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Aufarbeitung der G8-ProtesteIns Auge schießen ist nur Unfall

Bei Protesten in Heiligendamm trifft ein Wasserwerfer Steffen B. im Gesicht. Daraufhin erblindet sein Auge. Doch das Verfahren gegen die Polizisten wird eingestellt.

Der hohe Druck des Wasserstrahls birgt Verletzungsgefahr – hier G-8-Demonstranten bei Heiligendamm. Bild: reuters

BERLIN taz | Er wird auf dem linken Auge für immer blind sein. Seinen gelernten Beruf als Heilpraktiker kann Steffen B. deshalb nicht mehr ausüben und auch als Rettungssanitäter wird er nie wieder arbeiten können. Dabei wollte er nur friedlich demonstrieren. "Ein bedauerlicher Unfall", erklärt die Rostocker Staatsanwaltschaft nach über zwei Jahren Ermittlungen.

Schuld hätten jedenfalls nicht die Polizisten, die den Wasserwerfer bedienten. Dessen Strahl hatte den heute 38-jährigen Steffen B. während der Proteste gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm direkt im Gesicht getroffen. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die beteiligten Beamten einzustellen, hat Steffen B. jetzt Beschwerde eingelegt. Wenn nötig, werde man sich durch alle Instanzen kämpfen, sagt sein Anwalt Steffen Sauer.

Die Vorgeschichte: Im Juni 2007 fährt Steffen B. mit Freunden spontan von Potsdam nach Heiligendamm. Friedlich will er gegen die "ungerechte Politik" demonstrieren. Bevor ihn der Strahl des Wasserwerfers trifft, spaziert er über eine Wiese, hält sich von den Wasserwerfern fern, erklärte er damals. Erst als der Wasserbeschuss aufhört, nähert er sich einer Gruppe von Protestlern, die sechs Meter von den Wasserwerfern entfernt eine Bauplane hochhalten. Steffen B. erinnert sich, wie ein Polizist mit einem Schlagstock auf Demonstranten zeigt, ganz so, als dirigiere er den Wasserwerfer. Dann trifft ihn der Strahl mit Wucht. Sein Jochbein ist zertrümmert, das linke Augenlid halb abgerissen.

Steffen B. erstattete Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. Ende Juli 2009, mehr als zwei Jahre später, stellte die Rostocker Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte ein. "Nach umfangreichen Ermittlungen können wir feststellen, dass es ein bedauerlicher Unfall war", erklärte Sprecherin Maureen Wiechmann der taz. Es sei kein Fremdverschulden zu erkennen, da die Beamten Steffen B. nicht vorsätzlich beschossen hätten. In der Begründung heißt es, dass auch keine Fahrlässigkeit vorliege. "Die Beamten haben ihre Aufgabe in rechtmäßiger Weise erfüllt. Sie haben ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt." Steffen B. habe sich selbst in die Gefahrenzone begeben und "aus Neugier" in Richtung Wasserwerfer gesehen. Zudem seien Aussagen von Zeugen und Steffen B. "unglaubwürdig".

Steffen B. hat jetzt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock eingelegt. Sein Anwalt Steffen Sauer wirft der Staatsanwaltschaft vor, kein Interesse an einer objektiven Beweisführung zu haben. "Die Aussagen der Polizisten werden eins zu eins übernommen, die anderer Zeugen nicht für voll genommen", sagte er. Videos, die den Vorgang dokumentierten, würden nicht einbezogen. Es sei ein Widerspruch in sich, nicht einmal von Fahrlässigkeit auszugehen. "Ich schieße jemandem ins Auge und soll sorgfältig gearbeitet haben?", fragt Sauer. In einem separaten Zivilverfahren fordert B. 30.000 Euro Schmerzensgeld. Neun Augenverletzungen wurden dokumentiert, alle verursacht von Wasserwerfern. "Das spricht doch für sich", so Sauer.

Ganz überzeugt scheint auch Staatsanwalt Peter Lückemann nicht von seiner Entscheidung. Einer Potsdamer Zeitung sagte er Mitte September: "Die Entscheidung war eine Gratwanderung zwischen Fremdschuld und Selbstbeteiligung."

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98 Kommentare

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  • E
    EJR

    Toleranz und Demokratie in Deutschland: Fehlanzeige !

    Es ist eben einfacher, die Bürger per ordre Mufti und mit der Polizei - und sei es mit brutaler Gewalt gegen friedliche Menschen - im Zaum zu halten, als wirklich demokratische Entscheidungsprozeduren durchzuführen. Und: Starke Führer und Machtdemonstration sind bei vielen Deutschen - wie einige unsägliche Beiträge zeigen - noch immer sehr beliebt.

  • V
    vic

    Freut mich, dass sich doch einige mit Herrn Purschkes Kommentar auseinandersetzen. Soweit das eben möglich ist.

    Noch etwas zur Bewaffnung der sogenannten Ordnungshüter. So lange DemonstrantInnen nicht gestattt ist, sich entsprechend zu schützen, ist dieser Wasserwerferbeschuss absolut unverhältnismäßig. Es geht hier nicht darum, einen Krieg gegen Terroristen zu gewinnen. Die BRD ist, zumindest auf dem Papier, noch immer ein Rechtsstaat und Demonstrieren ist laut Gesetz erlaubt.

  • A
    Apollo

    "Friedlich will er gegen die "ungerechte Politik" demonstrieren."

     

    Der war gut. Richtig gut!

    Bitte mehr davon.

  • P
    Peter

    Natürlich ist es Fahrlässigkeit. Das einzige Gegenargument könnte sein, dass die Polizisten dumm waren.

    Aber sie wissen doch selbst gut genug, welche Waffen sie bedienen. Aus diesem Grund gibt es auch Regeln, dass sie nur auf den Unterkörper gerichtet werden dürfen, wenn sie nun aber sofort losschiessen und es in kauf nehmen Demonstranten irgendwo zu treffen, ist das nicht ein sauber durch geführter Job sondern fahrlässig.

