Autokraten-Träume in der Corona-Krise: Orbáns Corona-Diktatur
Ungarns Staatschef Orbàn will per Dekret regieren, Putin in Russland bis 2036 durchregieren – Corona ist ein willkommener Vorwand für Demokratieabbau.
K risenzeiten sind oft auch eine Charakterprobe. Von Julius Caesar bis Indira Gandhi haben sich HerrscherInnen in Krisenzeiten mit Vollmachten ausstatten lassen, die sie zum eigenen Nutzen missbrauchten. Und so überrascht es nicht, dass gerade diejenigen, die sich durch Rechtsstaatlichkeit ungebührlich eingeengt fühlen, den Corona-Ausnahmezustand nutzen, um ihre Macht zu zementieren.
Ungarns Staatschef Orbán will sich ermächtigen lassen, per Dekret zu regieren, „sollte es eine erzwungene Pause des Parlaments geben“. Wie lange diese Zwangspause währt, obliegt allein seinem Gutdünken. Und auch Israels Premier Netanjahu legt wenig Feingefühl an den Tag, wenn er die Knesset nicht mehr einberuft und den Zugriff auf Handydaten der BürgerInnen per Verordnung ermöglicht. Dass ein Strafprozess gegen ihn wegen Korruption auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, ist nur ein Kollateral-Benefit. In Russland regt sich dank Corona kaum Widerstand gegen die Verfassungsreform, die Putin das Durchregieren bis 2036 ermöglicht. Und während Polens Oppositionsparteien ihre Kampagnen für die Präsidentschaftswahlen vom 10. Mai eingestellt und eine Verschiebung gefordert haben, macht Amtsinhaber Duda ungeniert weiter Wahlkampf.
Es gehe darum, durch schnelle Entscheidungen Leben zu retten, wenden die Autokraten ein. Doch wieso gelingt es Regierungen in Deutschland, Österreich sowie in Italien und Spanien, auch bei drastischen Maßnahmen Augenmaß zu wahren und den Rechtsstaat intakt zu halten?
Es sind die skrupellosen Populisten, die einen Nimbus der Unfehlbarkeit aufgebaut haben und nun fürchten müssen, dass sie bald nackt dastehen werden. Denn die Pandemie wird offenlegen, wo das Geld, das im Gesundheitswesen fehlt, in teure Sportstätten oder außenpolitische Abenteuer investiert wurde. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Herrscher die Bewährungsprobe im Katastrophenfall nicht besteht und dann den Volkszorn fürchten muss.
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