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Aufarbeitung des Genozids in RuandaHerr Professor vor Gericht

Lange Zeit weigerten sich westliche Staaten, Täter an Ruanda auszuliefern. Mit neuem Vertrauen in die Justiz des Landes hat sich das geändert.

Gedenken an die Opfer des Genozids: TeilnehmerInnen einer Trauerfeier in Kigali am vergangenen Montag. Bild: ap

KIGALI taz | Bis vor Kurzem lieferten westliche Länder grundsätzlich nicht nach Ruanda aus. Ihnen könne in Ruanda kein faires Verfahren ermöglicht werden, die Haftbedingungen seien unmenschlich, so die Bedenken des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in einem Urteil 2006.

Darauf hat Ruanda reagiert: Das Justizsystem wurde reformiert, Staatsanwälte wurden zur Ausbildung in den Westen geschickt, ein für Afrika luxuriöses Gefängnis nach internationalen Standards wurde errichtet, mit Doppelbett und Fernseher in der Zelle, während sich die Mehrheit der Ruander noch immer keinen Stromanschluss leisten kann. Bislang sitzen in diesem Luxusknast Mörder, die vom internationalen Tribunal für Sierra Leone verurteilt worden sind.

2011 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Auslieferungen nach Ruanda seien jetzt zulässig. Die Zusammenarbeit mit den westlichen Justizsystemen habe sich in den vergangenen Jahren enorm verbessert, sagt Jean-Bosco Siboyintore, der Chef der ruandischen Sonderermittlereinheit für die internationale Suche nach flüchtigen Völkermordverantwortlichen.

Im Jahr 2006 hatte Ruandas Außenministerium den ausländischen Botschaften in Kigali eine Liste von 93 weltweit gesuchten Verdächtigen gezeigt, deren Festnahme und Auslieferung es sich wünscht. Jahrelang geschah nichts. Deutschlands Bundesstaatsanwaltschaft war eine der ersten, die aktiv wurden.

Beihilfe zum Völkermord

2008 nahm sie Ermittlungen gegen den in Hessen auf Asylstatus lebenden Onesphore Rwabukombe auf, 1994 Bürgermeister im Osten Ruandas. Er wurde verhaftet, 2011 vor Gericht gestellt und im Februar 2014 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen. Es ging um ein Massaker an über 1.000 Tutsi. Rwabukombe bekam 14 Jahre Haft.

Der Prozess gegen den Mann war für die deutsche Justiz ein komplexes Verfahren. Ruandische Zeugen wurden nach Deutschland geflogen, um dort vor Gericht auszusagen. Deutsche Ermittler suchten in Ruanda nach Beweisen. Per Online-Videoübertragung aus Ruanda wurden ruandische Häftlinge von deutschen Richtern vernommen. Drei Jahre dauerte der Prozess – eine ganz neue Erfahrung für beide Länder.

In Schweden und Norwegen stehen jetzt mutmaßliche ruandische Genozid-Täter vor Gericht. In Frankreich wurde im März Ruandas Exgeheimdienstchef Pascal Simbikangwa in nur sechs Wochen in Paris wegen Beihilfe zum Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Der erste Völkermordverdächtige, der von einem westlichen Land an Ruanda ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt wurde, war Professor Leon Mugesera. Das hochrangige Mitglied der einstigen Regierungspartei MRND soll in einer Rede 1992 vor radikalen Hutu-Parteimitgliedern zum Völkermord an den Tutsi aufgerufen haben, so die Anklage.

Nach Kigali deportiert

Mugesera floh 1993, also noch vor dem Völkermord, nach Kanada, wo er zuvor promoviert hatte. Dort verhandelten kanadische Gerichte bereits 1995 über dessen Auslieferung. Damals entschieden sich die Gerichte dagegen, da in Ruanda damals noch die Todesstrafe ausgeführt wurde. Diese wurde 2007 abgeschafft. 2012 wurde der 62-jährigen Mugesera abgeschoben. Noch am selben Tag wurde er nach Kigali deportiert.

Jetzt sitzt der Professor in seiner Heimat Ruanda in rosa Häftlingstracht im Gerichtssaal Nummer eins in Kigali. Der Zuschauerbereich in dem großen Gerichtssaal ist leer. Drei Richter in schwarzen Roben beugen sich auf einem Podium über ihre Laptops. Zwei Staatsanwältinnen sitzen an einem Tisch. Mugesera sitzt ihnen gegenüber. Mit seiner Lesebrille auf der Stirn festgeklemmt, zahlreichen Büchern auf dem Tisch vor der Anklagebank, bunten Notiz- und Klebezettel zwischen den Seiten wirkt er wie im Vorlesungssaal. Er wirkt nicht wie ein mutmaßlicher Völkermörder auf der Anklagebank.

Das Verfahren hat noch nicht richtig begonnen, da gibt es schon Verwirrungen. Er sei zum letzten Termin nicht erschienen, wirft ihm der Richter vor. Mugesera wedelt mit der Strafprozessordnung. Er sei krank und wenn er sich nicht gut fühle, müsse er nicht erscheinen, sagt er. Ruandas Gerichte sind noch unerfahren; aber auf die Justiz wird demnächst viel mehr Arbeit zukommen: Die Niederlande haben jetzt bereits angekündigt, fünf Verdächtige auszuliefern.

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