  • A
    Antifo

    „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.“

     

    Daß die taz die Argumentationsmuster von Andreas Baader und Ulrike Meinhof gegen den "faschistischen Schweinestaat" bedient, ist nicht neu.

     

    Wenn es um die Frage der Verantwortung geht, dann sollte man eher mal erörtern, ob Frau Merkel, die seinerzeit ja am liebsten auf beiden Seiten der Barrikaden gestanden hätte, nicht auch eine Mitschuld trifft, weil sie so getan hatte, als handele es sich bei den G8-Bürgerkriegsspielen um ganz normalen Bürgerprotest. Damit hat sie radikale Gruppen, wie die Interventionistische Linke verharmlost, denen es allein um Bürgerkriegspiele geht. Im Endeffekt ist es nämlich so, daß alle diese Randale-Demonstrationen schon den Charakter einer staatlich organisierten und von den Medien gefeierten Volksbelustigung haben. Im alten Rom hielt man das Volk mit Galdiatorenkämpfen bei Laune, heute haben wir eben solche Demonstrationen, in denen sich der linksliberale Selbsthass entlädt.

  • A
    alcibiades

    Um die Herren und Damen von der grünen Zunft gar nicht erst in Versuchung zu führen, gehört eine technische Sperre her. Wasserwerfer sind nicht für Zielübungen da. Im Übrigen ist es lächerlich, unter welch hanebüchenen Argumenten Gewalttäter bei der Polizei von der Rechtsprechung verschont bleiben. Die Logik des Urteils kann ja nur sein, dass man schon das blosse ansehen eines Wasserwerfers als Provokation werten und dann gegen den "Täter" mit aller Härte vorgehen darf. So eine Einstellung hat weder mit Rechtsstaat noch Demokratie was zu tun, eher mit Feudalismus. Pfui Teufel.

  • M
    max

    dieses pseudorechtliche geschwallere von wegen "unfall" und "der ist vorgewarnt worden", "kein vorsatz" blabla ist wirklich zum kotzen.

     

    es ist ein friedlicher mensch in einer friedlichen situation von staatsbeamten aus nächster nähe mit einem hochdruckwasserstrahl derart ins gesicht geschossen worden, dass ihm die gesichtsknochen gebrochen sind und er auf einem auge blind wurde! alles klar!

    da gibt's nichts zu beschönigen. das ist ne schwere körperverletzung.

    bereits der einsatz des wasserwerfers in dieser situation war rechtswidrig weil komplett unverhältnismäßig.

    und allerdings können die dinger zielen. wenn die auf wenige meter nicht zielen könnten, ob sie jemanden auf die beine oder ins gesicht treffen, dann wären sie vollkommen ungeeignet, weil sie bei größerer distanz nichts mehr anvisieren könnten.

    und noch was: schiessegal, ob jemand linksradikal, mitglied des schwarzen blocks oder cdu-wähler ist. ein derartiger einsatz ist jedem gegenüber unmenschlich und rechtswidrig!

  • R
    reweg

    Ich war selbst schon auf Demonstrationen bei denen Wasserwerfer eingesetzt wurden. Der Druck des Strahles kann einen schon von den Füßen hauen. Natürlich kann es im schlimmsten Fall auch zu Verletzungen kommen.

    Obwohl ich sicher kein Freund der Straßendusche und der Polizei bin, würde ich den Polizisten weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit unterstellen, es war wohl wirklich einfach ein Unfall - schlimm für den Betroffenen aber kein Lehrstück von Willkür und Gewalt.

  • L
    Lars

    In Genua wurde ja sogar mit einer Waffe ins Auge geschossen ohne daß es Konsequenzen für den Mörder hatte.

  • M
    Manu

    Das "abschießen" mit Wasserwerfern war und ist gängige Praxis. Ob trainiert oder aus Spaß der Beamten, keine Ahnung. Ich kenne dies bereits aus Wackersdorf. Auch im weiten Umkreis alleine stehende Leute wurden -gezielt- mit CS-Gas beschossen. Mir selbst ist dies beim fotografieren passiert. Der Wasserwerfer hat sich zu mir gedreht und geschossen. Die Kamera konnte ich noch schützen, ich war anschließend in augenärztlicher Behandlung.

  • E
    extremismus

    @Jürgen Purschke

     

    extremismus,... extremismus,... extremismusaloahey

     

     

    ab in gUlag...

     

    mal ernsthaft:

     

    selber schuld! wer gegen die hießige ordnung ist, bekommt was auf die fresse *punkt*

     

    nicht demonstireren, nicht wählen, nuch ex-kirchmedia schauen!

     

    wählt die schwarzgelbe welt, wÖählt bild

  • A
    april

    Wer die Sicherheit unserer Staatsoberhäupter gefährdet, ist ein Feind des Rechtsstaates. Die Polizei ist mit dem linksextremen Mob noch viel zu zimperlich umgegangen.

  • M
    majster

    @juli:

    "die hundert verletzten polizisten waren mehr als gerechtfertigt wenn ich solch ein Scheiß von denen hören muss"

    jawoll! auge um auge, zahn um zahn!

    ich hoffe du weißt selbst dass das schmarrn ist..

  • W
    WilderWusel

    Hier wurde mal wieder gezielt ein Exempel statuiert.Dieser Unterdrückungsapparat ist doch nur daran interessiert,dass sich niemand mehr zur Wehr setzt.Eine eigene Meinung in Form von Demonstrationen kundzutun wird mit Polizeigewalt unterdrückt.Möchte nicht wissen,wieviele Polizisten auf derartige "Veranstaltungen" ihren angestauten Frust ablassen.Ängste schüren,weil man selber Angst hat ist arm und verachtungswürdig.

  • F
    Fritz

    Wasserwerfer sind ja auch was unglaublich neues auf Demonstrationen. Die Protestler wissen doch was sie erwartet und dann fangen sie an zu meckern, wenn gegen sie vorgegangen wird? Lächerlich!

     

    Ich sage: Pech gehabt!

    Und zu den Polizisten: Immer ordentlich drauf halten.

