Berliner Landesregierung: Ordentlich Zoff wegen neuer Ordnung
Der schwarz-rote Senat beschließt den Entwurf einer neuen Bauordnung. Grüne, Linke und BUND kritisieren das. Lob kommt nur vom Wohnungsverband BBU.
Der schwarz-rote Senat war in seiner Pressekonferenz noch gar nicht auf Berlins neue Bauordnung zu sprechen gekommen, als die Kritik sich schon häufte: Die mutmaßlichen künftigen Vorgaben – das letzte Wort hat das Parlament – sind für die Grünen eine „Betonordnung statt Bauordnung“, die gleichfalls oppositionelle Linkspartei sieht „FDPeske“ Betonpolitik. Dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) reichen sie nicht aus angesichts von Klimakrise und Artensterben. Ganz anders sieht es Regierungschef Kai Wegner (CDU). Für ihn ist der am Dienstag im Senat beschlossene Entwurf der Neuauflage entscheidend für dringend benötigte neue Wohnungen: „Unser Ziel ist, mit der Landesbauordnung das Bauen zu erleichtern.“
Die Bauordnung neuen Ansprüchen anzupassen, ist seit mehreren Jahren im Gespräch. Zweimal schon sollte in der Regierungszeit der von 2016 bis 2023 regierenden Koalition aus SPD, Grünen und Linkspartei eine Neufassung beschlossen werden, zweimal stoppte die SPD das Verfahren. Im April schrieb der heutige Bausenator und damalige Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) die Verantwortung dafür Grünen und Linkspartei zu: Die hätten in den Entwurf aus politischen Gründen rechtlich nicht Notwendiges reingeschrieben.
Für die sich damals abzeichnende Koalition mit der CDU sagte Gaebler voraus, was nun tatsächlich passierte: In einer schwarz-roten Konstellation würden bei der Novellierung „sicher ein paar Dinge als verzichtbar erachtet werden, ohne dass es die Nachhaltigkeit des Bauens und die Schutzmaßnahmen beeinträchtigen würde“.
Keine Beeinträchtigung trotz Streichungen? Der Umweltverband BUND sah das in seiner Reaktion am Dienstag anders. „Der heute im Senat beschlossene Entwurf ist gegenüber dem bereits in den Vorgängerkoalitionen geeinten Entwurf ein Rückschritt bei Artenschutz, Klimaschutz und Verfahrenssicherheit für Bauherren“, kritisierte sein Fachreferent Dirk Schäuble. Er begrüßte zwar, dass es bei der zuvor schon geplanten Gründachpflicht bei Neubauten geblieben ist. Insgesamt aber „bleibt die Novelle deutlich hinter den Anforderungen von Ökologie, Klimakrise und Artensterben zurück“.
Gärten des Grauens bleiben erlaubt
Die Dachbegrünung, für den BUND einziger positiver Punkt, ist für den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) der einzige negative Punkt in einer sonst durchweg lobenden Rückmeldung: Die Novelle enthalte „leider auch Vorschriften, die das Bauen weiter verteuern und verkomplizieren, wie beispielsweise die Vorgaben zur Dachbegrünung“, so BBU-Chefin Maren Kern.
Durchweg ablehnend äußerte sich die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Katalin Gennburg: „FDPesk manifestieren SPD und CDU ihre Politik des ‚Bauen first, Bedenken second‘ und handeln damit der versammelten Fachwelt zuwider.“ Gennburg befürchtet, dass ein schon bereits angekündigtes „Schneller-bauen-Gesetz“ weitere Vorschriften für eine demokratische, soziale und ökologische Baupolitik aushebeln würde.
Grünen-Bauexperte Andreas Otto kritisierte unter anderem, dass Schottergärten – die sogenannten Gärten des Grauens – weiter erlaubt sein sollen. Auch Vorgaben zur Fassadenbegrünung und Wiederverwendung von Materialien würden fehlen. Es ist aus seiner Sicht auch falsch, Abrisse zu erleichtern – „es ist besser, leerstehende Gewerbeobjekte zu Wohnungen umzunutzen, anstatt sie zu beseitigen“. Ottos Fazit: „Der Senat hat heute eine Betonordnung statt einer Bauordnung beschlossen.“
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