Aus Le Monde diplomatique: Assads Gesetz Nr. 10
Während in Syrien Hunderttausende vor der Armee fliehen, enteignet Assad seine Kritiker und spielt die Grundstücke seinen Verbündeten zu.
Nach sieben Jahren Krieg liegt Syrien am Boden. Schätzungen zufolge hat der Konflikt bislang mindestens 350.000 Menschenleben gekostet. Über 12 Millionen der rund 21 Millionen Syrer mussten ihre Heimat verlassen, 6,6 Millionen von ihnen leben als Vertriebene im eigenen Land. In vielen Städten liegen ganze Viertel in Trümmern; 30 Prozent der Wohnhäuser sind ganz oder teilweise zerstört.
Das Assad-Regime hat mit Hilfe seiner Verbündeten die meisten der ehemaligen Rebellengebiete zurückerobert und kontrolliert mittlerweile wieder rund 60 Prozent des syrischen Territoriums. Und obwohl der Konflikt noch lange nicht beendet ist, sprechen viele bereits vom Wiederaufbau des Landes.
Vor allem das Regime möchte möglichst schnell zu einer vermeintlichen Normalität zurückkehren. Aber Assad will den Wiederaufbau auch dazu nutzen, das Land nach seinen Vorstellungen neu zu gestalten, Feinde zu bestrafen und Freunde zu belohnen.
Diese Absicht macht auch ein Gesetz deutlich, das Assad am 2. April 2018 unterzeichnet hat. Das Gesetz Nr. 10 über die „Einrichtung von Entwicklungszonen in Verwaltungseinheiten“ ermöglicht den Gouvernements, Distrikten und Städten, Gebiete innerhalb ihres Verwaltungsbereichs zu sogenannten Entwicklungszonen zu erklären. Aufgrund dessen kann dann der gesamte Besitz enteignet werden – Immobilien, Grundstücke oder Agrarflächen. Es sei denn, er ist in den Katastern registriert.
Ist dies nicht der Fall, müssen die Betroffenen ihren Besitzanspruch durch Vorlage der entsprechenden Dokumente nachweisen. Für diese Nachweise sah das Gesetz zunächst vor, dass sie innerhalb von 30 Tagen nach Deklaration einer Entwicklungszone eingereicht werden müssen. Nach heftigen internationalen Protesten verkündete der syrische Außenminister Walid al-Muallim Anfang Juni, man werde diese Frist auf ein Jahr verlängern.
Rückkehr bedeutet Verfolgung und Folter
Für die Millionen Geflüchteten macht das jedoch kaum einen Unterschied: Nur wenige von ihnen können von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen: „70 Prozent der syrischen Geflüchteten haben gar keine Dokumente, mit denen sie ihren Besitz belegen könnten“, erklärt Sara Kayyali, Syrien-Expertin im Beiruter Büro von Human Rights Watch. Zudem lege das Gesetz gar nicht fest, welche Dokumente für den Besitznachweis überhaupt akzeptiert würden. „Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.“
Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe von Le Monde diplomatique. LMd liegt immer am zweiten Freitag des Monats der taz bei und ist einzeln im taz-Shop bestellbar: Gedruckt oder digital (inklusive Audio-Version). Das komplette Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe finden Sie unter www.monde-diplomatique.de.
Unabhängig davon, ob ein Besitztitel existiert oder nicht, kommt es für die meisten Betroffenen ohnehin nicht infrage, in ihre Heimat zu reisen. Um ihre Besitzansprüche geltend zu machen, müssten sie Verfolgung, Verhaftung oder Folter riskieren. Dass solche Ängste nicht unbegründet sind, zeigt eine Liste mit den Namen von 1,5 Millionen syrischen Staatsbürgern, die vom syrischen Geheimdienst gesucht werden. Die schwarze Liste wurde Ende März 2018 von der oppositionellen syrischen Website Zaman al-Wasl veröffentlicht.
