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Berufungsprozess BerlusconiSchuldig in der zweiten Instanz

Silvio Berlusconi ist im Berufungsprozess wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht bestätigte die Verurteilung zu vier Jahren Haft.

Es wird erwartet, dass Berlusconis Anwälte sofort Berufung einlegen. Bild: reuters

ROM dpa | Silvio Berlusconi ist in einem Berufungsprozess wegen Steuerhinterziehung erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Mailänder Gericht befand den früheren italienischen Regierungschef am Mittwoch in dem Verfahren um seinen Mediaset-Konzern des Steuerbetrugs schuldig.

Das Gericht bestätigte in dieser zweiten Instanz die Verurteilung zu vier Jahren Haft. Drei Jahre davon werden dem 76 Jahre alten Berlusconi unter Berufung auf ein Gesetz zur Strafermäßigung von 2006 erlassen. Er darf außerdem fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter übernehmen.

Ein Urteil wird in Italien allerdings erst in der dritten Instanz definitiv rechtskräftig. Es wird erwartet, dass Berlusconis Anwälte sofort Berufung einlegen. Ihr Mandat hatte sich als völlig unschuldig bezeichnet und ein politisches Opfer der Mailänder Justiz genannt.

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2 Kommentare

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  • H
    Hasso

    Dieser Kerl bleibt auf freiem Fuß, bis er das Besteck abgibt. "Gerechtigkeit muss man sich leisten können".Hier ist das auch so eine Sache mit der Gerechtigkeit. Da sind in der Adenauer-Ära Nazis in Politik und Justiz und heute wird eine demokratisch gewählte Linke vom Verfassungsschutz observiert.Dass die sich nicht schämen...Was mich am meisten aufregt,das sind die bedauerndwerten, heuchlerisch grinsenden Fressen.

  • V
    viccy

    "Ein Urteil wird in Italien allerdings erst in der dritten Instanz definitiv rechtskräftig."

     

    Das wird ein Strafurteil in Deutschland auch, soweit die erste Verhandlung vor einem Amtsgericht stattfindet. Dieses darf in Deutschland aber maximal (!) vier Jahre Haft verhängen, weshalb sehr schwere Delikte (z.B. Raub mit Waffen) direkt beim Landgericht angeklagt werden. Dort gibt es dann nur noch eine weitere Instanz, die Revision zum BGH.

     

    Wollte das nur klarstellen, damit nicht der Eindruck entsteht, Deutschland wäre in diesem Punkt so viel anders als Italien. Prinzipiell hat ein längerer Instanzenzug unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ja auch eine Menge Vorteile.