  • R
    Radikaldemokrat

    @Edelweiß

    Ich will Ihre Argumention mal umdrehen:

    Sie schreiben: "Jeder der heute von seinem Demonstrationsrecht gebrauch gemacht, muss mit Übergriffen und Polizeigewalt rechnen."

    Und jeder Polizist, der auf Demonstrationen für Recht und Ordnung sorgt, muß mit Beschimpfungen, Steinen und Molotow Cocktails rechnen.

     

    Wenn es zu solchen Verletzungen wie beschrieben kommt ist das schlecht und muß verfolgt werden.

     

    Aber wer denkt an die Hunderte von Polizisten, die alljährlich Opfer - meist linksexetremistischer - Gewelt werden. Siehe Hamburg, siehe Berlin.

  • B
    Bastian

    Jaja, und ein Cop der mit meinem Vater im Krankenhaus lag, schwadronierte: "wir bräuchten Panzer gegen den schwarzen Block, und Flammenwerfer für die Türken". So einer spricht vl. nicht für alle kollegen, doch wenn man sich mal auf Demos umschaut, anscheinend doch für eine Menge. in berlin zuletzt bei "Freiheit statt Angst" und dem Naziaufmarsch (bzw. der Gegendemo) zu sehen. Bin ich froh, dass es neben dem all zu parteiischen "Neuen Deutschland" noch die TAZ gibt, die TeamGrean mal auf die Finger schaut. ich bitte um mehr davon.

     

    selbst deren chefs prügeln allzu gern mit: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tennis-Borussia-BFC-Dynamo-Randale;art126,2682808

     

    Das der Prozeß eingestellt wird, ist ja kein Wunder. keine Berufsgruppe wird so oft angezeigt wie Polizisten. niemand wird so selten verklagt wie Polizisten. Komisch oder?

    Nicht unbeteiligt ist die Staatsanwaltschaft, die nur 1-2% der Anzeigen zur Anklage macht.

    Da Staatsanwälte und Richter die Polizei regelmäßig zu Demos begleitet (im gleichen Wagen fahrend, miteinander sprechend), sich solche aber wohl kaum aus Deomonstranten sicht anschaut, kennen sie nur diese Perspektive und eine natürlich Voreingenommenheit. Von beruflich durch Zusammenwirken erzwungenen Kungeleien zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, und der Tatsache, dass die meißten Richter vorher als Staatsanwälte tätig waren und mit diesen im gleichen Gebäude arbeiten (Beide Gruppen haben die Büros in den gleichen Gebäuden, gehen zum Mittagessen in die gleichen Kantinen), die gleichen Dienstherren haben usw. mal abgesehen.

    nur 0,4% der Anzeigen gegen Polizisten führen zur Verurteilung.

     

    Ein weiteres Unding ist, das Vorbereitungen (Gedächnisprotokolle) durch "zivile" Zeugen, genauso wie Absprachen unter denselbigen von Richtern ungern gesehen werden, teilweise die Aussagen unbrauchbar machen oder eine Strafverfolgung nach sich ziehen können, während all dies von Polizeibeamten sogar erwartet wird: Berichte, Dienstbesprechungen usw.

     

    Ich bitte die TAZ-Redaktion mehr über solche Sachen zu bringen. Und vor allem an solchen Sachen dran zu bleiben. Viele TAZ-Leser wollen wissen, ob die Prügeler gegen "Freiheit statt Angst" verurteilt werden.

  • S
    schreiber

    der druck ist ein kleines bischen zu heftig eingestellt ... meine umfallen ist ja noch ok bei nem wasserstrahl aber jochbeinbruch? hautlappen?? erblindung??? gehts noch???? da ist aber auch alles grob fahrlässig. das ganze ding mit samt dn zwei wachtmeistern drin ...

  • A
    Andreas

    @ Jürgen Purschke: Was sollte denn dieser Scheißkommentar? Dir wünsche ich auch mal eins auf die Mütze, und zwar ganz kräftig. Und bitte beschwere dich hinterher nicht darüber!!! :-(((

  • S
    Sub

    Es passiert gerade bei den Protesten von G8 und Nato immer wieder das Menschen an den späteren Folgen von dem Reizgas, das die Polizei gerne sehr stark beimischt und recht gezielt einsetzen kann erhebliche Augenschäden bekommen. Es wurde Wasserwerfern auch schon zwischendurch Salz beigemischt und damit vielen Leuten die Haut weggeraspelt. All diese Dinge werden aber gerne verschwiegen und sind fast nie nachweisbar. Schrecklich sowas. Wenn die Polizei hier auch noch Taserguns bekommt... Die Wunden sind echt heftig anzusehen.

  • A
    Alexander

    Ich als Maschinenbauer hätte mir das Gerät natürlich auch mal etwas genauer angesehen. Interesse wird also mit harten Schüssen bestraft? Normalerweise werden erst mal mit GERINGEM Druck Warnschüsse auf KNÖCHELHÖHE abgegeben um die Menschen die vetrieben werden sollen etwas zu befeuchten. Der Bediener dieser Waffe sollte sich über die Folgen seines Strahls stets bewusst sein und deshalb ist eine "Fehlbedienung" automatisch fahrlässig.Absoluter Unsinn dieses Urteil.

  • Q
    Qwyn

    @Jürgen Purschke:

    Wunderbar! Da wird ein Mensch aus nächster Nähe von einem Wasserwerfer beschossen und Sie stecken in einen Sack mit Linksextremisten.

     

    Ich gratuliere zu Ihrem ausgewogenen und fundierten Urteil. Unser Land braucht mehr davon!!

     

    Zu Ihrer Information: Es wird nicht nur der schwarze Block von Wasserwerfern beschossen.

    Ja auch bei anderen Demos greift die Polizei so durch.

    Glauben Sie mir, die brauchen dazu nicht mal Steinewerfer oder Beleidigungen.

  • M
    max

    ich könnte vor wut heulen und schreien. es ist so widerlich!

