: Aufenthaltstitel gegen Bargeld
Hohe Haftstrafen für einen Behördenmitarbeiter und seinen Helfer für lukrativen Handel mit Einbürgerungen
Das Lüneburger Landgericht hat einen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde des niedersächsichen Landkreises Lüchow-Dannenberg wegen Handelns mit Aufenthaltstiteln zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 31-Jährige wurde wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme schuldig gesprochen. Er hat von Januar 2022 bis Juni 2023 in 16 Fällen Einbürgerungen und Visa gegen Bezahlung ausgestellt und dabei gefälschte Papiere ignoriert.
Die lukrative Methode funktionierte zusammen mit einem ein Jahr älteren Helfer, einem ehemaligen Barbetreiber, der die Kontakte vermittelte. Bis zu 15.000 Euro nahm das Duo für unrechtmäßig ausgestellte Staatsbürgerschaften und Aufenthaltserlaubnisse. Der 32-Jährige muss für insgesamt neun Jahre ins Gefängnis. Eine Strafe von siebeneinhalb Jahren wegen erpresserischen Menschenraubes aus dem Vorjahr wurde berücksichtigt. Gegen das Urteil, das der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach, kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Die Beute in Höhe von 154.000 Euro muss zurückgezahlt werden. „Es ging ihnen nur ums Geld, die Erlöse wollten sie hälftig teilen“, sagte der Vorsitzende Richter, Christoph Paglotke.
Die Angeklagten hatten die Taten teilweise eingeräumt, und ihre Verteidiger hatten mildere Haftstrafen gefordert. Die Anwältin des Sachbearbeiters plädierte für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und führte an, dass sich ihr Mandant vom Komplizen unter Druck gesetzt gefühlt habe. Für den Gehilfen beantragte der Verteidiger unter Einbeziehung des vorangegangenen Urteils eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren.
Die Vorgänge kamen im Herbst 2022 an Licht, als die Landrätin von dem Korruptionsverdacht berichtete. Zwei Männer hatten sich zudem gemeldet und berichtet, dass ein Aufenthaltstitel trotz Zahlung von 10.000 Euro nicht gültig sei. Angeblich habe ein Kontaktmann ihnen auf einem Parkplatz die Papiere übergeben, mit denen sie in der Ausländerbehörde vorstellig werden sollten.
Christoph Paglotke, Vorsitzender Richter
Ein weiterer Landkreismitarbeiter aus der IT-Abteilung wurde bereits verurteilt, weil er Daten manipuliert hatte, damit Antragsteller gefälschte Papiere bekommen konnten. (dpa)
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