Aufenthaltsrecht: Studierende bekommen 6 Monate
Senat gibt Ukraine-Flüchtlingen aus Drittstaaten, die im Land studiert haben, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.
Ein Beschluss dieser Art war notwendig geworden, weil die Übergangsregelung der Bundesregierung, nach der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sich visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen, Ende August ausläuft. Bislang ist auf Bundesbene nicht geregelt, wie anschließend mit den Drittstaatlern umgegangen wird.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Initiative CUSBU, die sich um BIPoCs (Black, Indigenous and People of Colour) aus der Ukraine kümmert, sowie der Berliner Flüchtlingsrat und die Integrationsbeauftragte des Senats, haben immer wieder eine rechtliche Gleichstellung von Ukrainer*innen und Drittstaatler*innen gefordert, da sie ja gleichermaßen aus dem Krieg fliehen mussten.
Nora Brezger vom Flüchtlingsrat kritiserte den Senatsbeschluss daher als ungenügend, zumal er nur für Studierende, nicht aber für Arbeitnehmer*innen und Geschäftsleute gelten soll. Elif Eralp, Abgeordnete der Linksfraktion, verteidigte den Beschluss dagegen: Zwar habe ihre Fraktion 12 Monate Fiktionsbescheinigung gefordert statt 6 und dies auch für Arbeitnehmer*innen. Man habe aber dafür erreicht, dass die Anwendung des Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge für Drittstaatler insgesamt „großzügig“ angewandt wird, „das heißt bei der Prüfung, ob Drittstaatsangehörige sicher zurück kehren können, wird auch berücksichtigt, ob eine starke Bindungen in die Ukraine besteht“, so Eralp zur taz.
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