Dass das Regime das Gesetz Nr. 10 künftig gezielt in Gebieten anwenden wird, in denen die Opposition gegen Assad stark verankert war, legen die Äußerungen Hussein Makhloufs von Anfang April nahe. Der syrische Minister für Lokalverwaltung und Umwelt nannte laut der regimenahen Zeitung al-Watan die Viertel Baba Amr in Homs, Harasta in der Region Ost-Ghuta und informelle Stadtviertel in Aleppo. Dabei handelt es sich durchweg um ehemalige Hochburgen der Opposition, die mittlerweile wieder unter Kontrolle des Regimes stehen.
Enteignung und Vertreibung sind in Syrien nichts Neues. Seit Beginn des Konflikts gehören solche gezielten Schläge gegen Oppositionsgebiete zur Taktik des Regimes und seiner Verbündeten. In vielen Fällen – wie in Ost-Ghuta – bedeutete dies, dass ganze Landstriche belagert und massiv bombardiert wurden, worunter vor allem die Zivilbevölkerung litt. Anschließend handelte das Regime dann „reconciliation deals“ aus, die den Abzug von tausenden Bewohnern aus den betroffenen Gebieten bedeuteten.
Beschlagnahmung ist nicht neu
Und auch das neue Gesetz Nr. 10 ist bei Weitem nicht der erste Versuch des Regimes, solchen Maßnahmen einen legalen Anstrich zu geben. Bereits 2012 erließ Assad ein Dekret (Nr. 63), das es den Behörden erlaubt, den Besitz von Personen zu beschlagnahmen, die unter einem im gleichen Jahr erlassenen Antiterrorgesetz angeklagt wurden. „Dieses Gesetz wird sehr breit angewendet“, sagt Kayyali. „Und es genügt zum Beispiel schon, humanitäre Hilfe in Gebieten zu leisten, die nicht vom Regime kontrolliert werden, um unter diesem Gesetz als Terrorist zu gelten.“
Ein weiteres Beispiel ist das Gesetz Nr. 33 von 2017. Es regelt die Neuausstellung von Besitzurkunden oder anderen Dokumenten, die im Krieg zerstört wurden. Um eine Neuausstellung zu bewirken, reicht es aus, Zeugen zu benennen, die die Rechtmäßigkeit des Besitzes bezeugen. Auf diese Weise können Häuser von Geflüchteten relativ einfach den Besitzer wechseln.
Es existieren keine Zahlen darüber, wie viele Syrer bislang auf diese Weise ihren Besitz verloren haben. Allerdings geht Kayyali davon aus, dass etwa die Hälfte der Kataster im Verlauf des Krieges zerstört wurden, was eine Enteignung erleichtern kann. In Homs etwa ist das Grundbuchamt, in dem alle Dokumente über Grundbesitz lagerten, im Juli 2013 abgebrannt. Das Gebäude wurde zu diesem Zeitpunkt von Einheiten der syrischen Armee kontrolliert. Da außerdem keine anderen Häuser in der Umgebung betroffen waren, liegt die Vermutung nahe, dass die Zerstörung zumindest in diesem Fall absichtlich geschah.
Das neue Gesetz Nr. 10 dürfte allerdings nicht nur für die Syrer zum Problem werden, die ihre Häuser verlassen haben und ins Ausland oder in andere Landesteile geflüchtet sind. Denn auch Bewohnern, deren Besitz offiziell registriert ist, oder die diesen nachweisen können, droht ein massiver Verlust: Zum einen verlieren laut Gesetz alle Bewohner innerhalb eines Gebiets, das zur Entwicklungszone deklariert wurde, ihren alleinigen Eigentümerstatus. Ab sofort dürfen sie dann ihren Grundbesitz weder verkaufen noch neue Gebäude errichten.
Bis zum beschlossenen Abrisstermin müssen sie ihre Häuser verlassen, ein Recht auf Einspruch gibt es nicht. Artikel 10 des Gesetzes sieht vor, dass sich die Höhe ihrer Entschädigung am Wert ihres Besitzes unmittelbar vor der Umwidmung zur Entwicklungszone orientieren soll; eine Berücksichtigung der Wertsteigerung ist also ausgeschlossen.