  • T
    Tom

    @Herrn Purschke,

    wenn Sie junge Menschen, die sich unter Gefahr des eigenen Wohls, Leibes und Lebens friedlich für einen Wandel für eine undogmatischere Zukunftsgesellschaft einsetzen, als "linksextremen Mob" bezeichnen, würde ich Ihnen eher "Bild.de" als "taz.de" empfehlen. Steffen B. hat meine absolute Hochachtung, sein Schicksal (genau wie das der verletzten Polizisten) zu verhöhnen, ist menschenverachtend.

  • LS
    l s

    Was lernt mensch dadraus? In Zukunft nur noch mit stabilen Schutzbrillen auf Demos gehen. Vielleicht auch noch mit Helm? Ist ja keine Vermummung. Safety first!

  • F
    F2y

    Zitat Edelweiß:

    "Es dürfe keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizisten geben... "

     

    Köstlich. XD ^^

    Als ob die Polizei irgendwer kontrolliert; der Korpsgeist lebt da doch unbeschwert.

     

    Mal im Ernst, es muß eine Möglichkeit geben, sich als Bürger, der sein im GG verankerten DemonstrationsRECHT wahrnimmt [@Jürgen Purschke: Steffen B.:Heilpraktiker und Rettungssanitäter ist garantiert "LINKSEXTREM" und Demonstrieren tun ja nur Chaoten, nich? ^^] gegen Staatsbeamte zu wehren, wenn diese ihre Aufgabe verfehlen.

     

    Schon das gesamte Geschehen in Heiligendamm an sich betrachtet, hat mit Demokratie NICHTS mehr zu tun (SPERRZAUN wie inner Zone damals^^ mit 200 m Sicherheitszone und 5 - 10 Kilometer erweiterten Maßnahmenraum, provokante Niedrigflüge mit MILITÄRISCHEN WAFFENSYSTEMEN (im Inland ist das VERFASSUNGSWIDRIG!!!) über UNBEWAFFNETE Bürger "zur Aufklärung" oder doch eher zwecks Einschüchterung??, Geruchsproben (Stasi^^) von POTENTIELLEN Gegnern nehmen )

    Wegen einer, von mir befürworteten, Einsatzidentifikationsnummer für Polizisten in der CDU jedoch gleich von Kontroll-WAHN zu sprechen (aber die DNA-Probe als erkennungsdienstliche Standard-Maßnahme einführen wollen: wer leidet hier wohl an PARANOIDEM RINDERWAHN mit einer Pest- und Cholera-Superinfektion), zeigt doch das verzerrte völlig absurde Realitätsempfinden in der CDU, anbetracht dessen, wie sie täglich aufs neue mit geradezu krimineller Energie für mehr "Sicherheit" "im Namen des Volkes" Müll ääh.. Gesetzesvorschläge vorbringt, die dann meist als verfassungswidrig deklariert, beim BVerfG im Mülleimer landen.

    Zurück zum Thema:

    Staatsbeamte ENTSCHULDIGEN sich niemals, denn dann würden sie Fehler eingestehen, daher ist IMMER der Weg über Gericht vonnöten, und der verläuft stets im Sande.

    Ich wünsche Steffen B. jedenfalls, dass er die lächerliche Summe (für den verlust eines Auges) von 30000 Euro in einer Instanz zugesprochen bekommt, angesichts eines auf offenem Feld völlig unnötig eingesetzten Wasserwerfers. Meiner Meinung nach müßte die Strafe zu Lasten der Einsatzleitung gehen, nicht eniger weniger Polizisten, denn nur so würden sie in Zukunft Kontrolle über ihre Drohnen behalten und über VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT der Mittel reflektieren, bevor sie den "Schießbefehl" erteilen!

  • A
    Anti-Antifafa

    Selbst Schuld! Sie wurden aufgefordert den Platz zu verlassen und haben es nicht getan. Bevor die Anti G8 Terroristen alles in Brand stecken, ist es besser sie zur Ordnung zu rufen.

  • A
    asta

    Wäre immer schick, wenn man mal die Akte sehen könnte....

     

    Fall es richtig ist, dass der Verletzte und die Zeugen als "unglaubwürdig" einstuft wurden, dann müssen die irgendeine Vorgeschichte haben, oder sonste was. Denn glaubwürdig ist der Zeuge bzw. seine Persönlichkeit und glaubhaft seine Aussage. Zumindest bei Juristen...

     

    Wär ja mal interessant warum "unglaubwürdig"....

  • TE
    tis e oudeis

    "Schuld" dürften in diesem Fall nicht die den Wasserwerfer bedienenden Polizisten, sondern technischen Prüfinstanzen haben (weiß nicht, wer das in diesem Fall ist. TÜV?)

     

    Die reißerische Überschrift ist in jedem Fall unangebracht. Sie suggeriert einen 1. beabsichtigten und 2. aus einer Feuerwaffe abgegebenen und damit potenziell tödlichen Schuss.

  • S
    Spin

    Hier gilt mal, was Politiker sonst immer sagten, wenn mal ein Spitzenverdiener angegriffen wurde (wo sie aber meistens falsch lagen):

    "Dies ist ein Anschlag auf die Demokratie und auf uns alle!"

     

    Wer sich erdreistet, gegen eine Weltordnung zu protestieren, die TÄGLICH weltweit

    - 25.000 durch Unterernährung (Uno-Statistik)

    - 2.000 in bewaffneten Auseinandersetzungen (Oxfam)

    - und unzählige wegen mangelnder Medizinischer Hilfe umbringt,

    - durch Gerechtigkeit vermeidbare Tote also -

    tja, "der ist halt nur so ein Linksextremist", der halt auf sein Auge verzichten muss.

     

    Die Kumpanei von Justiz und Polizei macht einmal mehr fassungslos.

