Behördenversagen bei NSU-Ermittlungen: Eine Terrorgruppe, zwei Ausschüsse
Mit seltener Einstimmigkeit haben sowohl der Bundestag, als auch der Landtag in Thüringen Untersuchungsausschüsse beschlossen. Beide sollen Ermittlungsfehler der Behörden untersuchen.
BERLIN dpa | In seltener Einmütigkeit hat der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Neonazi-Morde beschlossen. Alle Fraktionen stimmten am Donnerstag dem zuvor gemeinsam ausgehandelten Antrag zu.
Der Ausschuss soll klären, warum die rechtsextreme Zwickauer Neonazi-Gruppe jahrelang rauben und morden konnte, ohne dass Sicherheitsbehörden sie im Visier hatten. Ziel ist zu erkennen, welche Konsequenzen für die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei gezogen werden müssen.
Dem Untersuchungsausschuss werden voraussichtlich elf Mitglieder angehören - vier Abgeordnete der Union, drei der SPD, zwei der FDP und jeweils einer von Grünen und Linkspartei. Linke und Grüne haben kein eigenständiges Beweisantragsrecht.
Zuvor hatte auch der thüringische Landtag einen Untersuchungsausschuss zur NSU eingesetzt. Auch dort stimmten alle fünf Fraktionen einstimmig einem gemeinsamen Antrag zu. Der Ausschuss soll ein mögliches Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden bei der Überwachung und Verfolgung des rechtsextremen Trios untersuchen und klären, warum die Verdächtigen jahrelang unbehelligt agieren konnten.
Beate Zschäpe sowie die Anfang November tot aufgefundenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei in Jena eine Bombenwerkstatt der Rechtsextremen ausgehoben hatte. Das Trio wird für neun Morde an Migranten und den Mord an einer Polizistin in Heilbronn verantwortlich gemacht.
Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt. Vor allem dem Thüringer Verfassungsschutz waren im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Neonazis Versäumnisse vorgeworfen worden.
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