Behinderte Kinder an Regelschulen: „Der Bund soll für Inklusion zahlen“

Stephan Dorgerloh, neuer Präsident der Kultusminister, will die Bundesländer in der Bildungspolitik nicht antreiben. Er fordert Geld aus Berlin für behinderte Kinder.

Internationale Verpflichtung: Schulen brauchen Geld für Umbauten und Sonderpädagogen Bild: dpa

taz: Herr Dorgerloh, bei den Schulformen in Deutschland verliert man den Überblick. Es gibt Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Mittelschulen. Driften die Bundesländer auseinander?

Stephan Dorgerloh: Nein. Es gibt vielmehr eine gemeinsame Tendenz: Immer mehr zeichnet sich ein Zwei-Säulen-Modell ab, bei dem sich neben dem Gymnasium ein integrierter Schultyp entwickelt, der den Weg zu möglichst allen Abschlüssen offen hält.

Sie sind in diesem Jahr Präsident der Kultusministerkonferenz. Warum machen Sie sich nicht dafür stark, dass das Klein-Klein der Länder in der Schulpolitik aufhört?

Wir haben gemeinsame Bildungsstandards verabredet, die am Ende der Grundschule, der Sekundarstufe und beim Abitur von allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden müssen und die wir messen können. Erst 2012 haben wir uns sogar auf die gemeinsame Abiturstandards geeinigt, ein Riesenerfolg. Wer hätte das vor ein paar Jahren für möglich gehalten? Wie die Länder diese Ziele erreichen, sollte ihnen überlassen bleiben.

Das Grundgesetz verbietet dem Bund, in der Schulpolitik mitzubestimmen. Ist dieses „Kooperationsverbot“ richtig?

Es sind viele Aufgaben auf die Schule zugekommen, an denen sich der Bund beteiligen sollte. Denken Sie an das Beispiel Inklusion, also den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern. Der Bund hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich darin zu einem inklusiven Schulsystem verpflichtet. Die Aufgabe liegt aber bei den Ländern. Wir müssen zum Beispiel Schulgebäude behindertengerecht umbauen und brauchen mehr Sonderpädagogen an den Regelschulen. Dazu brauchen wir die finanzielle Beteiligung des Bundes.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gibt sich in der Plagiatsaffäre kämpferisch: Sie will auch dann wieder für den Bundestag kandidieren, wenn der Fakultätsrat der Hochschule an diesem Dienstag ein Verfahren zur Aberkennung ihres Doktortitels einleiten sollte, erklärte sie am Wochenende. Laut Süddeutscher Zeitung hat die Promotionskommission der Hochschule inzwischen den Vorwurf der absichtlichen Täuschung abgeschwächt. Gleichwohl halte das Gremium an seiner Forderung nach Einleitung eines Verfahrens gegen Schavan, 57, fest. Schavan soll bei ihrer vor 33 Jahren eingereichten Doktorarbeit falsch zitiert haben. (dpa)

Wenn der Bund Geld gibt, würde er sicher auch gerne mitreden.

Die inhaltliche Verantwortung muss bei den Ländern liegen, weil die Voraussetzungen vor Ort unterschiedlich sind. Manche Länder haben ein stark ausgebautes Sonderschulwesen, andere unterrichten schon jetzt viele Kinder mit Behinderung im gemeinsamen Unterricht. Die einen haben eine hohe Migrantenquote, und andere müssen den demografischen Wandel gestalten. Da sind dann jeweils ganz verschiedene Schritte notwendig. Es ist übrigens gar nicht so ungewöhnlich, dass die Länder inhaltlich verantwortlich sind, aber der Bund Mittel beisteuert.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan will, dass der Bund sich nur im Hochschulbereich stärker beteiligen könnte. Im Bundesrat scheiterte sie damit vor allem an den SPD-Ländern – denen reichte das nicht. Wie stehen die Chancen, dass das Kooperationsverbot in absehbarer Zukunft noch gelockert wird?

In der Kultusministerkonferenz gibt es eine Mehrheit, die das Kooperationsverbot sehr kritisch sieht. Die Frage ist, ob die Mehrheiten im Bundesrat wie im Bundestag derzeit für eine Verfassungsänderung ausreichen. Wir sind hier mitten in einem Prozess, solche Diskussionen brauchen ihre Zeit.

Ministerin Schavan hat auch ein 500-Millionen-Programm zur Verbesserung der Lehrerausbildung an den Hochschulen in Aussicht gestellt – wenn die Länder die Lehrerexamina gegenseitig anerkennen. Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben jüngst dafür einen Bildungsstaatsvertrag ins Gespräch gebracht. Eine sinnvolle Idee?

Mir und vielen anderen Kollegen erscheint ein Staatsvertrag bei der Frage nicht das geeignete Instrument zu sein. Wir haben längst Regeln zur gegenseitigen Anerkennung von Lehrerexamina, die wir im Detail vielleicht nachjustieren müssen. Die Kultusministerkonferenz ist immer dann besonders stark, wenn die Länder beieinander und bei ihren Verabredungen bleiben. Unsere Verabredung lautet: Die Probleme, die es noch gibt, wollen wir auf unserer Märzsitzung lösen.

Dann war das Vorpreschen der drei Länder eigentlich ein schlechter Start für Sie als KMK-Präsident?

Nein, das sehe ich entspannt. Wir haben Wahlkampf. Da darf man großzügiger sein.

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