  • J
    Jan-Peter

    Fakt ist, dass "Opfer" hat sich wissentlich in einen Gefahrenbereich begeben, der Einsatz von Wasserwerfern ist ein Mittel des unmittelbaren Zwanges, dieser MUSS vor seinem Einsatz mehrmals angekündigt werden ,etwa: "ich bitte sie das Gebiet zu verlassen, bei Zuwiderhandlung werden wir unmittelbaren Zwang gegen sie einsetzen." Das lernt jeder Rekrut bei der Bundeswehr, wie in diesem Falle ich. Wir stellen also fest, dass sich der Demonstrant dieser Aufforderung zuvor widersetzte, worauf der Wasserwerfer eingesetzt wurde. Desweiteren verfügt ein Wasserwerfer über einen enormen Streuradius, eben damit der massive Strahl keine Verletzungen hervorruft. Allerdings erschwert dies natürlich auch genaues Zielen. Den Beamten hier Vorsatz zu unterstellen ist schlicht abwegig. Desweiteren nutzen sie doch bitte mal ihren gesunden Menschenverstand. Glauben sie denn im Ernst in den Wasserwerfern säßen Menschen, die sich daran erfreuen Anderen das Augenlicht zu nehmen oder andersartig zu verletzen? Führen die villeicht sogar eine Strichliste, für die meißten "Abschüsse"? Solche Vorwürfe sind absolut irrational!

  • BD
    BJ D

    Hab den Vorfall gesehen und das sah echt übel aus. Zumal auf der Wiese überhaupt nichts los war. jede menge Demonstranten, die in der Sonne geschwitzt haben. Die 3fache Polizeikette und die 3 (oder 4) Wasserwerfer war eh zzu stark als dass irgendwer versucht hätte durchzubrechen. War auch gar nicht nötig, da die Polizeieinheiten die Strasse bereits völlig zgestellt hatten.

    Keine Flaschen Steine oder sonstwas flog - es war einfach "chillig".

    Die Wasserwerfereinsätze waren völlig blödsinnig und wurden bis zu dem vorfall eher als Abkühlung genutzt. Der harte Strahl hatte keinen Sinn.

     

    So ein Urteil zeigt deutlich, dass Justicia nicht blind ist. Unsere Richter, Staatsanwälte etc. unterscheiden sehr deutlich zwischen "Freund" und "Feind".

  • P
    peter

    War auch zum Zeitpunkt des Wasserwerfers vor Ort. Allein schon der Einsatz des Wasserwerfers gegen Leute die friedlich auf einer Wiese stehen ist ekelhaft. Es gab keinerlei Gewalt von Seiten der Demonstranten. Ein kaputtes Auge und viele Verletzte nur wegen einer Laune der Polizei!

  • S
    september

    hab auch mal in hamburg nen wasserwerfer ins gesicht bekommen,bei mir ist glücklicherweise nichts weiter passiert. man sollte die druckgrenze soweit herabsetzen das dadurch keine jochbeine zerstörrt werden können.

  • VI
    vidal ingrid

    wer glaubt denn noch an demokratie nur die die noch auf demos rennen und glauben das sie so etwas veraendern koennen glauben durch TATEN ersetzen

  • M
    Manfred

    @Jürgen Purschke:

    Um auf ihrem Niveau zu bleiben:

    So Nazis wie Sie haben in Deutschland nichts verloren oder gehören ins Gefängnis!

    Viel Spaß beim Nachdenken!

  • R
    revolt!

    Ist ja nichts Neues, dass Polizisten von Justiz und Polizei gedeckt werden. Genau so funktioniert ein demokratischer Rechtsstaat! Wer diese Selbstbeweihräucherung noch ernst nimmt, ist blind für die Realität.

  • TN
    Tut nichts zur Sache

    Das zeigt mal wieder, was D-Land für ein scheiß Polizeistaat geworden ist.

    Hauptsache von unseren Steuergeldern wird ein demokratisch NICHT legitimiertes Treffen der mächtigen Selbstbeweihräucherer gschützt...

    Einfach widerlich!!!

    Und ein Teil der hirnlosen Masse jubelt noch über Polizeigewalt. Naja, die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.

  • TT
    tayfun turunci

    ein gezielter "unfall"...

    gummiprojektile, harte wasserstösse...

    man verarbeitet mit hochdruckwasserstrahlen doch irgendwas in der industrie.. und schneidet damit alles mögliche..

    wasserwerfe müssen entweder komplett verboten werden oder in eine weichere spritzqualitaet ohne verletzungsgefahr für die "kıntrahenten" der polizei eingestellt werden...

    wasserkanonen sind genauso gefaehrlich wie schleudern, und falls seitens der demonstranten gegen die polizei keine schleudern oder sonstige "waffen" einesetzt werden, darf die polizei genauso auch keine "waffen" einsetzen..

  • LD
    la democratia

    @Jürgen Purschke:

     

    Da könnten Sie Recht haben, das ist hierzulande inzwischen wie in Italien.

     

    Wer in Italien gegen Bestechung, Korruption und Steuerhinterziehung demonstriert und das Maul aufmacht, ist auch ein Kommunist oder ein Sozialist, sagt jedenfalls der schwarz-braune Multimilliardär Silvio Berlusconi. Sogar das Verfassungsgericht besteht dort aus roten Socken.

     

    Auch in Deutschland gibt es inzwischen nur noch linksextreme undemokratische Krawallmacher und anständige ehrenwerte demokratische Menschen, denen zwar der aufrechte Gang fehlt, die aber dafür Obdachlose und Arbeitslose, Ausländer, Migranten und Juden mit Dreck bewerfen und bespucken und ihrem Chef in den Hintern kriechen.

  • E
    @edelweiß

    Ihr Vorschlag ist gut. Jeder Polizist und jeder Vermummte sollte ein Namensschild tragen.

  • FK
    felix krull

    neueste Schlagzeile der TAZ aus einer Ideologie-befreiten Welt:

     

    "Mit Steinen auf Menschen werfen ist nur Unfall"

  • M
    Martin

    Warum dürfen überhaupt Wasserwerfer eingesetzt werden, wenn solche schweren Verletzungen möglich sind? Oder warum gibt es zumindest keinen Mindestabstand?

  • SJ
    Stefan Jahn

    @ Purschke:

     

    Den Artikel nochmal gründlich lesen und dann nochmal die eigenen Aussagen gründlichst überdenken, empfehle ich!

