Beschneidung von Mädchen: Straftat Genitalverstümmelung
Die Idee ist nicht neu, die Erfolgsaussicht jedoch besser: Siegfried Kauder (CDU) fordert einen Straftatbestand für „weibliche Genitalverstümmelung“.
BERLIN taz | Selten kommen Politiker in Regierungsveranwortung und Menschenrechtsaktivisten auf einen gemeinsamen Nenner. Doch beim Thema Genitalverstümmelung von Mädchen scheint es nach jahrelangen und folgenlosen Forderungen von Seiten der NGOs und Opposition eine Ausnahme zu geben.
Am Freitag veranstalteten Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, und Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes eine gemeinsame Pressekonferenz. Konkret ging es darum, Genitalverstümmelung als eigenen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch einzuführen – eine Forderung, die Terres des Femmes erstmals im Jahr 1997 im Deutschen Bundestag vortrug.
Nun kündigte Kauder an: „Wir werden noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen. Der Staat muss endlich eingreifen.“ Bislang fällt Genitalverletzung in Deutschland unter gefährliche Körperverletzung, welche mit einem halben bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe geanhdet werden kann. Ein eigener Straftatbestand im Gesetzbuch würde mehr Rechtsklarheit schaffen und eine Mindeststrafe von drei Jahren beeinhalten.
„Eine solche Rechtsänderung ist nicht nur ein symbolisches Zeichen, sondern es würde auch abschrecken“, sagt Schewe-Gerigk. Sie begrüßt den Vorschlag Kauders und zeigt sich zuversichtlich, dass ein solcher Gesetzesentwurf diesmal auch mehrheitsfähig sein wird. Bereits 2010 hatte es einen entsprechenden Gesetzeswurf vom Bundesrat gegeben. Ein zweiter wurde 2011 von Bündnis 90/ Die Grünen eingebracht. Beide Gesetzesinitiativen blieben erfolglos.
Kein afrikanisches Problem
„Die Zeit ist nun reif. Denn Genitalverstümmelung ist kein afrikanisches Problem“, sagt Schewe-Gerigk. Nach Angaben von Terres des Femmes sind 20.000 Mädchen und Frauen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen und 6.000 gefährdet. Um diese hier schützen zu können, sei es wichtig Genitalverstümmelung auch in den Katalog der Auslandstaten aufzunehmen.
Dies sei erforderlich, um auch Mädchen in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit schützen zu können. Damit könnten sogenannte „Ferienbeschneidungen“, also im Ausland vorgenommene Beschneidungen, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Über die Mehrheitsfähigkeit des neuen Gesetzesentwurf möchte Kauder nicht spekulieren, doch eines sei bereits klar: „Genitalverstümmelung als Auslandstat aufzunehmen, darüber herrscht in der Fraktion Konsens.“
Dennoch müssten noch viele rechtliche Fragen geklärt werden, beispielsweise wer letztlich zur Rechenschaft gezogen werden kann. „Wir wollen nicht die Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche Beschneidung vornehmen“, so Kauder.
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