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BI will gegen Mülldeponie-Erweiterung klagenDer "Graue Wall" soll wachsen

MÜLLDEPONIE Der Umweltsenator hat die Erweiterung der Deponie "Grauer Wall" in Bremerhaven genehmigt. Eine Bürgerini will gegen den Beschluss vor Gericht ziehen

So grün soll der "Graue Wall" eines Tages wieder werden Bild: Grafik: BEG

Die Mülldeponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven wird erweitert. Umweltsenator Joachim Lohse (Grüne) hat den Plänen der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft (BEG) zugestimmt, die Deponie im Stadtteil Speckenbüttel weiter zu betreiben und auf 52 Meter Höhe zu vergrößern. Gegen den Planfeststellungsbeschluss will die Bürgerinitiative „Keine Erweiterung Grauer Wall“ (BI) vor das Bremer Oberverwaltungsgericht ziehen. Dafür benötigt sie 20.000 Euro, die sie in den nächsten drei Wochen aufbringen muss.

Zum Beschluss heißt es beim Umweltsenator: „Damit die Bremerhavener Abfälle und die Abfälle aus dem Landkreis Cuxhaven auch in Zukunft ortsnah und umweltverträglich beseitigt werden können, bedarf es weiterhin einer Deponie“ und „Der Standort der Deponie ist aus geologischer Sicht für die Ablagerung von Abfällen sehr gut geeignet“.

BI-Sprecher Günther Flißikowski hat andere Informationen: „Wir haben ebenfalls eine Geologin befragt, und die sagt, sie würde keiner Schwangeren empfehlen, im Speckenbütteler Park spazieren zu gehen!“ Das an die Deponie grenzende Naherholungsgebiet wird als „Wellness- und Erholungspark“ beworben – mit Bootsteich, Hochseilgarten, Grillplatz und Fitnessparcours.

Niemand wisse genau, sagt Flißikowski, wie hoch der Ausstoß von Feinstaub in unmittelbarer Nähe der Deponie sei, auf der auch Abfall Klasse drei entsorgt wird. Das ist Müll, den die Abfallverzeichnis-Verordnung als „gesundheitsschädlich, ätzend, krebserregend, fortpflanzungefährdend, erbgutverändernd“ bezeichnet. Dazu gehören auch asbesthaltige Abfälle.

Um die Frage nach dem Feinstaub zu klären, hat die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung vor sechs Monaten beim Baudezernenten beantragt, Staubmessstellen am „Grauen Wall“ einzurichten: „Aber die Landesbehörde wollte die Ergebnisse offenbar nicht abwarten“, sagt Flißikowski.

Brigitte Köhnlein, Sprecherin des Umweltsenators, sagt dazu: „Wir haben sämtliche Einwendungen bei der Beschlussfassung berücksichtigt.“ Bereits 2010 habe der Bremerhavener Magistrat gefordert, die Aspekte des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Das sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgt, mit dem Resultat, dass „Gefahren für die Gesundheit des Menschen durch Staubemissionen durch den Deponiebetrieb für die Umgebung ausgeschlossen und Vorsorge entsprechend dem Stand der Technik getroffen wird.“

Flißikowski hat noch mehr vorzubringen: Die Senke, in der die Deponie liege, müsse eine Tiefe von mindestens fünf Metern haben. „Nach unseren Messungen hat sie die stellenweise aber nicht.“ Außerdem sei der Druck des Grundwassers im Deponiebereich extrem hoch: „Jährlich kommen bis 85.000 Tonnen Abfall auf die Deponie. Da ist es doch nur eine Frage der Zeit, bis das Gewicht das Wasser nach oben drückt!“ Hinzu käme die Lärmbelästigung durch Baggerarbeiten, „und besonders schön anzusehen ist eine Mülldeponie ja nun auch nicht!“

Zwei Jahre sind vergangen seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens. „In dieser Zeit sind Einwände von wirklich allen Seiten abgewogen worden“, sagt Brigitte Köhnlein. Nun müsse es dem Gericht überlassen sein, sich mit den Anliegen der Bürgerinitiative zu beschäftigen.

Gegen den Plan zum Deponie-Ausbau hat die 150 Mitglieder zählende BI seit ihrer Gründung vor zwei Jahren 2.141 Einwendungen durch eine Unterschriftenliste erhoben. Weitere 117 private Einwendungen wurden mit eigenen Texten vorgebracht. Alle wurden abgewiesen.

Um nun vor Gericht ziehen zu können, benötigt die BI 20.000 Euro für einen Rechtsmittel- und Klagefonds: „Aus rechtlichen Gründen darf nur eine Einzelperson klagen“, sagt Flißikowski. „Wir haben auch schon jemanden, der das tun würde – aber wenn er den Prozess ohne dieses Geld verlieren würde, wäre er finanziell ruiniert.“

Die Hälfte hat die BI durch Spenden bereits beisammen, „und die andere Hälfte benötigen wir bis spätestens 15. Juni“. Dann endet die einmonatige Frist, in der Klage gegen den Beschluss erhoben werden kann.

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