  • E
    Edelweiß

    Bereits die Polizeiübergriffe beim G8-Gipfel 2001 in Genua haben gezeigt wozu die Ordnungshüter fähig sind.

     

    Dies ist ein Kollateralschaden (Begleitschaden) der entsteht, wenn ein Staat seine Bürger als Combatanten ansieht. Sozusagen als kleiner Vorgeschmack auf einen Einsatz der Bundeswehr im Innern, wurden bei den Protesten gegen den G8 Gipfel auch Tornados der Bundeswehr zur Aufklärung eingesetzt.

     

    Jeder der heute von seinem Demonstrationsrecht gebrauch gemacht, muss mit Übergriffen und Polizeigewalt rechnen. Dies konnte man auch auf der "Freiheit statt Angst"-Demo in Berlin beobachten. Ein einfaches Namensschild könnte oftmals helfen die Schläger im Staatsdienst zu identifizieren. Doch die Berliner CDU setzt sich gegen eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein. Sie sieht in diesem Schritt eine Vorverurteilung der Ordnungshüter. Es sei inakzeptabel, dass Einsatzkräfte für angeblich mehr Bürgernähe unter Generalverdacht gestellt werden! Es dürfe keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizisten geben...

     

    Wir sind China

  • D
    delilah

    Ich war selbst auch auf dem G8 Protest und habe gesehen, wie der Wasserwerfer einem anderen Demonstranten gezielt (und nur ihm) auf den Hinterkopf gehalten wurde. Hier wurden tatsächlich Demonstranten "abgeschossen", das Verhalten mancher Polizisten in den Wasserwerfern war absolut widerlich, auch wenn man hier nicht alle über einen Kamm scheren kann.

  • JP
    Jürgen Purschke

    Der ganze linksextreme Mob will doch Krawalle, wenn sie dann was auf die Mütze bekommen, dann sollen sie sich nicht beschweren.

  • J
    juli

    "aus Neugier Richtung Wasserwerfer gesehen" - Also wenn ein Richter solch eine Aussage zulässt, dann frag ich mich doch wozu wir hier Gewaltenteilung haben wenn sie nicht angewendet wird. ich mein, klar ich steh direkt vor nem Strahlenden Wasserwerfer und schau ihn aber bloß aus Neugier an und nicht etwa aus Angst, Vorsicht oder sonst was... Mit Dieser Aussage kann man sich ja noch nichtmal selbst belügen... Die Hunderte Verletzten Polizisten waren mehr als gerechtfertigt wenn ich solch ein Scheiß von denen hören muss.

  • IN
    Ihr NameDerZonk

    Das Problem habe ich in meinem Bekanntenkreis auch, dass kaum einer einsehen will dass die Einsätze der Polizei sehr oft unverhältnismäßig hart durchgeführt werden. Da werden mit Wasserwerfern friedlichen Demonstranten dieAugen ausgeschossen und die Leute pöbeln dann rum dass es diese "linken Spinner" nicht anders verdient hätten.

     

    Eins weiß ich, ich werde garantiert nicht an irgendwelchen Demos teilnehmen. Ich sehe überhaupt nicht ein das Risiko eingehen zu müssen selber das Augenlicht zu verlieren oder totgeschagen zu werden ohne etwas verbrochen zu haben. Wofür denn? Die meisten Menschen in diesem Staat wollen doch dass das hier ein Polizeistaat wird und sich die Geschichte wiederholt weil sie meinen sie gehören zu den Guten die davon profitieren. Meinetwegen sollen sie das haben, die werden schon sehe was sie davon haben. Ich halt mich jetzt da heraus.

  • W
    Waldi

    @ Anti-Anifa: " wurden aufgefordert den Platz zu verlassen und haben es nicht getan".

     

    Wem gehört denn der Platz? Einem Privatmenschen? Es handelt sich um öffentliche Plätze, egal ob Bahnhof oder Schlossgarten. Wer hat Hausrecht über öffentliche Plätze? Doch wohl zuallererst das Volk, von dem die Macht ausgeht, falls das Grundgesetz noch gilt.

     

    Oder meinen Sie, das Volk gehört dem sog. Staat und muss sich von ihm herumkommandieren lassen? Der sog. Staat mutet dem Volk allmählich zuviel an obrigkeitlichem Terror zu, Atomkraftlügen, Religionsfaschismus mit Migrationshintergrund, Verschuldung zugungsten von Bankstern, die noch immer frei rumlaufen...

  • J
    johannes

    Ich bin jedesmal aufs neue geschockt was sich hier für Nazipöbel rumtreibt - warum geht ihr nicht woanders hin?

    Was den Artikel angeht - zum kotzen. Passt aber auch zur Entwicklung in Deutschland (siehe aktuelle Umfrage)

    und das unter Polizisten besonders viele vollhonks sind, sit mehr als ein Gerücht

  • V
    vic

    Freut mich, dass sich doch einige mit Herrn Purschkes Kommentar auseinandersetzen. Soweit das eben möglich ist.

    Noch etwas zur Bewaffnung der sogenannten Ordnungshüter. So lange DemonstrantInnen nicht gestattt ist, sich entsprechend zu schützen, ist dieser Wasserwerferbeschuss absolut unverhältnismäßig. Es geht hier nicht darum, einen Krieg gegen Terroristen zu gewinnen. Die BRD ist, zumindest auf dem Papier, noch immer ein Rechtsstaat und Demonstrieren ist laut Gesetz erlaubt.

  • A
    Apollo

    "Friedlich will er gegen die "ungerechte Politik" demonstrieren."

     

    Der war gut. Richtig gut!

    Bitte mehr davon.

  • P
    Peter

    Natürlich ist es Fahrlässigkeit. Das einzige Gegenargument könnte sein, dass die Polizisten dumm waren.

    Aber sie wissen doch selbst gut genug, welche Waffen sie bedienen. Aus diesem Grund gibt es auch Regeln, dass sie nur auf den Unterkörper gerichtet werden dürfen, wenn sie nun aber sofort losschiessen und es in kauf nehmen Demonstranten irgendwo zu treffen, ist das nicht ein sauber durch geführter Job sondern fahrlässig.

