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Berliner PannenwahlEntscheidung erst im Herbst

Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet erst im Herbst oder Winter über eine mögliche Wiederholung der von zahlreichen Pannen geprägten Wahl zum Abgeordnetenhaus. In dem laufenden Wahlprüfungsverfahren sei für Ende September – also ein Jahr nach der Wahl – eine mündliche Verhandlung geplant, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Ein genaues Datum wurde noch nicht genannt. Nach der Verhandlung werde ein Verkündungstermin für die endgültige Entscheidung bekannt gegeben.

Denkbar sind unterschiedliche Szenarien: Das Gericht könnte die Wahl komplett oder teilweise, also in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken, für ungültig erklären. Es könnte aber auch die Einsprüche zurückweisen. Voraussetzung für eine Wahlwiederholung ist, dass Fehler „mandatsrelevant“ sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken.

Am 26. September gab es bei den parallel stattfindenden Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18.00 Uhr geöffnet.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl ist das Verfahren ein anderes: Über eine mögliche Wiederholung in Berlin muss der Bundestag auf Basis einer Empfehlung des dortigen Wahlprüfungsausschusses entscheiden, bei dem viele Einsprüche eingingen. Gegen diese Entscheidung sind dann noch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.

Bei einer Anhörung des Ausschusses am Dienstag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen gefordert. Die amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann sagte bei der Anhörung, sie halte eine Wiederholung der Bundestagswahl für unnötig. Gegen die Gültigkeit der Wahl zum Landesparlament in einigen Wahlkreisen hatte Rockmann wegen Fehlern indes selbst Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt – ebenso wie die Innenverwaltung. Es handelt sich laut Landesverfassungsgericht womöglich um das größte Verfahren in der 30-jährigen Geschichte des Gerichts. (dpa)

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