Ein Instrument für Kollektivstrafen
Zum anderen erfolgt die individuelle Entschädigung in Form von Anteilen an dem Entwicklungsprojekt, mit denen die ehemaligen Besitzer auf dreierlei Weise verfahren können: Entweder können sie sich, zusammen mit anderen Betroffenen, als Eigentümer für eine von der lokalen Verwaltung zugewiesene Parzelle innerhalb der Entwicklungszone registrieren lassen, um diese selbst zu bebauen. Oder sie können bei der zuständigen Lokalverwaltung einen Antrag auf Gründung einer Kapitalgesellschaft stellen, die dann Anteile an Investoren verkauft, um die Zone zu „entwickeln“. Eine dritte Möglichkeit ist, die Anteile zu verkaufen.
Die Optionen 1 und 2 sind für die allermeisten Besitzer illusorisch: Erstens ist es schwierig, sich innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Frist von 6 Monaten mit anderen Eigentümern einer Parzelle auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen; zweitens dürften die meisten Betroffenen nicht das Kapital besitzen, um selbst als Investoren aufzutreten; drittens können die wenigsten abwarten, bis ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft irgendwann Profite abwerfen. Unter diesen Umständen wird den allermeisten Betroffenen nichts anderes übrig bleiben, als ihre Anteile an Investoren zu verkaufen, die in der Bebauung der betroffenen Gebiete ein lukratives Geschäft sehen.
In diesem Sinne hat das Gesetz Nr. 10 für das Regime eine doppelte Funktion: Einerseits schafft es ein rechtliches Vehikel, um den Besitz in ganzen Stadtvierteln zu konfiszieren und/oder die betroffene Bevölkerung mit geringen Entschädigungen abzuspeisen. In dieser Funktion ist das Gesetz ein Instrument für Kollektivstrafen gegen Hochburgen der Opposition. Auf diese Weise kann das Regime auch sicherstellen, dass die geflüchtete oder vertriebene Bevölkerung aus vormals oppositionellen Gebieten nicht in ihre Heimat zurückkehrt.
Andererseits verfügt das Assad-Regime nun über ein Instrument, mit dem es sich ganz legal neue Ressourcen in Form von Land erschließen kann, um diejenigen zu belohnen, die im Kampf gegen die Opposition auf seiner Seite standen. „Das ist nicht nur ein militärischer und politischer Kampf, es geht auch um Geld“, sagt Makram Rabah, Historiker an der American University in Beirut. „Es ist wie im alten Feudalsystem: Wenn du an meiner Seite kämpfst, gebe ich dir dafür Land.“
Iranische Milizionäre werden Staatsbürger
Wichtige Unterstützung erfuhr das Assad-Regime durch Iran. Die Schätzungen über die Zahl iranischer Militärkräfte in Syrien liegen zwischen einigen Hundert und einigen Tausend; die wichtigste Rolle spielen dabei Angehörige der iranischen Revolutionsgarden, die als militärische Berater oder auch Befehlshaber der zahlreichen schiitischen Milizen fungieren. Die Anzahl der Kämpfer in diesen iranisch kontrollierten Gruppen wird auf etwa 20.000 geschätzt; sie kommen aus dem Irak, aus Afghanistan, dem Libanon oder Pakistan und kämpfen in Syrien für die „Verteidigung ihres Glaubens“ oder einfach nur für Geld.
„Auch in der Vergangenheit wurde schon Land an Iraner verteilt, die zugleich von Assad die syrische Staatsbürgerschaft erhalten haben“, erläutert der Historiker Rabah. Offiziell ist es Ausländern verboten, in Syrien Land zu erwerben. Doch durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft lässt sich dieses Hindernis leicht umgehen. Rabah schätzt, dass auf diese Weise inzwischen einige tausend Iraner und schiitische Milizionäre in Syrien angesiedelt wurden.
