BVerfG zu türkischer Wahlwerbung: Kein Anspruch auf Einreise
Türkische Politiker können sich in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen. Die Bundesregierung plant derzeit jedoch keine Einschränkungen.
![Türkische Fahnen, dazwischen ein Porträtbild Erdogans Türkische Fahnen, dazwischen ein Porträtbild Erdogans](https://taz.de/picture/1850684/14/80f866c7644263e8103a56ddf3fd0609_edited_65071936_fcbe06ffac.jpeg)
Als Minister könnten sie sich in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen. Anlass der Entscheidung war der Auftritt des türkischen Premiers Binali Yıldırım Mitte Februar in Oberhausen. Er warb dort für die geplante türkische Verfassungsreform.
Ein Deutscher aus der Eifel schrieb daraufhin einen empörten Brief an das Bundesverfassungsgericht. Normalerweise werden solche Unmutseingaben ohne Begründung abgelehnt, weil der Bürger offensichtlich nicht in den eigenen Grundrechten verletzt ist. Karlsruhe nutzte hier aber die Ablehnung der Klage, um die Rolle türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland klarzustellen.
Danach reisen die Minister in Deutschland nicht als einfache Bürger ein, sondern als Vertreter ihrer Staaten. Sie können sich daher gegenüber deutschen Behörden und Gerichten nicht auf deutsche Grundrechte berufen.
Die Einreise türkischer Minister nach Deutschland bedürfe, so Karlsruhe, der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Bundesregierung. Es handele sich hierbei um einen Akt der Außenpolitik. Die Bundesregierung plant aber weiterhin keine Einreiseverbote für türkische Minister, so eine Sprecherin, und verwies auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. (Az.: 2 BvR 483/17)
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Mitarbeiter des Monats
Wenn’s gut werden muss
Tabubruch der CDU
Einst eine Partei mit Werten
Social-Media-Star im Bundestagswahlkampf
Wie ein Phoenix aus der roten Asche
Erpressungs-Diplomatie
Wenn der Golf von Mexiko von der Landkarte verschwindet
80 Jahre nach der Bombardierung
Neonazidemo läuft durch Dresden
Zwei Todesopfer nach Anschlag in München
Schwer verletzte Mutter und Kind gestorben