  • A
    Antifo

    „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.“

     

    Daß die taz die Argumentationsmuster von Andreas Baader und Ulrike Meinhof gegen den "faschistischen Schweinestaat" bedient, ist nicht neu.

     

    Wenn es um die Frage der Verantwortung geht, dann sollte man eher mal erörtern, ob Frau Merkel, die seinerzeit ja am liebsten auf beiden Seiten der Barrikaden gestanden hätte, nicht auch eine Mitschuld trifft, weil sie so getan hatte, als handele es sich bei den G8-Bürgerkriegsspielen um ganz normalen Bürgerprotest. Damit hat sie radikale Gruppen, wie die Interventionistische Linke verharmlost, denen es allein um Bürgerkriegspiele geht. Im Endeffekt ist es nämlich so, daß alle diese Randale-Demonstrationen schon den Charakter einer staatlich organisierten und von den Medien gefeierten Volksbelustigung haben. Im alten Rom hielt man das Volk mit Galdiatorenkämpfen bei Laune, heute haben wir eben solche Demonstrationen, in denen sich der linksliberale Selbsthass entlädt.

  • A
    alcibiades

    Um die Herren und Damen von der grünen Zunft gar nicht erst in Versuchung zu führen, gehört eine technische Sperre her. Wasserwerfer sind nicht für Zielübungen da. Im Übrigen ist es lächerlich, unter welch hanebüchenen Argumenten Gewalttäter bei der Polizei von der Rechtsprechung verschont bleiben. Die Logik des Urteils kann ja nur sein, dass man schon das blosse ansehen eines Wasserwerfers als Provokation werten und dann gegen den "Täter" mit aller Härte vorgehen darf. So eine Einstellung hat weder mit Rechtsstaat noch Demokratie was zu tun, eher mit Feudalismus. Pfui Teufel.

  • M
    max

    dieses pseudorechtliche geschwallere von wegen "unfall" und "der ist vorgewarnt worden", "kein vorsatz" blabla ist wirklich zum kotzen.

     

    es ist ein friedlicher mensch in einer friedlichen situation von staatsbeamten aus nächster nähe mit einem hochdruckwasserstrahl derart ins gesicht geschossen worden, dass ihm die gesichtsknochen gebrochen sind und er auf einem auge blind wurde! alles klar!

    da gibt's nichts zu beschönigen. das ist ne schwere körperverletzung.

    bereits der einsatz des wasserwerfers in dieser situation war rechtswidrig weil komplett unverhältnismäßig.

    und allerdings können die dinger zielen. wenn die auf wenige meter nicht zielen könnten, ob sie jemanden auf die beine oder ins gesicht treffen, dann wären sie vollkommen ungeeignet, weil sie bei größerer distanz nichts mehr anvisieren könnten.

    und noch was: schiessegal, ob jemand linksradikal, mitglied des schwarzen blocks oder cdu-wähler ist. ein derartiger einsatz ist jedem gegenüber unmenschlich und rechtswidrig!

  • R
    reweg

    Ich war selbst schon auf Demonstrationen bei denen Wasserwerfer eingesetzt wurden. Der Druck des Strahles kann einen schon von den Füßen hauen. Natürlich kann es im schlimmsten Fall auch zu Verletzungen kommen.

    Obwohl ich sicher kein Freund der Straßendusche und der Polizei bin, würde ich den Polizisten weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit unterstellen, es war wohl wirklich einfach ein Unfall - schlimm für den Betroffenen aber kein Lehrstück von Willkür und Gewalt.

  • L
    Lars

    In Genua wurde ja sogar mit einer Waffe ins Auge geschossen ohne daß es Konsequenzen für den Mörder hatte.

  • M
    Manu

    Das "abschießen" mit Wasserwerfern war und ist gängige Praxis. Ob trainiert oder aus Spaß der Beamten, keine Ahnung. Ich kenne dies bereits aus Wackersdorf. Auch im weiten Umkreis alleine stehende Leute wurden -gezielt- mit CS-Gas beschossen. Mir selbst ist dies beim fotografieren passiert. Der Wasserwerfer hat sich zu mir gedreht und geschossen. Die Kamera konnte ich noch schützen, ich war anschließend in augenärztlicher Behandlung.

  • E
    extremismus

    @Jürgen Purschke

     

    extremismus,... extremismus,... extremismusaloahey

     

     

    ab in gUlag...

     

    mal ernsthaft:

     

    selber schuld! wer gegen die hießige ordnung ist, bekommt was auf die fresse *punkt*

     

    nicht demonstireren, nicht wählen, nuch ex-kirchmedia schauen!

     

    wählt die schwarzgelbe welt, wÖählt bild

  • A
    april

    Wer die Sicherheit unserer Staatsoberhäupter gefährdet, ist ein Feind des Rechtsstaates. Die Polizei ist mit dem linksextremen Mob noch viel zu zimperlich umgegangen.

  • M
    majster

    @juli:

    "die hundert verletzten polizisten waren mehr als gerechtfertigt wenn ich solch ein Scheiß von denen hören muss"

    jawoll! auge um auge, zahn um zahn!

    ich hoffe du weißt selbst dass das schmarrn ist..

  • W
    WilderWusel

    Hier wurde mal wieder gezielt ein Exempel statuiert.Dieser Unterdrückungsapparat ist doch nur daran interessiert,dass sich niemand mehr zur Wehr setzt.Eine eigene Meinung in Form von Demonstrationen kundzutun wird mit Polizeigewalt unterdrückt.Möchte nicht wissen,wieviele Polizisten auf derartige "Veranstaltungen" ihren angestauten Frust ablassen.Ängste schüren,weil man selber Angst hat ist arm und verachtungswürdig.

  • F
    Fritz

    Wasserwerfer sind ja auch was unglaublich neues auf Demonstrationen. Die Protestler wissen doch was sie erwartet und dann fangen sie an zu meckern, wenn gegen sie vorgegangen wird? Lächerlich!