„Beim neuen Gesetz Nr. 10 gehen wir davon aus, dass es vor allem in den dicht besiedelten Gebieten um die großen Städte wie Damaskus und Aleppo Anwendung finden wird“, meint Sara Kayyali. Bei solchen Gebieten handelt es sich oft um informell entstandene Siedlungen, deren Einwohnerzahl in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen ist, weil zahlreiche Menschen aus den ländlichen Gegenden Syriens in die größeren Städte zogen. Das Regime war nicht in der Lage, diesen Zuzug durch den Bau neuer Wohnungen aufzufangen. Deshalb bauten die Ankömmlinge ihre Häuser ohne offizielle Genehmigung; meist in kleineren Ortschaften im Umkreis der großen Städte, die sich nach und nach zu eigenen Städten mit zehntausenden Einwohnern entwickelten, wie etwa Darayya im Südwesten von Damaskus oder Duma im Nordosten der Hauptstadt.
Vor Beginn des Kriegs lebte etwa die Hälfte der Bevölkerung größerer Städte wie Damaskus und Aleppo in solchen informellen Siedlungen – und deren Bewohner waren es vor allem, die 2011 als Erste gegen das Regime aufbegehrten und später zu Opfern der Fassbomben wurden. In den informellen Siedlungen stehen – oder besser standen – nach Angaben des syrischen Architekten Omar Abdulaziz Hallaj 70 Prozent der rund 1,2 Millionen bisher im Krieg zerstörten Wohnhäuser in Syrien.
Ein Stadtteil wird zum Investitionsprojekt
Wie die konkrete Umsetzung von Gesetz Nr. 10 aussehen könnte, lässt sich in Basatin al-Razi einschätzen. In diesem informellen Stadtteil südwestlich von Damaskus haben sich viele Bewohner zu Beginn des Konflikts an Demonstrationen gegen das Regime beteiligt. Im Sommer 2012 übernahm die syrische Armee die Kontrolle über das Viertel und vertrieb die Kämpfer der Freien Syrischen Armee. Damals unterzeichnete Baschar al-Assad ein Dekret (Nr. 66/2012), das Basatin al-Razi und andere angrenzende Stadtviertel zu Entwicklungszonen erklärte.
Ebendieses Dekret diente nun als Grundlage für das neue Gesetz Nr. 10. Der Unterschied: Das Dekret bezog sich nur auf zwei Viertel im Südwesten von Damaskus, das Gesetz hingegen ermöglicht die Errichtung von Entwicklungszonen auf dem gesamten syrischen Staatsterritorium (de facto jedoch nur in Gebieten, die vom Regime kontrolliert werden).
Basatin al-Razi, etwa 2,1 Quadratkilometer groß, wurde inzwischen zu weiten Teilen abgerissen. Alle Bewohner des Viertels wurden entweder ohne irgendeine Kompensation enteignet oder mit geringen Summen entschädigt. „Es handelt sich dabei um eine Übertragung von Vermögenswerten an private Unternehmen“, kommentiert Jihad Yazigi, Gründer der Website The Syria Report, die sich auf wirtschaftliche Themen in Syrien spezialisiert hat. „Und die Leute, die davon am meisten profitieren werden, sind Unternehmer und Investoren, die dem Regime nahestehen.“
Tatsächlich plant das Regime in Basatin al-Razi die Umsetzung des größten Investitionsvorhabens in Syrien, dessen Volumen auf mehrere hundert Millionen US-Dollar geschätzt wird. Allein die Investitionssumme für die geplante Bebauung mit Wohnhäusern bezifferte ein Beamter des Gouvernements Damaskus auf 100 Milliarden Syrische Pfund (etwa 185 Millionen US-Dollar).
