Aufklärung nach Dioxinskandal: Pranger light für Pfuschfirmen
Nach dem Dioxinskandal will die Regierung es Konsumenten erleichtern, Kontrollergebnisse der Behörden zu erfahren. Zu wenig, meinen Verbraucherschützer.
Verbraucherschützer haben den Gesetzentwurf von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) für mehr Information beispielsweise über Dioxinfunde in Lebensmitteln kritisiert. "Ein grundlegender Mangel besteht darin, dass die Behörden etwa den Herstellernamen nur veröffentlichen, wenn das Unternehmen gegen geltendes Recht verstößt", sagte der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, am Montag der taz.
Er forderte, dass Ämter künftig alle Ergebnisse ihrer Untersuchungen zum Beispiel in Lebensmittelbetrieben offenlegen - auch wenn Grenzwerte nicht überschritten wurden. "Dann können die Verbraucher und Nichtregierungsorganisationen einen Überblick bekommen, wie sich bestimmte Produkte entwickeln." Aigner sei aber mit ihrem Entwurf "auf halbem Weg stehengeblieben".
Verbraucher- und Umweltorganisationen versprechen sich von einem umfassenden Informationsrecht mehr Druck auf Unternehmen, sich korrekt zu verhalten. Denn oft schrecke es mehr ab, einen Hersteller als Gesetzesbrecher zu outen als eine Geldstrafe zu verhängen. Zudem soll die Öffentlichkeit besser kontrollieren können, ob die Aufsichtsbehörden gut arbeiten oder mit der Industrie kungeln. Seit dem jüngsten Dioxinskandal sieht das auch Ministerin Aigner so und hat Änderungen der beiden Gesetze über Verbraucherinformation sowie Lebens- und Futtermittel vorgeschlagen.
Doch Billen hält Auskunftsrechte nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei anderen Produkten für nötig. Zwar will Aigner das geplante Verbraucherinformationsgesetz dem Entwurf zufolge auch auf Elektrogeräte ausweiten. Wenn aber die Behörden eine Bank dabei ertappen, wie sie Kundenrechte missachtet, oder bei einer Tankstelle defekte Benzinuhren entdecken, müssten sie das den Verbrauchern nach den derzeitigen Plänen nicht mitteilen.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Nicole Maisch bemängelte, dass Aigner immer noch nicht das Smiley-Kennzeichnungssystem im Gesetz verankern wolle. Bei diesem Modell informieren die Behörden etwa am Eingang von Gaststätten mit Symbolen über die Hygiene in den Unternehmen.
"Positiv an dem Gesetzesentwurf ist aber die Klarstellung für die Behörden, dass sie in Zukunft Verstöße zeitnah veröffentlichen können, ohne bei jedem einzelnen Verstoß lange das Unternehmen anhören zu müssen", sagte Billen weiter. Diese Möglichkeit räumt der Entwurf den Ämtern ein, wenn eine Firma beispielsweise gegen die Sicherheit von Lebensmitteln und Elektrogeräten verstößt. Allerdings wären die Behörden nicht dazu gezwungen. Aber falls sie auf eine Anhörung verzichten, müssen sie meist zwei Wochen warten, damit das Unternehmen klagen kann.
Aigners Ministerium wollte die Reaktionen auf die vorgeschlagene Reform nicht kommentieren. "Solange der Gesetzentwurf noch zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, können wir uns nicht zu Einzelheiten äußern", sagte eine Sprecherin.
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