Auschwitz-Prozesse in Deutschland: Angeklagte zu gebrechlich für Prozess
Das Verfahren gegen eine 92-Jährige wird vorerst ausgesetzt. Bei einem Wachmann wird die Verhandlungsfähigkeit geprüft.
Die 92-Jährige ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 260.000 Fällen angeklagt. Ihr wird zur Last gelegt, als Funkerin der Kommandantur des Konzentrations- und Vernichtungslagers vom April bis Juli 1944 bei der Ermordung von aus ganz Europa verschleppten Juden geholfen zu haben.
Der Sachverständige hat angeregt, in drei Monaten eine erneute Gesundheitsprüfung bei Helma M. durchzuführen, um zu überprüfen, ob es sich um eine dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit handelt. Darüber muss nun das Gericht entscheiden.
Am Vortag hatte das Landgericht Neubrandenburg erklärt, dass das Verfahren gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Hubert Zafke (95) Mitte Mai erneut beginnen soll. Zuvor soll der Angeklagte auf seine Verhandlungsfähigkeit überprüft werden.
An beiden bisherigen Verhandlungstagen war Zafke nicht vor Gericht erschienen und hatte sich mit gesundheitlichen Problemen entschuldigt. Anklage und Nebenklage vermuten, dass seine Krankheiten nur vorgeschoben sind. Zafke ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen angeklagt, begangen im August und September 1944.
Anfang April war der frühere Auschwitz-Wachmann Ernst T. (92) wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hanau verstorben. Das einzige von Krankheiten ungestörte Verfahren gegen einen mutmaßlichen Auschwitz-Täter findet derzeit vor dem Landgericht Detmold statt, wo Reinhold Hanning (93) wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vor Gericht steht. Der Prozess wird bis mindestens Ende Mai dauern.
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