Konsum & Datenschutz: Ganz schön neugierig, diese Lidl-App. Und jetzt vor Gericht
Mit Rabatten lockt die App ihre Kund*innen, ohne sie über die Sammlung von deren Daten aufzuklären. Dagegen klagt die Verbraucherzentrale.
Der Vorwurf lautet, dass sich der Lebensmittel-Discounter die beworbenen SchnApper teuer bezahlen ließe. Ohne die Kund*innen aufzuklären, sammele die App wertvolle Daten, so der Bundesverband der Verbraucherzentrale, der Lidl verklagt.
Die Nutzung der App sei also nur vermeintlich kostenlos, wie die zuständige Referentin Rosemarie Rodden erklärt. „Im Fall von Lidl bezahlen Verbraucher:innen für die Nutzung der App nicht in Euro.“ Stattdessen müssten sie als Gegenleistung ihre persönlichen Daten herausrücken. Dabei verpflichtet der Verbrauchervertrag zwischen Lidl und App-Nutzer*innen das Unternehmen, den Informationspflichten nachzukommen. „Daran hat sich Lidl unserer Ansicht nach nicht gehalten“, kritisiert Rodden.
Wissbegierig und weitergabebereit
Die App gibt sich überaus auskunftsfreudig: So verspricht sie etwa in ihrem FAQ, das Leben „leichter und billiger“ zu machen. Neben erwähnten Rabattcoupons hat sie auch Rubbellose und digitale Kassenbons parat. Und nicht nur in der App präsentiert sich der Discounter kundenfreundlich. Auch auf Social Media will Lidl „Preissieger“ sein. Die Fragen der taz ließ Lidl bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Sie will ihre eifrigen Sparfüchse aber auch persönlich kennenlernen. In den Kontoeinstellungen fragt sie, ob man Haustiere habe, Kinder, Autos und so weiter. Sogar für die Aufteilung von Verantwortung im Haushalt interessiert sie sich! Ob es mehrere Personen im Haushalt gebe, die sich um den Einkauf kümmerten, und ob der einmal pro Woche, einmal pro Monat oder noch seltener anstehe – die Lidl-Plus-App ist von der neugierigen Sorte.
Besonders pikant für Datenschützer*innen dürfte die Weitergabe der Daten an Dritte sein, in deren Einwilligung die Lidl-Plus-App ihre Nutzer*innen hineingelockt hat. Unter Umständen – welche genau, will die App nicht ausführen – sei es sogar erforderlich, Daten an Empfänger*innen in ein oder mehrere Drittländer außerhalb der EU zu übermitteln. Dazu zählen auch die besuchten Filialen, erworbene und zurückgegebene Produkte und Zeitpunkt, zu dem bezahlt wurde.
Klarheit, bitte!
Die Entscheidung darüber, ob sie ihre Kund*innen vor dieser Neugier warnen muss, will das Oberlandesgericht von Baden-Württemberg im September fällen. Der vermeintlich einfache Sachverhalt treffe auf eine komplizierte Rechtslage, erklärt der vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Die grundsätzliche Frage, ob Anbieter behaupten dürften, „etwas sei kostenlos, wenn es unstreitig kein Geld kostet, aber eine andere Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird“, könne im Zweifelsfall auch dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, so Mosthaf weiter.
Für die Lidl-Plus-App, die seit 2019 immer mehr Sparfüchse auf ihren Smartphones installieren, ist es nicht das erste Mal, dass sie juristischem Ärger hat. Im Fall „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“ hatte die Verbraucherzentrale im Frühjahr bereits erfolgreich beklagt, dass Preisnachlässe ausschließlich für App-Nutzer*innen galten. Seitdem soll aus den Werbeprospekten eindeutig hervorgehen, ob ein Preis nur für App-Nutzer*innen gilt. Diese Eindeutigkeit gibt es im puncto Datenschutz bisher nicht. Aber vielleicht zwingt das Gericht Lidl ja bald dazu.
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