: Behörde darf Bambule räumen
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat gestern in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Räumung des Bauwagenplatzes „Bambule“ im Karoviertel für zulässig erklärt. Die BewohnerInnen hatten sich per Klage gegen die Räumungsverfügung gewandt. Das Gericht entschied jetzt, sie hätten keinen Anspruch darauf, den Platz an der Vorwerkstraße für Wohn- und Bauwagen zu nutzen. Das Grundstück gehöre nicht zu den nach dem Wohnwagengesetz zugelassenen Standplätzen. Gegen diese Entscheidung können BewohnerInnen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der Senat möchte den Bauwagenplatz mit dem Argument räumen, dass von ihm Störungen der Sicherheit und Ordnung ausgingen. Zur Begründung verwies er jüngst auf Ausschreitungen rund um den Platz. Die liegen allerdings schon acht Jahre zurück. Für die ebenfalls ins Feld geführte Rauchbelästigung der NachbarInnen konnten laut Bezirksamt „keine Anhaltspunkte festgestellt werden“.
Aus Protest gegen die Senatspolitik haben gestern „einige Hamburger BauwagenbewohnerInnen“ dem verantwortlichen Bausenator Mario Mettbach einen „Fresskorb“ ins Krankenhaus gebracht. Mettbach war am Wochenende mit einem Herzinfarkt eingeliefert worden. Die Bauwagenleute überreichten ihm ungesundes Essen, eine Flasche Korn und Zigaretten. ee
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