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Berlin und CoronaPendelquarantäne angeordnet

Neue Virusvariante führt zur Schließung des Humboldt-Klinkums. Bezirke befürchten Chaos bei der Maskenverteilung.

Mit FFP2 Maske in der U-Bahn Foto: Christoph Soeder, dpa

BERLIN taz | Nach Sars-Cov-2 nun B117: Mehrere Infektionsfälle mit der gefährlichen britischen Coronavirus-Variante haben am Freitag dazu geführt, das das Humboldt-Klinikum im Bezirk Reinickendorf unter Quarantäne gestellt worden ist. Sowohl für stationäre Behandlungen als auch für ambulante Eingriffe wurde ein Aufnahmestopp verhängt. Notfälle werden in andere Krankenhäuser gebracht. Die Beschäftigten des Krankenhauses wurden unter sogenannte Pendelquarantäne gestellt. Sie dürfen nur zwischen der Arbeit und Wohnung unterwegs sein und müssen ansonsten die Quarantäneregeln einhalten.

Das Gesundheitsamt Reinickendorf habe diese Entscheidung in Abstimmung mit der Klinikleitung und dem Robert-Koch-Institut getroffen, teilte das Humboldt-Krankenhaus mit. Die Pendelquarantäne für die Beschäftigten sorgte in sozialen Medien für bissige Kommentare: „Geh nach Hause, steck deine Kinder an und komm arbeiten“, schrieb die ehemalige Krankenschwester Monja Schünemann bei Twitter.

Routinescreenings in der Station für Innere Medizin und Kardiologie hätten positive Nachweise des B117-Virus bei 14 Personen ergeben, teilte die Klinik am Samstag mit. Die Berliner Zeitung berichtete am Sonntag von 20 nachgewiesenen Infektionen. Die Virusmutation sei auch schon im Virchow-Campus der Charité aufgetaucht, heißt es. B117 war bisher vor allem in Großbritannien aufgetreten. Die Variante ist Experten zufolge leichter übertragbar und womöglich auch tödlicher als die bislang vorherrschende.

Verschärfte Regeln

Am Sonntag sind auch die verschärften Coronaregeln in Kraft getreten. Anspruch auf eine Betreuung ihres Kindes in der Kita haben nur Familien, in denen mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch für Kinder von Alleinerziehenden oder aus Familien in einer sozial schwierigen Situation gilt die Ausnahmeregelung.

In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ist seit Sonntag das Tragen einer „medizinischen Maske“ vorgeschrieben. Das können FFP2-, KN95- oder OP-Masken sein. Alltagsmasken aus Stoff oder andere Mund-Nasen-Bedeckungen sind an diesen Orten dann nicht mehr erlaubt. Der Senat stellt den Bezirken 3,5 Millionen OP-Masken zur Verfügung, die diese an Bedürftige verteilen sollen.

Weder seien diese Masken bei den Bezirksämtern bisher eingetroffen, noch sei geklärt, wer genau sie bekommen solle, kritisierte die Stadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Christiane Heiß (Grüne), am Wochenende das schleppende Verfahren gegenüber der taz. Die Senatsverwaltung für Soziales habe die Bezirke lediglich aufgefordert, auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten, das Vergabeverfahren ansonsten aber nicht präzisiert. Im letzten Frühjahr, als schon einmal Masken verteilt wurden, habe es in den Sozialämtern „tumulthafte Szenen“ gegeben, erinnert sich Heiß. Aus Infektionsschutzgründen könne man sich „Massenaufläufe vor den Rathäusern“ nicht noch einmal erlauben.

Von der Senatssitzung am Dienstag erwartet Heiß „klare Vorgaben“, nicht nur zur Maskenvergabe. Ungeklärt sei auch, in welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes die Beschäftigten verstärkt ins Homeoffice gehen sollten. Der verschärfte Lock-down soll auch in den Bezirks- und Senatsverwaltungen umgesetzt werden. Doch dazu brauche es eine gut laufende „Informationstechnik“, sagte Heiß: Was die Ausstattung angehe, sei in den Verwaltungen aber „noch viel Luft nach oben“.

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