piwik no script img

Ausnahme für ArmentafelnKeine Mehrwertsteuer auf Spenden

Auf Lebensmittelspenden für Bedürftige ist eigentlich die normale Mehrwertsteuer fällig. Bund und Länder haben sich jetzt aber auf eine Ausnahmeregelung verständigt.

Damit es beispielsweise bei der „Berliner Tafel“ auch in Zukunft Brot gibt, wird für Spenden eine Billigkeitsregelung eingeführt. Bild: dpa

MÜNCHEN epd | Bund und Länder haben sich darauf verständigt, keine Mehrwertsteuer für gespendete Lebensmittel an Armentafeln zu fordern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums.

Man habe sich auf eine Billigkeitsregelung verständigt, heißt es in einer Zeitung vorliegenden Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk (CSU) an den Linken-Abgeordneten Richard Pitterle.

Es werde nicht beanstandet, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums von einer Umsatzbesteuerung abgesehen werde, heißt es in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolge und im Gegenzug keine Spendenquittung ausgestellt werde.

Hintergrund ist der Fall eines sächsischen Bäckers, der regelmäßig seine Brötchen der gemeinnützigen Organisation „Die Tafel“ gespendet hatte. Nach einer Steuerprüfung hatte sein Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er für diese Spenden Mehrwertsteuer zahlen müsse. Laut Finanzministerium ist diese Einschätzung tatsächlich richtig. Um nun zu vermeiden, dass die Tafeln künftig keine Spenden mehr erhalten, haben die Behörden sich nun auf die Billigkeitsregelung geeinigt.

Die Tafeln sammeln Lebensmittel und verteilen sie gegen einen symbolischen Betrag an sozial Benachteiligte, die sich in aller Regel ausweisen müssen. Dabei handelt es sich etwa um Frischprodukte, die nicht mehr verkauft werden und von Händlern, Lebensmittelketten oder Gastronomiebetrieben gespendet werden.

Nach Angaben des Bundesverbands Deutsche Tafel versorgen die Tafeln inzwischen bundesweit rund 1,5 Millionen Bedürftige jährlich. Insgesamt existieren bundesweit rund 900 Tafeln mit zusammen mehr als 3.000 Ausgabestellen und Läden. Die erste Tafel in Deutschland wurde 1993 in Berlin gegründet.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • H
    Hungerleider

    Die gesparten Müllabfuhrgebühren für die fachgerechte Entsorgung des Sondermülls schlagen auch ganz schön zu Buch.

  • E1
    Eva 1811

    Nun wie wäre es mal wieder die gesamte MwST und ihre vielfalt an Möglichkeiten samt Staffelung genauer unter die Lupe zu nehmen??

     

    Es könnte vielleicht einen Hinweis geben, wie hier evtl. auch unsere Alltagskosten vielleicht billiger gemacht werden könnten?? (Strom, Sprit und co Steuer??)

     

    Wieviele Steuerstaffelungen bei der MwST gibt es eigentlich, 7, 9, 19 % ?? oder gar mehrere??

     

    Von den Ärmsten der Armen nehmen jaja das ist eine Methode aus dem Mittelalter..... und unser einfach nicht würdig im modernen Zeitalter....

  • JK
    Juergen K.

    Stromsteuern und EEG Umlage !

     

    Wo sind die Gebärmaschinen der Nation ?

     

    von der Leyer und Schröder.

     

    Oder "Haben sie es schon geschafft ?"