Regimetreue bauen Marota City
Wie sich das syrische Regime die Zukunft in Marota City – so der offizielle Name des Projekts – vorstellt, führt ein Werbevideo auf YouTube vor: Zwischen den akkurat ausgerichteten Wohnblocks gibt es weitläufige Parkanlagen, plätschernde Springbrunnen, Sportplätze, Krankenhäuser und Kindergärten. Unweit der Shoppingmall erhebt sich das pompöse neue Parlamentsgebäude. Überragt wird diese urbane Idylle von drei riesigen Wohntürmen mit über 50 Stockwerken. 60.000 Menschen sollen hier einmal leben, verspricht das Werbevideo.
Bisher existiert diese Vision nur als Computeranimation. Nachdem der Baubeginn für Marota City zunächst ausgesetzt wurde, weil das Regime ums Überleben kämpfte, kam jedoch nach 2015 und der Intervention Russlands auf Seiten Assads wieder Bewegung in das Projekt: Mit dem Dekret Nr. 19 vom Juli 2015 gestattete das Regime den syrischen Verwaltungseinheiten, Kapitalgesellschaften zu gründen, um Neubauprojekte innerhalb ihrer Verwaltungsgebiete anzugehen. 2016 entstand eine erste solche Gesellschaft mit der Damascus Cham Holding, die für Neubauprojekte in der Hauptstadt Damaskus – also auch für das Basatin-Projekt – zuständig ist.
Mitte März 2016 legte Assad schließlich den Grundstein für Marota City. Seitdem hat Damascus Cham mehrere Joint Ventures mit privaten syrischen Investoren gegründet, wobei die Holding das Land zur Verfügung stellt und die Investoren das Kapital für den Bau der Immobilien beisteuern. Es verwundert nicht, dass alle Investoren, die sich bisher am Marota-City-Projekt beteiligen, regimenahe Unternehmer sind.
Den Anfang machte die Aman Group des syrischen Unternehmers Samer Foz, dessen Vater ein enger Vertrauter von Baschars Vater Hafiz al-Assad war: Im Juli 2017 gründete Aman zusammen mit Damascus Cham die Aman Damascus Joint Stock Company, mit einem Kapital von 10 Milliarden Syrischen Pfund (knapp 19 Millionen US-Dollar). Vor Beginn des Konflikts 2011 war Samer Foz weitgehend unbekannt. Erst in den vergangenen Jahren stieg er zu einem der wichtigsten Geschäftsleute in Syrien auf – was sich auch daraus erklärt, dass er bisher nicht auf den Sanktionslisten der USA und Europas steht.
Neben der Amman Group von Samer Foz ist inzwischen auch Rami Makhlouf in das Marota-City-Projekt eingestiegen. Makhlouf ist ein Cousin ersten Grades von Baschar al-Assad und kontrollierte bereits vor dem Krieg weite Teile des syrischen Privatsektors. Er gilt als der reichste Mann des Landes und ist unter anderem Hauptanteilseigner der Telefongesellschaft Syriatel. Im März 2018 verkündete Damascus Cham die Gründung eines Joint Ventures unter dem Namen Rawafed, an dem mehrere Firmen Makhloufs beteiligt sind.
Ob Marota City jemals fertiggestellt wird, steht in den Sternen. Denn alle bisherigen Versuche des Regimes – auch vor Beginn des Kriegs –, solche Hochglanzimmobilienprojekte zu realisieren, sind kläglich gescheitert. Der Plan macht allerdings deutlich, wie sich das Regime den Wiederaufbau des Landes vorstellt: als einen von privatwirtschaftlichen Interessen gelenkten Prozess, mit dem man einerseits Oppositionelle bestrafen und andererseits Pfründe verteilen kann.
Sollte das Gesetz Nr. 10, dem Vorbild von Marota City folgend, tatsächlich im großen Maßstab Anwendung finden, dann werden die Leidtragenden nicht nur die geflüchteten Syrer sein, sondern alle, die zufällig im falschen Viertel wohnen. Das zeigt auch, dass sich an einer zentralen Ursache des Syrien-Konflikts bis heute nichts geändert hat: der Verachtung eines korrupten Regimes gegenüber der eigenen Bevölkerung.
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