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Bamf-ErmittlungsskandalStaatsanwälte nicht justiziabel

Bremer Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Janhenning Kuhn und Untergebene ein. Sie findet nämlich nicht raus, wer was gesagt hat.

Für ihr illegales Tun zum Schaden der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) werden Staatsanwälte in Bremen nicht zur Rechenschaft gezogen. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Sie hat die Ermittlungen gegen den Chef der Anklagebehörde, Janhenning Kuhn, und seine Helfershelfer eingestellt. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht.

Im Zuge des so genannten Bamf-Skandals hatten sich Kuhn und drei De­zer­nen­t*in­nen im Februar 2019 mit einem Journalisten der Wochenzeitung Die Zeit verabredet, um ihm Geheimnisse aus den Ermittlungsakten gegen die Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. zukommen zu lassen. Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Bremen im Mai 2019 festgestellt hat.

Nach langer Weigerung, der Sache nachzugehen, hatte die Generalstaatsanwältin das Verfahren im Frühjahr 2021 endlich an sich gezogen – um die Ermittlungen nun zu beenden. Dabei war in ihrem Zuge sogar herausgekommen, dass die Staatsanwaltschaft selbst das illegale Pressegespräch angeleiert hatte – ein drastischer Verstoß gegen das presserechtliche Gleichbehandlungsgebot.

Trotz der kompletten Rechtsferne dieser Justizbehörde habe man „keinem der Beteiligten eine strafbare Handlung nachweisen“ können, behauptet nun der Ermittler. Es sei nämlich „völlig offen“ geblieben, „wem welcher Redebeitrag zuzuordnen“ gewesen wäre. Und von einem „gemeinsamen Tatentschluss“ sei „nicht auszugehen“.

Gemeinsam wie die Mafia

Mit Empörung reagierte Ulrike B.s Berliner Anwalt Johannes Eisenberg auf die Einstellung der Ermittlungen. „Wie Mafiosi“ hätten sich die Beteiligten verhalten. Die Begründung für die Beendigung der Untersuchung wertete er als Ausflüchte

Anders als von der Generalstaatsanwaltschaft behauptet, sei die Frage, wer exakt welche Äußerung getan habe, irrelevant. „Tatsächlich wollten die vier Beteiligten gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“, so Eisenberg zur taz.

„Soweit einer sprach, saßen die anderen dabei und förderten dessen Plauderei durch psychische Unterstützung.“ Zudem habe Kuhn die Verbreitung der ehrenrührigen Legenden durch sein Beisein als weisungsbefugter Vorgesetzter gebilligt. „Hätten die ehemals Beschuldigten in dieser Weise eine gemeinschaftliche Körperverletzung begangen, wären die Tatbeiträge des jeweils Handelnden den anderen Beteiligten jeweils als Mittäter zugerechnet worden.“

Ein trübes Licht werfe der Vorgang auf die Qualität der Behörden, so Eisenbergs Fazit nun. „Der damals handelnde Dezernent ist in der Terrorismusabwehr beim Generalbundesanwalt tätig, seine Vorgesetzte beim Landesrechnungshof, der Behördenleiter weiter Behördenleiter, der Pressesprecher verwest weiter die ‚Öffentlichkeitsarbeit‘ der Staatsanwaltschaft“, so der Anwalt. „Wir müssen also mit weiteren vergleichbaren Taten rechnen, denn ihr Tun bleibt völlig folgenlos.“

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7 Kommentare

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  • Dahli

    Der doch immer so schön strapazierten "ausgleichenden Gerechtigkeit" zu Liebe sollten sich zukünftig relevante Kriminelle allesamt ein Beispiel nehmen + derweil das justiziable System auf den Kopf stellen...

  • Rainer B.

    In manchen Gerichtssälen sollte man die Fenster offen lassen, damit die Gerechtigkeit einziehen kann.

    • 3G
      32533 (Profil gelöscht)

      @Rainer B.:

      Das ist aber böse formuliert. Sie wissen doch, dass Recht und Gerechtigkeit oft nur entfernte Verwandte sind.

      • Rainer B.

        @32533 (Profil gelöscht):

        Gut - dann sollten meinetwegen gleich beide einziehen können.

  • FoolOnTheHill

    Diese Argumentation für eine Einstellung des Verfahrens mag juristsch haltbar sein - aber RICHTIG ist sie nicht.

  • Christian Lange

    Eine unglaubliche Beschädigung des Rechtssystems. Haben diese Leute kein Verantwortungsgefühl für die Demokratie, dessen dritte Säule sie sein sollen?

    • Mainzerin

      @Christian Lange:

      Warum sollten sie Verantwortungsgefühl haben? Sie bleiben doch straffrei - können sich also auf Rückendeckung verlassen.



      Zudem machen die Spitzenpolitiker doch vor, dass Demokratie nur ein Selbstbedienungsladen ist!



      Verantwortung? Für was? Wem gegenüber?