Berliner Senat gibt Lockerungen bekannt: Was für eine Maskerade!

Der rot-rot-grüne Senat beschließt die Maskenpflicht – aber nur für Bus und Bahn, nicht fürs Einkaufen. Großveranstaltungen bleiben vorerst verboten.

Klaus Lederer mit Maske vor dem Gesicht

Kultursenator Klaus Lederer, wirbt schon mal für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr Foto: dpa

Ab nächstem Montag, dem 27. April, gilt in Berlin anders als in Brandenburg in Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht. Fürs Einkaufen hingegen gilt diese Regel nicht. Das hat der rot-rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen. „Das kann auch ein Schal oder ein Tuch sein“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Wer sich keinen Mundschutz leisten kann, soll eine an staatlichen Ausgabestellen bekommen. Ein Bußgeld ist vorerst nicht vorgesehen.

Zugleich legte die Landesregierung fest, dass bis Ende August keine Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmer stattfinden dürfen, bis zum 24. Oktober keine über 5.000. Damit fällt der Berlin-Marathon im September aus. Friseure sollen mit Mundschutz ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Dass die Maskenpflicht nicht wie in anderen Bundesländern auch beim Einkaufen gelten soll – dort wird ein Mundschutz nur empfohlen –, rief heftigen Protest durch die oppositionelle CDU hervor. Ihr Landeschef, Kai Wegner, nannte die Entscheidung des Senats „halbherzig und nicht konsequent“. Aus seiner Sicht ist es „ein fauler Kompromiss zwischen den Senatsparteien“.

Bei der Pressekonferenz hingegen legten die führenden Köpfe der drei Senatsparteien – Müller, Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei) und Ramona Pop (Grüne) – Wert darauf, dass man ohne Konflikt und Streit zusammenarbeite. In Sachen Verfügbarkeit verwies Michael Müller auf die Möglichkeit, dass Menschen, „die sich das nicht alleine organisieren können“, einen Mundschutz vom Land bekommen. Ausgabestellen dafür könnten aus seiner Sicht die Bezirksrathäuser sein.

Keine Einladung zum Shoppen

Sport in der Stadt, bislang weitgehend auf Joggen und Radfahren beschränkt, soll teilweise wieder möglich sein – Müller nannte als Beispiele etwa ein Tennisspiel oder individuelles Speerwurftraining auf dem Sportplatz, aber kein Kontaktsport. Auch Gottesdienste sollen bei Wahrung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden dürfen. Ab dem übernächsten Montag, 4. Mai, sollen die Museen ebenfalls wieder öffnen dürfen. Das Gleiche gilt für die Bibliotheken, allerdings erst ab dem 11. Mai – und dann auch nur für die Ausleihe von Medien, nicht für Lektüre vor Ort.

Zur der schon von allen Bundesländern vereinbarte und ab diesem Mittwoch möglichen Öffnung von Geschäften mit bis zu 800 Quadratmeter präzisierte der Senat: Auch auf ebenso große Teilbereiche größerer Geschäfte oder Warenhäuser sollen öffnen dürfen, auch in Shopping Malls. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche soll ein Kunde im Geschäft sein dürfen. Wirtschaftssenatorin Pop betonte eindringlich, dass das keineswegs eine Einladung zum Shoppen oder Flanieren sein soll, sondern nur die Möglichkeit, das Lebensnotwendige einzukaufen.

Die Geschäfte – sonst ja um „Aufenthaltsqualität“ und „Einkaufserlebnis“ bemüht, sind laut Pop angewiesen, „Aufenthaltsanreize zu entfernen“. Die Industrie- und Handelskammer vermisste eine Öffnungsperspektive für die Gastronomiebranche – „schließlich wäre eine Öffnung mit den gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im Einzelhandel durchaus denkbar“.

Mit Blick auf die Grundrechte lockerte der Senat die Einschränkung des Versammlungsrechts: Bis zu 50 Menschen sollen sich künftig wieder an einem Ort unter freiem Himmel versammeln dürfen. Hier hatten sich vor allem Grüne und Linke dafür starkgemacht, Protest überhaupt wieder zu erlauben – trotz der in der letzten Notverordnung vorgesehenen Möglichkeit von Kundgebungen mit bis zu 20 Personen hatte die Polizei diese meist untersagt.

Das Prinzip Hoffnung

Durch die Maskenpflicht kommt es zu der Situation, dass S-Bahn-Fahrgäste etwa der Linie 2 im brandenburgischen Bernau ohne Mundschutz einsteigen können, einen solchen Schutz aber ab der Berliner Landesgrenze aufsetzen müssen. Denn in Brandenburg gilt nur in Potsdam eine Maskenpflicht, dort allerdings auch beim Einkaufen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte sich skeptisch gegenüber einer solchen Pflicht gezeigt: Die Menschen könnten dann denken, es handele sich um ein Allheilmittel und dann die Abstandsregeln vernachlässigen.

Ihr Berliner Regierungskollege Michael Müller hingegen hofft auf die Vernunft der Menschen. Er glaubt, die Maskenpflicht auch ohne ein Bußgeld durchsetzen zu können. Und er ist zudem überzeugt: „Es gibt bestimmt im öffentlichen Nahverkehr eine soziale Kontrolle, wenn einem ein Mensch ohne Mundschutz zu nahe kommt.“

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