgabe der ökologischen Wissenschaft“. Der Vorschlag beruhte aber auf der Expertise der molekularen und biotechnologischen Wissenschaft, die der NGT geringe Risiken und potenziell enormen Nutzen für die Umwelt bescheinigt. „Deshalb sind positive Umweltauswirkungen der neuen Pflanzen lediglich ein Wunsch“, so Tielbörger, „und keine wissenschaftliche Tatsache.“
Die Einordnung in NGT 1 und NGT 2 ist fragwürdig. Als NGT 1 gelten Pflanzen, deren Genom an maximal 20 Stellen verändert wurden. Eine Kategorisierung, die bei Fachleuten ungläubiges Kopfschütteln auslöst. „Die Anzahl der manipulierten Basenpaare steht in keiner Relation zur Bedeutung der damit ausgelösten Veränderung“, so Friedhelm von Mering, Referent beim Bund Ökologischer Landwirtschaft (BÖLW) und promovierter Biologe. „Zum Vergleich: Die beim Menschen vererbbare Blutkrankheit Sichelzellanämie wird durch die Punktmutation in einem einzigen Chromosom ausgelöst.“ Nicht die Anzahl genetischer Manipulationen, sondern der spezifische Ort dieser Veränderungen bestimme die Eigenschaften einer Pflanze und somit auch die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt.
Im Positionspapier des Arbeitskreises „Neue Gentechnik“ der Gesellschaft für Ökologie (GFÖ), den Katja Tielbörger leitet, werden die zahlreichen nicht abschätzbaren Risiken für die Umwelt beleuchtet. Einer der Hauptkritikpunkte ist die vorgeschlagene Ausweitung der Verordnung auf „alle Pflanzen“. Dies würde bedeuten, dass nicht nur Kulturpflanzen manipuliert werden dürfen, sondern auch Wildpflanzen: „Die unbegrenzte Anwendung von NGT in Wildpopulationen hätte unvorhersehbare Folgen für die biologische Vielfalt und den Naturschutz“, so die Expertin.
Und selbst bei Kulturpflanzen haben Manipulationen, die auf den ersten Blick innovativ und sinnvoll erscheinen, immer Nebenwirkungen. So können Pflanzen, die durch Gentechnik trockenheitsresistent sind, weil sich ihre Spaltöffnungen weniger öffnen, gleichzeitig weniger Kohlendioxid aufnehmen und leisten deshalb am Ende einen geringeren Ertrag. Auch die Verkürzung der Stängel beim Mais, die ihn widerstandsfähiger gegen Sturm machen sollte, kann unvorhergesehene Folgen haben, wie von Mering weiß: „Durch die Nähe zum Boden wurden die Maiskolben anfällig für Pilzerkrankungen.“
Die Deutungshoheit wird, nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Interessen großer international tätiger Konzerne und deren Molekularbiologen überlassen. Die berechtigten Einwände der Expert:innen aus Ökologie und Landwirtschaft werden, wie Friedhelm von Mering erfahren musste, oft als wissenschaftsfeindliche Schwurbelei abgetan.
Wirtschaftliche Interessen stehen auch hinter der Absicht, für Pflanzen der Kategorie NGT 1 eine Patentierung zu ermöglichen, die ansonsten konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt sind. Pflanzen der Kategorie NGT 1 würden somit regulatorisch wie konventionelle Züchtungen behandelt, aber weiterhin als technische Erfindungen gelten, die unter das Patentrecht fallen. Dies kann besonders bei Saatgut für Pflanzenzüchter:innen und Landwirt:innen zu erheblichen Kosten führen.
Statt der Natur ins Handwerk zu pfuschen, wäre es viel einfacher und ohne Risiko, die gegebenen Ressourcen zu nutzen. So liefert der Bericht der Gesellschaft für Ökologie eine überzeugende Lösung: „Auf der Grundlage umfangreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse aus (agrar)ökologischen Studien ist der derzeit effektivste, schnellste, produktivste und sicherste Ansatz zur Umgestaltung des Agrarsystems in Richtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit die ‚ökologische Intensivierung‘, d.h. die Anwendung ökologischer Kenntnisse und Gesetzmäßigkeiten auf Agrarökosysteme.“
Die „informelle Vereinbarung“ aus dem Trilog (EU-Parlament, -Rat und -Kommission), die der Ständige Ausschuss befürwortet hat, wird in die Entwurfsfassung eingearbeitet. Nach der Zustimmung im Rat und Abstimmungen im Umweltausschuss (hier stimmten Ende Januar 2026 bereits zwei Drittel der Abgeordneten für den Entwurf) und im Plenum des EU-Parlaments könnte der Entwurf im Februar oder März zum Gesetz werden. Deutschland hat sich der Stimme enthalten.
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