Berliner Bildungssystem: Schulen werden neu eingestuft
Mehr Kriterien sollen für eine differenziertere Einstufung von Schulen sorgen. Ziel ist eine bessere Förderung.
Bisher orientierte sich die Einstufung einer Schule allein an zwei Kriterien: dem Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache und der Bedürftigkeit ihrer Familien, die sich etwa in Lernmittelbefreiung und staatlichen Hilfszahlungen niederschlägt. Nun gibt es vier weitere Punkte: Wie viele Schüler haben sozialpädagogischen Förderbedarf? Wie groß ist der Anteil jener, die eine Jahrgangsstufe wiederholen? Wie ist die Personalversorgung? Und: Was ist der Sozialraum der Schule? Letzteres baut auf Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu staatlichen Hilfeleistungen, Kinderarmut und Arbeitslosigkeit auf.
Aus diesen Faktoren ergibt sich eine Einstufung von 1 – niedrige strukturelle Belastung – bis 7 als sehr hohe Belastung. Auf einer Grafik der Senatsverwaltung fanden sich die meisten Zuordnungen ab Kategorie 6 in Mitte und Neukölln, die mit der niedrigsten Belastung hingegen in Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Mehrfach betonte Busse, dass diese Typisierung, die im Schulverzeichnis nachzulesen sein soll, nichts über die Qualität der Schule aussage.
Die Senatorin nahm auch mögliche Kritik vorweg, eine solche Einordnung würde stigmatisieren. Sie erinnerte daran, dass sie bis Dezember Leiterin der Grundschule in der Köllnischen Heide war, die nach ihren Angaben nun in die Kategorie 7 fällt. „Wir haben uns nicht diskriminiert gefühlt.“ Sie habe als Schulleiterin immer gesagt: „Wir sind fein raus mit dieser Einordnung – wir haben mehr Geld, wir haben mehr Personal.“
Keine Einzelangaben zu den sechs Kriterien
Das Schulverzeichnis bildet laut Senatsverwaltung nur die Einstufung von 1 bis 7 ab, ohne Angaben zu den sechs Kriterien zu machen. Laut Busse geben die Schulen bei Nachfrage von Eltern dazu Auskunft. Das rot-grün-rote Regierungsbündnis hat in seinem Koalitionsvertrag festgelegt, das Merkmal „nichtdeutsche Herkunftssprache“ nicht mehr für Einzelschulen zu veröffentlichen.
Die Schulen selbst erfahren laut Busse nicht erst aus Artikeln wie diesem von dem neuen System, sondern seien eingebunden gewesen. Die jetzige Einordnung soll mindestens drei Jahre gelten. Der Senatorin zufolge ist eine Weiterförderung nun weit weniger von einzelnen Veränderungen in der Schülerschaft abhängig – mit sechs statt zwei Kriterien könne es „jetzt nicht mehr vorkommen, dass eine Schule aus der Förderung fällt, weil ein Schüler mit Berlinpass (den Bezieher von staatlichen Hilfsleistungen bekommen, Anm. der taz) weg ist.“
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