BREMERHAVEN: Jörg Schulz darf gehen
Die Kommunalaufsicht hat keinerlei rechtlichen Bedenken gegen die Wahl eines zweiten Oberbürgermeisters. Nur die Gerichte könnten jetzt noch widersprechen
Die Entscheidung ist eindeutig: Eine Neuwahl des Oberbürgermeisters von Bremerhaven in der kommenden Woche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommt die Kommunalaufsicht unter Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Ganz vom Tisch ist der Streit um Noch-Amtsinhaber Jörg Schulz (SPD) damit nicht: Beim Verwaltungsgericht sind derzeit zwei Klagen anhängig.
Hintergrund: Schulz, 56 - seit 2005 im Amt, bis Ende November kommenden Jahres gewählt - hat keine Lust mehr auf den Job. Er will, so sagt er, "aufhören, wenns am schönsten ist". Und schließlich sei ja unter seiner Herrschaft schon allerlei "Großes" in Bremerhaven entstanden, also etwa die Havenwelten. Deshalb hat er sich von Januar 2011 an unbezahlt beurlauben lassen, elf Monate lang. Nächsten Donnerstag soll der Sozialdezernent Melf Grantz (SPD) zum Nachfolger gewählt werden.
Schulz selbst, so hat er es offiziell beantragt, will wieder werden, was er früher war - Amtsrichter in Bremerhaven. Schon im Januar könnte er wieder anfangen, sagt Mäurer. Doch jene, die Schulz näher kennen, zweifeln daran, dass er das will. Offiziell sagt er dazu jedoch nichts. Ob er ins Richteramt zurückmuss? Dazu will Kommunalaufseher Mäurer "keine Aussage" machen. Nur so viel: Wer nicht mehr Richter sein wolle, könne seine Entlassung beantragen.
Ohnehin sei die Kommunalaufsicht in Bremen "keine Einmischungsaufsicht", hat schon das Bundesverfassungsgericht gesagt, sondern eine "Kontrolle auf Abstand", wie Mäurer das nennt. Das heißt: Geprüft wurde nur ganz allgemein, ob Bremerhaven "rechtmäßig" handelt.
Weil die Grünen in Bremerhaven daran ebenso Zweifel haben wie Wutbürger Jan Timke, klagen sie beim Verwaltungsgericht. Timke stößt sich an dem Hinweis in der Stellenausschreibung, der SPD-Fraktion stehe das Vorschlagsrecht für den Posten zu. Das sei mit dem Beamtenrecht unvereinbar und verletze den Grundsatz der parteipolitischen Neutralität. Die Grünen wiederum halten schon Schulzens Beurlaubung für rechtswidrig. Es bedürfe also keiner Neuwahl. Zudem sei es unzulässig, jetzt einen neuen Oberbürgermeister zu wählen - weil Schulz nur beurlaubt und offiziell noch fast ein Jahr im Amt sei.
Mäurer sieht das anders: Eine Rückkehr von Schulz als Stadtoberhaupt sei praktisch ausgeschlossen, einer Neubesetzung der Stelle stehe also nichts im Wege. Zwar gebe es für Wiederwahlen genaue gesetzliche Fristen - für Neuwahlen aber nicht. Schon einmal habe Bremerhaven ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des alten bereits einen neuen Oberbürgermeister gewählt.
Auch beim "Sonderurlaub" für Schulz ist Mäurer großzügig: Zwar sind sechs Monate für Beamte die Regel - Schulz bekam elf. Doch "in Ausnahmen" könne der unbezahlte Urlaub schon mal länger sein, so Mäurer, das sei "nichts Ungewöhnliches". Etwas anderes würde nur gelten, wenn Schulz direkt gewählt wäre. Alles in allem sei das ganze Verfahren also "sachlich nachvollziehbar" und "kommunalrechtlich vertretbar", so Mäurer.
Die Linke indes kritisiert, dass "Willkür und Gemauschel" über "Transparenz und Integrität" stünden. Was nicht passe, werde passend gemacht.
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