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Bedrohtes VorkaufsrechtStück für Stück am Bezirk vorbei

Spekulanten wollen sich in Neukölln um das Vorkaufsrecht des Bezirks mogeln. Der versucht, diesen Präzedenzfall zu verhindern.

In Teilen zu verkaufen Foto: dpa

Berlin taz | Gelingt es Immobilieninvestoren in Neukölln, per Trick das bezirkliche Vorkaufsrecht auszuhebeln? Diese Befürchtung haben die Bewohner eines Wohnhauses an der Schillerpromenade Ecke Allerstraße. Weil die Eigentümerin lediglich 25 Prozent des Hauses verkauft hat, tut sich der Bezirk schwer, einen Käufer zu finden, der anstelle der Spekulanten einspringt. Die Übernahme eines Viertels der Hausanteile ohne entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung ist wenig attraktiv.

Dabei ist das Eckhaus mit 40 Mietparteien, einer Sprachschule und einer Polsterei wie gemacht dafür, vor dem Verkauf an Geschäftemacher geschützt zu werden: Noch ist die Mieterschaft gemischt, von der Rentnerin, die ihr Leben hier verbrachte bis zum jungen Studenten. Die Gentrifizierung des Schillerkiezes ist hier noch nicht durch alle Wände gedrungen. Marc Multhaupt, Sprecher der Hausgemeinschaft, spricht von der „Struktur, die erhalten bleiben muss“.

Über viele Jahre ist die Eigentümerin „sehr sozial“ mit den Mietern umgegangen, wie Multhaupt sagt. „Wir hätten uns erhofft, dass sie vor einem Verkauf Kontakt mit uns aufgenommen hätte.“ Doch seit einiger Zeit sei nur noch ihr Anwalt in Erscheinung getreten. Im Sommer wechselte die Hausverwaltung, kurz danach wurden viele Mieten „im maximalen Rahmen erhöht“, teilweise sei versucht worden, „darüber hinauszugehen“. Die schlechten Nachrichten vom Hausverkauf überbrachte vor einigen Wochen der Bezirk.

Über den Tisch von Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) wandern alle Verkäufe von Wohnhäusern in Milieuschutzgebieten. Ebenso wie sein Kreuzberger Amts- und Parteikollege Florian Schmidt ist er bemüht, den Käufern zuvorzukommen. Sechsmal hat Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt, in 20 Fällen wendeten die Käufer dies ab, indem sie einen Vertrag mit Sozialklauseln unterzeichneten.

Vorkauf ist möglich

Anwendbar ist das Vorkaufsrecht auch bei einem Teilverkauf. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt auf Anfrage mit: „Ein Vorkaufsfall tritt auch dann ein, wenn nicht das gesamte Grundstück, sondern nur ein Miteigentumsanteil an einen Dritten verkauft wird.“ Macht der Bezirk von seinem Recht keinen Gebrauch, ist er im weiteren Verlauf machtlos. Ein Verkauf der restlichen Anteile im Anschluss ist rechtlich „kein Verkauf an Dritte“.

Biedermann ist fest entschlossen, den Teilverkauf nicht durchgehen zu lassen: „Wir prüfen die Ausübung des Vorkaufsrechts und sind auch auf die Ausübung vorbereitet“, sagt er. Doch eine Zusage, etwa einer Wohnungsbaugesellschaft, gibt es nicht. Biedermann hofft daher auf ein Signal vom Senat. „Ich gehe davon aus, dass es das Land Berlin nicht zulassen wird, dass man sich mit Tricks um die Einhaltung der Milieuschutzziele herummogeln kann.“

Aus der zuständigen Senatsverwaltung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) heißt es, sie befürworte „auch beim Verkauf von Bruchteilseigentum die Ausübung eines Vorkaufsrechts“. Dies wäre ein Zeichen, dass Land und Bezirke „auch bei nicht ganz einfach gelagerten Sachverhalten nicht vor der Ausübung zurückschrecken, um auf diesem Weg die jeweilige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung noch wirkungsvoller zu schützen“.

Einen Kauf muss eine Wohnungsbaugesellschaft aus eigenen Mitteln stemmen, so eine Sprecherin der Finanzsenatsverwaltung. Zudem können die Gesellschaften Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt beantragen. Ein direkter Eingriff, um in diesem besonderen Fall, eine Wohnungsbaugesellschaft zum Kauf zu motivieren, sei aber nicht möglich.

Bis zum 11.­November muss ein neuer Käufer gefunden sein. Ansonsten übernehmen mehrere Anwälte zunächst die Minderheitenanteile am Haus. Zu ihnen gehört der Münchner Unternehmensberater Matthias Rumpelhardt. Der taz wollte er keine Fragen beantworten. Dass er einer der Käufer ist, dementierte er nicht.

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