Eine Berliner Polizistin hat in der Ausbildung mehrfach einen Mitschüler rassistisch beleidigt. Nun ist sie wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
In einem Video hat ein Aktivist Demonstrierende unter anderem als Querdenker und Nazis bezeichnet. Seine Anwältin spricht von einem Skandal.
Eine 73-Jährige hat die Intendantin der Staatsoper Hannover antisemitisch beleidigt. Jetzt muss sie 1.200 Euro zahlen.
Cornelia Kerth von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hat Björn Höcke einen „Nazi“ genannt. Nun ermittelt das Landeskriminalamt gegen sie.
Beim Christopher Street Day in Hannover gab es wohl mehr Übergriffe, als zunächst bekannt. Auch von einer Vergewaltigung ist die Rede.
Die Berliner SPD-Politikerin war gegen die Aussage „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ vorgegangen. Vergeblich: Das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilt einen 39-Jährigen zu einer Geldstrafe wegen Bedrohung. Strafverschärfend wirkt die Ausländerfeindlichkeit.
Von „Übelkrähe“ bis „Elpentrötsch“: Für das psychische Wohlbefinden ist Schimpfen so unverzichtbar wie für das körperliche die Verdauung.
Im Streit über Internet-Hass rügt das Bundesverfassungsgericht Berliner Gerichtsbeschlüsse. Man habe die Persönlichkeitsrechte nicht genug geschützt.
Der Journalist Patrick Gensing wird von Rechten als „Mitglied der linksterroristischen Antifa“ bezeichnet. Interessiert das die Staatsanwaltschaft?
US-Präsident Joe Biden beschimpft einen Journalisten als „dummen Hurensohn“. Dabei wurde er vor allem gewählt, weil er nicht Donald Trump ist.
Ein Antifaschist aus Fulda soll die Polizei bei einer Demo 2019 beleidigt haben. Nun steht er zum vierten Mal vor Gericht.
Weil er einen Polizisten als „Schülerlotsen“ bezeichnet hatte, ist Ale Dumbsky wegen Beleidigung angeklagt. Am Dienstag hat der Prozess begonnen.
Wenn kleine Kinder fluchen, will man sie korrigieren – dabei ist das doch ganz normal. Doch welche Schimpfwörter sind kindgerecht?
In Hamburg muss ein Ladenbesitzer vor Gericht. Er hat einen Polizisten bei einem Einsatz in seinem Laden als „Schülerlotse“ bezeichnet.
Am Mittwochmorgen stürmten Polizist*innen die Wohnung von Mara K. Es ging um einen Tweet – offenbar fühlte sich Hamburgs Innensenator beleidigt.
Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch Strafen gegen „verhetzende Beleidigung“ auf den Weg. Mehr Gruppen sind einbezogen als ursprünglich geplant.
An alle Susannes: wir sind Opfer eines Stereotyps, das Menschen mit anderen Vornamen leichtfertig tradieren, ohne es selbst zu bemerken.
Wenn eine konkrete Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) geschmäht wird, kann dies als Beleidigung bestraft werden.