Beschwerdestelle für Bürger*innen: Ein sehr fleißiger Ausschuss
Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses kontrolliert die Arbeit der Berliner Behörden. 2017 wandten sich mehr als 1.500 Bürger*innen mit ihren Anliegen an ihn.
Nicht alle wissen es, und doch hat jeder Mensch das Recht, sich mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu wenden. Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz spielen dabei keine Rolle. Auch die Gründe, sich an den Ausschuss zu wenden, können sehr unterschiedlich sein: sei es die Verweigerung derAufenthaltsgenehmigung, eine Entscheidung von Arbeits- oder Finanzämtern, Ärger über die Müllabfuhr oder schlechte oder ungerechte Behandlung durch Busfahrer oder die Polizei.
Im vergangenen Jahr erhielt der Petitionsausschuss 1.571 solcher Eingaben, 46 mehr als noch im Vorjahr. Das berichtete der Vorsitzende des Ausschusses, Kristian Ronneburg (Die Linke), bei der Vorstellung des Abschlussberichts für das Jahr 2017 am Mittwoch.
In insgesamt 36 Sitzungen während des vergangenen Jahres wurden 1.799 Eingaben, einschließlich einiger Wiederaufnahmen früherer Fälle, abschließend behandelt. Das sind über 200 bearbeitete Fälle mehr als noch im Vorjahr.
„Wir sind schon ein sehr fleißiger Ausschuss“, erklärte Ronneburg sichtlich zufrieden. Die meisten der bearbeiteten Petitionen fallen wie auch im Vorjahr in die Kategorien Soziales (234) und Ausländerrecht (225), gefolgt von Justiz (126), Verkehr (105) und Umwelt (102). Insgesamt konnte in mehr als einem Viertel der Fälle den Anliegen der Bürger*innen ganz oder zumindest in Teilen entsprochen werden. In weiteren 29 Prozent wurden Auskünfte erteilt.
Dank von Bürger*innen
Petitionen können immer dann eingereicht werden, wenn es sich um Beschwerden bezüglich des Handelns oder getroffener Entscheidungen der Berliner Behörden handelt. „Der Petitionsausschuss stellt eine Kontrolle dar“, betonte der stellvertretende Vorsitzende Andreas Kugler (SPD). Er bekomme daher auch regelmäßig Zuschriften, in denen Menschen sich dafür bedankten, dass ihnen mit ihrem Anliegen endlich zugehört wurde.
Eine Petentin wandte sich an den Ausschuss, nachdem sie einen Hilfe suchenden Mann in einem Parkhaus gefunden hatte und die Polizei trotz mehrfacher Anrufe nicht erschienen war. Die Nachfrage des Ausschusses führte zu einer Erklärung und einer Entschuldigung des Polizeipräsidenten.
Doch es gibt auch kuriose Fälle. „Aber auch solche werden ernsthaft von der Senatsverwaltung beantwortet“, versicherte Ronneburg. So bat ein Petent um Fallschirme in Hochhäusern, um im Fall eines Brandes auch aus den oberen Fenstern springen zu können. Auch hier habe man sachlich unter Hinweis auf Brandsicherheitsstandards, bauliche Gründe und die nötige Qualifikationen einer abspringenden Person darlegen können, dass Fallschirme keine adäquate Lösung wären, erläuterte Ronneburg.
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