Aufklärung über Bamf-Ermittlungen: Sex, Lügen und Massenflucht
Was vom Bamf-Skandal übrig blieb, wollte die Linke vom Bremer Senat wissen. Die Antwort bleibt oft vage: Noch wird ja gegen die Ermittler ermittelt.
„Was bleibt vom sogenannten Bamf-Skandal?“ hatte die sich erkundigt. Die Antwort ist lang, bleibt aber bezüglich der Qualität der investigativen Arbeit der Anklagebehörde im Vagen. Den laufenden Ermittlungen gegen vier Staatsanwält*innen, darunter den Leiter der Behörde, soll nicht vorgegriffen werden.
Das Thema hatte 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Damals sahen sich Ulrike B., die damalige Leiterin des Bamf Bremen, und mehrere Rechtsanwälte mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Asylbetrugsnetzwerk aufgebaut und von 2014 bis 2016 betrieben zu haben.
Auflagenstark kolportiert wurde, Bremen sei nicht ein, sondern für illegale Einwanderer „das Schlupfloch“, so Der Spiegel. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und sein parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer verurteilten Ulrike B. vor – während die Verwaltungsgerichte die Entscheidungen ihrer Außenstelle bestätigten.
Mit Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens gegen sie und Freisprüchen für den jesidischen Asylrechtsanwalt Irfan Ç. aus Hildesheim von sämtlichen ausländerrechtlichen Tatvorwürfen – das Urteil ist rechtskräftig – hat auch das Landgericht Bremen klar gemacht: Die Kriminalisierung ist zu Unrecht erfolgt.
Als Skandal hatten sich neben der enthemmten Berichterstattung und dem Verhalten des Innenministeriums besonders die Rolle erwiesen, die Bremens Staatsanwaltschaft im Kesseltreiben übernahm.
So hatten sich im März 2019 deren Leiter, Janhenning Kuhn, dessen Pressesprecher Frank P., die Abteilungsleiterin „Organisierte Kriminalität“ und der für die Bamf-Anklage direkt zuständige Dezernent Johannes F. mit einem Journalisten von „Zeit online“ getroffen.
Sie tischten ihm eine Geschichte über eine Liebesbeziehung zwischen Ulrike B. und Irfan Ç. auf. Damit wollten sie das Motiv erklären für diejenigen Taten, die zu beweisen sie nicht fertiggebracht hatten: Um ihm zu gefallen, habe Ulrike B. massenhaft unrechtmäßig Asylbescheide ausstellen lassen, so die Unterstellung, mit der sie namentlich nicht zitiert werden wollten.
Nachdem „Zeit online“ die Story gebracht hatte, übernahmen sie die Agenturen und nahezu alle anderen Medien. Befeuert wurde das noch durch den Sprecher der Staatsanwaltschaft, der vor den Radio Bremen-Kameras die Romanze noch einmal ausbreitete. Das von Ulrike B.s Anwalt Johannes Eisenberg eingeschaltete Bremer Verwaltungsgericht erklärte die Äußerungen der Staatsanwaltschaft schließlich für illegal.
Das immerhin soll sich nach dem Willen des Senats nicht wiederholen: Auch die Staatsanwaltschaft habe sich ja ans Pressegesetz zu halten sowie an eine Verfügung über die Justizpressestellen im Lande Bremen. Danach müssen, so führt es die Antwort auf, Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt bleiben.
Es gelte die Unschuldsvermutung, die Verpflichtung zur sachgemäßen und fairen Durchführung eines Verfahrens sowie das allgemeine Interesse an der Sicherung einer unabhängigen und objektiven Rechtspflege.
„Nach diesen Vorgaben“, so heißt es in dem Schreiben der Landesregierung, hätten „die Aussagen der Staatsanwaltschaft Bremen nicht veröffentlicht werden dürfen“. Um „eine Wiederholung zu vermeiden“ werde die Justizpresseverfügung überarbeitet. Außerdem sieht der Senat Besserungsbedarf, wenn es darum geht, wie die Staatsanwaltschaft ihre Dienstherrin, die Justizbehörde, unterrichtet.
Ergebnislose Ermittlungen
Auch dieser Punkt wird sanft moniert: Die Staatsanwaltschaft hätte sehr viel früher und von sich aus darüber Bericht erstatten müssen, dass sie im vergangenen Jahr gegen sich selbst ermitteln musste – wegen des Zurückhaltens entlastender Beweise zum Nachteil der Angeklagten.
Die Ermittlungen stellte sie ein, weil nicht zu klären sei, wer nun an diesem anonymen Hintergrundgespräch teilnahm: Das wirkt wenig überzeugend, wenn man weiß, dass der Pressesprecher seine Taten sogar im Regionalfernsehen begangen hat und dass der Behördenleiter eine solche Einstellung jederzeit verfügen darf – und er bei den Ermittlungen selbst hätte als Beschuldigter firmieren müssen.
Die Namen derjenigen, die bei dem Gespräch mit dem Zeit-Journalisten dabei waren, rückte die Staatsanwaltschaft erst heraus, nachdem im April dieses Jahres die Generalstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren an sich gezogen hatte.
Da hatte Ulrike B. bereits in einen teuren Einstellungsbeschluss eingewilligt: Eine Crowdfunding-Kampagne versucht, ihr wenigstens diese Kosten abzunehmen – nachdem ihre bürgerliche Existenz durchs Verfahren zerstört wurde. Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scherers Überbehörde ermittelt laut Senatsantwort derzeit wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen durch die Staatsanwält*innen.
Gesondert geprüft wird der Verdacht auf Urkundenunterdrückung. Ein*e Insider*in der laut Senat insgesamt 67-köpfigen „Ermittlungsgruppe Antrag“ – so hieß die für den Skandal zuständige Sondereinheit – hatte in einem anonymen Schreiben ans Landgericht über deren Erfolgsdruck und die Einseitigkeit ihrer Arbeit berichtet. „Im Rahmen der Ermittlungen bin ich auf viel entlastendes Material gestoßen, welches aber unberücksichtigt bleiben sollte“, heißt es darin.
So habe B. in einer E-Mail an einen Anwalt mit scharfen Worten auf die Rechtsstaatlichkeit ihres Handelns gepocht. „Auf meinen Hinweis an meinen Vorgesetzten, diese Email ebenfalls zu den Akten zu nehmen wurde die Email einfach gelöscht“, heißt es im Whistleblower-Schreiben weiter.
Ein krasser Vorwurf, allerdings schwer beweisbar. Schwung könnte in die Ermittlungen kommen, wenn sich die Person outen würde, die diesen Tipp gegeben hatte. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, sie in ein Zeugenschutzprogramm zu integrieren, damit ihr der involvierte Vorgesetzte nicht schaden kann.
Die Linke werde nun die Ergebnisse der Untersuchung der Generalstaatsanwältin abwarten, teilte die Fraktionschefin Sofia Leonidakis mit. „Die Antworten des Senats zeigen jedoch, dass in der Staatsanwaltschaft schwerwiegende Fehler gemacht wurden.“
Sie verweist auf diejenigen, die ungeschoren davon kommen und den Skandal inszeniert haben: Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen Staatssekretär. Diese hätten „mit justiziellen und politischen Mitteln eine Kampagne geführt, um das Grundrecht auf Asyl anzugreifen. Uns erscheint es, als sei die Bremer Staatsanwaltschaft dagegen nicht in Gänze immun gewesen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anbrechender Wahlkampf
Eine Extraportion demokratischer Optimismus, bitte!
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“