Berliner Landespolitik: Jetzt soll's schneller gehen
Der Senat stimmt für die Verwaltungsreform, mit dem Behörden-Pingpong soll bald Schluss sein. Nun muss das Abgeordnetenhaus darüber entscheiden.

Dieser laut Wegner so gute, so besondere Tag für Berlin, er soll die Grundlage dafür sein, dass die Dinge in Berlins Verwaltung künftig wesentlich zügiger und reibungsfreier verlaufen. Schnelle Termine im Bürgeramt sind dabei nur ein Randprodukt. Es geht um ein Ende dessen, was Wegner und viele andere oft als „Behörden-Pingpong“ beschrieben haben: dass unklar war und noch ist, wer wofür zuständig ist. Die Bezirke? Oder die Landesebene mit den Senatsverwaltungen? Viele Wohnungsbauprojekte und auch Wirtschaftsansiedlungen zogen sich so über Jahre hin oder scheiterten sogar.
In Wegners Senatskanzlei hat sich Staatssekretärin Martina Klement (CSU) seit ihrem Dienstantritt vor fast zwei Jahren viel damit beschäftigt, erst mal zusammen zu tragen, was es an Verwaltungsaufgaben überhaupt gibt. Auf über 4.000 kam sie dabei mit ihren Mitarbeitern. Bei jeder fünften davon, also rund 800, fühlte sich entweder keine Behördenstelle zuständig, oder es stritten gleich mehrere darum, das Sagen zu haben.
Dass Berlin von solchen Zuständen nicht gerade profitiert, haben allerdings nicht erst Wegner und Klement klar gemacht. Seit gut einem Vierteljahrhundert gibt es den Wunsch nach einer Neuordnung. Wegner erinnerte schon vor Monaten daran, wie er dem Thema bereits begegnete, nachdem er 1999 erstmals ins Abgeordnetenhaus gewählt wurde, unter dem vor ihm letzten CDU-Regierungschef Eberhard Diepgen.
Im Kern auch eine Machtfrage
„Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ Dieser Satz war seither von Politikern aller Parteien zu hören. Vor Wegner hatte sich zuletzt sein Vor-Vorgänger Michael Müller (SPD) an einer Reform versucht und 2018 wie andere vor ihm eine Expertenkommission eingesetzt. Die legte auch einen Bericht mit breit gelobten Empfehlungen vor – und dennoch tat sich nichts. Denn im Kern geht es um Macht, die im Zweifelsfall abzugeben ist. Nicht nur die Grünen verteidigten die Rechte der Bezirke, auch CDU- oder SPD-Kreisverbände mochten sich in den Rathäusern nicht reinreden lassen.
Neben klaren Zuständigkeiten sollten stärkere gesamtstädtische Steuerung und gleichzeitig starke Bezirke die drei großen Reformziele sein. „Das ist kein Widerspruch, das muss Hand in Hand gehen“, sagt Wegner am Dienstag. Er hatte die Reform schon bei Amtsantritt 2023 zu einem Kernprojekt erklärt und seit knapp eineinhalb Jahren eng nicht nur mit seinem Koalitionspartner SPD, sondern auch mit den oppositionellen Grünen und Linken daran gearbeitet. Er wolle einen breiten Konsens jenseits von Ideologie, war von ihm oft zu hören.
Tatsächlich ist Wegner ganz schlicht auf die Stimmen der Oppositionsfraktionen angewiesen. Basis der Neuerungen soll nämlich eine Änderung der Berliner Landesverfassung sein, wo das Verhältnis zwischen Senat und Bezirken in Artikel 67 geregelt ist. Und wie bei allen Verfassungsänderungen – wie erst jüngst im Bundestag bei den Sondervermögen – geht das nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Die hat die schwarz-rote Koalition nicht, hätte sie aber sowohl mit den Stimmen der Grünen als auch der Linkspartei. Theoretisch käme die CDU-Fraktion auch allein mit den Stimmen der beiden Oppositionsfraktionen auf die nötige Mehrheit.
Bei einem Pressegespräch der Stiftung Zukunft Berlin am Dienstagvormittag gab dazu es den Vergleich mit einem Gebäude: „Die Verfassungsänderung ist die Grundlage für alles, was darauf aufgebaut wird“, hieß es dort aus einem Kreis von Wirtschaftsvertretern und Verwaltungsjuristen.
Weiteres Spitzentreffen mit Grünen und Linken
Die bis jüngst enge und von Wegner wie den Oppositionsfraktionen gelobte Zusammenarbeit hatte allerdings jüngst, quasi auf der Zielgeraden, einen Dämpfer erhalten. „Wir haben Gesprächsbedarf“, meldeten sich am Montag die Fraktionsspitzen von Grünen und Linkspartei. Denn: „Die ausführlichen Verabredungen auf Spitzenebene werden in der Senatsvorlage konterkariert.“
Was war passiert? Nach einer Einigung zwischen allen beteiligten Fraktionen Ende Februar hatte die SPD verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Ihr schien es nicht haltbar, dass bei Konflikten zwischen Senat und Bezirken tatsächlich eine neutral geleitete Einigungsstelle entscheiden und ihr Wort „ein Höchstmaß an Verbindlichkeit“ haben sollte. Nun heißt es im Senatsbeschluss, die Landesebene könne sich „in gewichtigen Einzelfällen“, die genau zu begründen seien, über das Votum der Einigungsstelle hinwegsetzen.
Das aber handelten CDU und SPD allein aus, die Oppositionsfraktionen blieben außen vor. „Wir hören bislang nur Gerüchte“, sagte Grünen-Fraktionschef Werner Graf vergangene Woche der taz. Grüne und Linke sahen durch die Formulierung von nicht weiter definierten „gewichtigen“ Einzelfälle die Möglichkeit zur Willkür – was Wegner am Dienstag bestritt.
Der Regierungschef mühte sich dabei, ein mögliches Scheitern der Reform im Parlament in weite Ferne zu rücken. Er berichtete, noch wenige Stunden zuvor Kontakt zur Opposition gehabt zu haben – und kündigte an, noch am Nachmittag zu einer weiteren Spitzenrunde mit ihr einzuladen.
Im Parlament gilt das Strucksche Gesetz
Die Reaktion von Grünen-Fraktionschef Werner Graf darauf klang weit konzilianter als die Kritik von ihm und Linksfraktion vom Vortag: „Es ist gut für das Ziel einer funktionierenden Stadt, dass Kai Wegner zum Dialog mit einer Spitzenrunde zurückkehrt. Die Verwaltungsreform wird nur als gemeinsames Projekt gelingen.“
Wie, das soll sich ab dem 10. April im Abgeordnetenhaus zeigen, wo sich Wegner einen Beschluss vor der Sommerpause erhofft, damit die Reform ab dem 1. Januar 2026 gilt. Dort gilt dann das nach einer früheren SPD-Größe benannte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hereingekommen ist.
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