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Bei Einsatz wegen RuhestörungPolizei erschießt 22-Jährigen

Bei einem Einsatz wegen Ruhestörung in Essen schießt ein Beamter, ein junger Mann stirbt. Sie seien bedroht worden und hätten sich gewehrt, sagen die Polizisten.

Bei einem Einsatz wegen Ruhestörung kam es zu tödlichen Schüssen Foto: dpa

Essen dpa | Bei einem Einsatz wegen einer Ruhestörung haben Polizisten in Essen einen 22-jährigen Mann erschossen. Er habe sie zuvor mit einem Messer angegriffen, teilte die Polizei in Düsseldorf am Donnerstagmorgen mit. Die Polizisten waren gegen Mitternacht in das Mehrfamilienhaus gerufen worden. Als sie das Eckhaus betreten hätten, seien sie von dem Mann im Erdgeschoss attackiert worden, hieß es weiter.

„Der Mann hatte nach bisherigem Ermittlungsstand die Beamten unmittelbar nach dem Öffnen seiner Wohnungstür mit einem Messer bedroht“, sagte ein Sprecher der Polizei. Er sei wiederholt aufgefordert worden, die Waffe niederzulegen. Dennoch sei er mit dem Messer in der Hand auf die Polizisten zugestürzt.

Einer der Beamten habe daraufhin seine Waffe gezogen und geschossen. Der 22-Jährige sei getroffen und so schwer verwundet worden, dass er trotz Wiederbelebungsversuchen durch Rettungskräfte noch am Ort gestorben sei.

Aus Neutralitätsgründen wurden die Ermittlungen an die Düsseldorfer Polizei übergeben. Die Ermittler fanden neben dem Mann ein Messer, wie der Sprecher sagte. Im vergangenen Jahr hatten tödliche Schüsse aus Dienstwaffen bei Polizeieinsätzen in Nordrhein-Westfalen mehrfach Aufsehen erregt.

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9 Kommentare

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  • Familienangehörige sollten Beschwerden richten unter anderem an das Bundesverfassungsgericht und an das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Vermutlich wurde das Recht auf Leben verletzt. Ob das Vorgehen der Polizisten verhältnismäßig und nicht überzogen war, ist zu rügen.

     

    Außerdem ist die Wohnung gemäß dem Grundgesetz unverletzlich.

     

    Gab es eigentlich eine richterliche Anordnung, um die Wohnung aufzumachen? Kein Menschenleben war in Gefahr, jemand war nur zu laut. War die Musik zu laut? Wenn das Polizeigesetz gegen das Grundgesetz verstößt, muss das angepasst werden. Dazu verpflichten kann das Bundesverfassungsgericht.

     

    Punkt Selbstverteidigung. Beim Einbruch oder körperlichem Übergriff, kann jede Person sich verteidigen, auch mit Gegenständen. Hat vielleicht der Ruhestörer sich nur verteidigen wollen, weil jemand in seine Wohnung eingebrochen hat? Andersrum, wenn man mit einem Messer in der Hand zum Angriff übergeht, dann wird man selber zum Aggressor und handelt nicht im Sinne der Selbstverteidigung.

     

    Punkt Verhältnismäßigkeit. Warum wurde geschossen? Gab es eine Notwehr? Gab es einen Warnschuss? Warum hat man nicht auf den Bein oder den Arm beim Schuss gezielt? Wie viele Schüsse wurden abgefeuert?

     

    Man hätte auch, die Tür schließen und kurz weggehen können auf die Treppe, und dann die Verstärkung mit einem WASSERWERFER anrufen können.

     

    Der Fall erinnert ein wenig die Tötung im Neptunbrunnen in Berlin.

     

    Wie viele Menschen werden durch die Polizei getötet pro Jahr? In den USA wurde das zu einem Problem. Wir können aus den Fehlern unserer Partner lernen. Es soll per Gesetz der Schutz von Polizisten gestärkt werden, was wohl entgegen dem Artikel 3 GG sein würde, denn alle vor dem Gesetz gleich sind. Wie kann aber wird gewährleistet werden, dass künftig weniger Menschen ihr Leben verlieren oder starke gesundheitliche Schäden erleiden?

     

    Gibt es eine unabhängige Instanz, die solche Fälle kritisch prüft?

  • Ins Bein schießen hätts vielleicht auch getan.

    • @dator:

      Aus einer kurzer Entfernung ist das nicht schwer. Zudem hätte der zweite Polizist die Situation quasi absichern können, wenn...

  • CSI Essen oder was? Was für eine Ausbildung bekommen deutsche Polizisten denn, wenn sie nicht alleine sind und mit einem Messer angegriffen werden, den Angreifer gleich erschiessen zu müssen?

    • @Wu:

      Offensichtlich die Richtige.

    • 3G
      35355 (Profil gelöscht)
      @Wu:

      Wenn es wirklich so war, dass der Mann die Polizisten mit einem Messer attackiert hat, brauchte er nichts anderes erwarten. Jeder Beamte hat das Recht, sein eigenes leben zu schützen. Genauso wie jeder andere Bürger, wenn er mit einer gefährlichen Waffe angegriffen wird.

      • @35355 (Profil gelöscht):

        Um sein Leben zu schützen, muss man nicht gleich jemanden töten -es reicht auch ein Schuss ins Bein oder in den Arm.

      • @35355 (Profil gelöscht):

        "...den Angreifer gleich erschiessen zu müssen?"

         

        "Wenn....brauchte er nichts anderes erwarten..."

         

        Wie meinen?!