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Autoverkäufer im RechtSozialgericht: Kündigen für mehr Geld ist okay

Arbeitslosengeld statt Sperre

Das Bremer Sozialgericht dürfte mindestens einem Bremerhavener Autoverkäufer das Gefühl zurückgegeben haben, dass es noch Gerechtigkeit gibt in der Welt. Oder, dass die Gesetze der Marktwirtschaft auch auf dem Arbeitsmarkt gelten, sprich: Wer einen besseren Job bekommen kann und sich dem Risiko einer Kündigung während einer Probezeit aussetzt, darf dafür nicht noch vom Arbeitsamt abgestraft werden.

Die Geschichte geht so: Ein Bremerhavener Autoverkäufer hatte bis vor einigen Monaten einen relativ sicheren Job in einem Autohaus. Als er die Möglichkeit sah, bei der Konkurrenz für dieselbe Arbeit „günstigere Konditionen“, vulgo mehr Geld, zu bekommen, kündigte er und wechselte in den neuen Job. Soweit, so nachvollziehbar und üblich.

Bei seinem neuen Arbeitgeber unterschrieb er einen befristeten Probearbeitsvertrag, aus dem er, so sein Anwalt Walter Klemeyer, entnehmen konnte, dass er auch nach der Probezeit weiterbeschäftigt würde– es sei denn, er würde silberne Löffel klauen oder sich sehr vertragswidrig verhalten. Klar ist: Es handelte sich nicht – wie vom Arbeitsamt unterstellt – um einen von vornherein befristeten Arbeitsvertrag. Doch obwohl der Mann keine Löffel stibitzt hatte, kündigte ihm sein neuer Arbeitgeber sogar noch vor Ende der Probezeit. Traurig, aber rechtlich einwandfrei, weil während Probezeiten üblicherweise kein Kündigungsschutz gilt, wie Klemeyer erklärt.

Heikel wurde der Fall damit, dass der Ex-KFZ-Händler, nun arbeitslos geworden, Leistungen vom Arbeitsamt brauchte. Doch das Amt zahlte nicht nur keinen Pfennig, sondern verhängte statt dessen eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Begründung: Der Mann habe einen sicheren Job ja selbst gekündigt, ohne wichtigen Grund. Er habe also zu seiner Arbeitslosigkeit selbst beigetragen.

Das sieht das Bremer Sozialgericht anders. Es hat sich in seinem Urteil der Auffassung des klagenden Neu-Arbeitslosen angeschlossen. Dieser habe sehr wohl einen wichtigen Kündigungsgrund gehabt. Mehr Geld verdienen zu können, zähle durchaus.

Mit diesem Urteil hat das Gericht ein grundsätzliches Problem zwischen ArbeitnehmerInnen und dem Arbeitsamt geklärt – zugunsten der Beschäftigten. Schließlich birgt jeder Jobwechsel das Risiko der Probezeit. „Was für eine Bedeutung dieses Urteil für das Arbeitsamt hat, sieht man daran, dass das Amt beim Landessozialgericht Berufung eingelegt hat“, sagt auch Anwalt Walter Klemeyer. Er ist zuversichtlich, auch diese Instanz für seinen Mandanten zu entscheiden. Ulrike Bendrat

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