Die Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der Psychiatrie-Unterbringung im Jahr 2011 hat Erfolg. Das ist eine Niederlage für Justizministerin Merk.
Nach sieben Jahren Psychiatrie kommt Gustl Mollath bei einem Freund im Raum Nürnberg unter. Justizministerin Merk bleibt in der Kritik.
CDU und FDP geht es nur darum, dass die Justizministerin nicht vor den Landtagswahlen fällt. Das Verfahren gegen Mollath muss wieder aufgenommen werden.
Im Fall Gustl Mollath wirft Grünen-Politiker Martin Runge dem Gericht „gravierende Verfahrensfehler“ vor. Und findet die Rolle der Justizministerin „unsäglich“.
Gustl Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie. Nun nennt die bayerische Justizministerin seine Unterbringung „unverhältnismäßig“.
Bayerns Justizministerin bittet die NSU-Opfer um Entschuldigung. Derweil vollzieht Sachsen einen Personalwechsel im Verfassungsschutz.
Im bayerischen Landtag weist Justizministerin Merk die Verantwortung von sich. Sie habe, ganz korrekt, die Unabhängigkeit der Justiz garantiert.
Die bayerische Justizministerin Merk hat die Überweisung schon getätigt, Kollegen wollen folgen: Sie zahlen nach dem Ärger über die Verwandtenaffäre Geld zurück.