Ausbeutung von Pflegekräften: Die Vermittler kassieren ab
Oft sind Firmen, die Pflegerinnen beschaffen, arbeitsrechtlich nicht zu belangen. Die osteuropäischen Beschäftigten leiden unter zu langer Arbeitszeit und nächtlicher Bereitschaft.
BERLIN taz | Gute-Wesen.de, Seniorcare24.de oder Seniorenbetreuung24h.eu – im Internet werben unzählige Vermittlerfirmen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Angehörigen durch osteuropäische Pflegekräfte. Und das unschlagbar günstig ab 1.200 Euro monatlich.
Firmen in Deutschland kassieren für die Vermittlung einer Pflegehilfe von den Familien meist eine einmalige Gebühr zwischen 300 und 1.000 Euro, manchmal aber auch monatliche Beiträge. Die Arbeitskräfte selbst werden dann von Unternehmen mit Sitz in Osteuropa nach Deutschland entsandt. Diese stellen auch den Arbeitsvertrag aus.
Trotzdem sind die Vermittler auf deutschem Boden oft der erste Ansprechpartner für die Familien. Die Firmen geben den Pflegerinnen oft Anweisungen, sind aber, da sie mit ihnen keinen Vertrag geschlossen haben, für arbeitsrechtliche Fragen nicht haftbar zu machen.
Das ist nicht zuletzt bei der Arbeitszeit ein Problem. Tagsüber 14 Stunden arbeiten, nachts immer bereit sein und bei häufig anfallenden Toilettengängen helfen – viele Pflegebedürftige müssen rund um die Uhr betreut werden. Tatsächlich gilt für osteuropäische Pflegekräfte in Privathaushalten nicht einmal auf dem Papier das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Acht Stunden wären der Regelfall
Es schreibt im Regelfall eine Arbeitszeit von acht Stunden und danach eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor. Dass gelte im Grundsatz auch für entsandte Arbeitnehmer. Doch für Pflegekräfte in Privathaushalten gibt es Einschränkungen, hat die Bundesregierung in einer Antwort auf die Anfrage der Linkspartei kürzlich bestätigt.
Die Regierung verweist auf Paragraf 18 des Regelwerks. Der besagt, dass das Gesetz nicht greift für Arbeitnehmer, die „in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen“.
Gerichte müssten in strittigen Einzelfällen über die Arbeitszeit entscheiden, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Doch kaum eine der Frauen, die immer wieder nur ein paar Monate in Deutschland arbeiten, wird hier einen Prozess anstrengen.
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