     

    Ich sage: Pech gehabt!

    Und zu den Polizisten: Immer ordentlich drauf halten.

  • R
    Radikaldemokrat

    @Edelweiß

    Ich will Ihre Argumention mal umdrehen:

    Sie schreiben: "Jeder der heute von seinem Demonstrationsrecht gebrauch gemacht, muss mit Übergriffen und Polizeigewalt rechnen."

    Und jeder Polizist, der auf Demonstrationen für Recht und Ordnung sorgt, muß mit Beschimpfungen, Steinen und Molotow Cocktails rechnen.

     

    Wenn es zu solchen Verletzungen wie beschrieben kommt ist das schlecht und muß verfolgt werden.

     

    Aber wer denkt an die Hunderte von Polizisten, die alljährlich Opfer - meist linksexetremistischer - Gewelt werden. Siehe Hamburg, siehe Berlin.

  • B
    Bastian

    Jaja, und ein Cop der mit meinem Vater im Krankenhaus lag, schwadronierte: "wir bräuchten Panzer gegen den schwarzen Block, und Flammenwerfer für die Türken". So einer spricht vl. nicht für alle kollegen, doch wenn man sich mal auf Demos umschaut, anscheinend doch für eine Menge. in berlin zuletzt bei "Freiheit statt Angst" und dem Naziaufmarsch (bzw. der Gegendemo) zu sehen. Bin ich froh, dass es neben dem all zu parteiischen "Neuen Deutschland" noch die TAZ gibt, die TeamGrean mal auf die Finger schaut. ich bitte um mehr davon.

     

    selbst deren chefs prügeln allzu gern mit: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tennis-Borussia-BFC-Dynamo-Randale;art126,2682808

     

    Das der Prozeß eingestellt wird, ist ja kein Wunder. keine Berufsgruppe wird so oft angezeigt wie Polizisten. niemand wird so selten verklagt wie Polizisten. Komisch oder?

    Nicht unbeteiligt ist die Staatsanwaltschaft, die nur 1-2% der Anzeigen zur Anklage macht.

    Da Staatsanwälte und Richter die Polizei regelmäßig zu Demos begleitet (im gleichen Wagen fahrend, miteinander sprechend), sich solche aber wohl kaum aus Deomonstranten sicht anschaut, kennen sie nur diese Perspektive und eine natürlich Voreingenommenheit. Von beruflich durch Zusammenwirken erzwungenen Kungeleien zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, und der Tatsache, dass die meißten Richter vorher als Staatsanwälte tätig waren und mit diesen im gleichen Gebäude arbeiten (Beide Gruppen haben die Büros in den gleichen Gebäuden, gehen zum Mittagessen in die gleichen Kantinen), die gleichen Dienstherren haben usw. mal abgesehen.

    nur 0,4% der Anzeigen gegen Polizisten führen zur Verurteilung.

     

    Ein weiteres Unding ist, das Vorbereitungen (Gedächnisprotokolle) durch "zivile" Zeugen, genauso wie Absprachen unter denselbigen von Richtern ungern gesehen werden, teilweise die Aussagen unbrauchbar machen oder eine Strafverfolgung nach sich ziehen können, während all dies von Polizeibeamten sogar erwartet wird: Berichte, Dienstbesprechungen usw.

     

    Ich bitte die TAZ-Redaktion mehr über solche Sachen zu bringen. Und vor allem an solchen Sachen dran zu bleiben. Viele TAZ-Leser wollen wissen, ob die Prügeler gegen "Freiheit statt Angst" verurteilt werden.

  • S
    schreiber

    der druck ist ein kleines bischen zu heftig eingestellt ... meine umfallen ist ja noch ok bei nem wasserstrahl aber jochbeinbruch? hautlappen?? erblindung??? gehts noch???? da ist aber auch alles grob fahrlässig. das ganze ding mit samt dn zwei wachtmeistern drin ...

  • A
    Andreas

    @ Jürgen Purschke: Was sollte denn dieser Scheißkommentar? Dir wünsche ich auch mal eins auf die Mütze, und zwar ganz kräftig. Und bitte beschwere dich hinterher nicht darüber!!! :-(((

  • S
    Sub

    Es passiert gerade bei den Protesten von G8 und Nato immer wieder das Menschen an den späteren Folgen von dem Reizgas, das die Polizei gerne sehr stark beimischt und recht gezielt einsetzen kann erhebliche Augenschäden bekommen. Es wurde Wasserwerfern auch schon zwischendurch Salz beigemischt und damit vielen Leuten die Haut weggeraspelt. All diese Dinge werden aber gerne verschwiegen und sind fast nie nachweisbar. Schrecklich sowas. Wenn die Polizei hier auch noch Taserguns bekommt... Die Wunden sind echt heftig anzusehen.

  • A
    Alexander

    Ich als Maschinenbauer hätte mir das Gerät natürlich auch mal etwas genauer angesehen. Interesse wird also mit harten Schüssen bestraft? Normalerweise werden erst mal mit GERINGEM Druck Warnschüsse auf KNÖCHELHÖHE abgegeben um die Menschen die vetrieben werden sollen etwas zu befeuchten. Der Bediener dieser Waffe sollte sich über die Folgen seines Strahls stets bewusst sein und deshalb ist eine "Fehlbedienung" automatisch fahrlässig.Absoluter Unsinn dieses Urteil.

  • Q
    Qwyn

    @Jürgen Purschke:

    Wunderbar! Da wird ein Mensch aus nächster Nähe von einem Wasserwerfer beschossen und Sie stecken in einen Sack mit Linksextremisten.

     

    Ich gratuliere zu Ihrem ausgewogenen und fundierten Urteil. Unser Land braucht mehr davon!!

     

    Zu Ihrer Information: Es wird nicht nur der schwarze Block von Wasserwerfern beschossen.

    Ja auch bei anderen Demos greift die Polizei so durch.

    Glauben Sie mir, die brauchen dazu nicht mal Steinewerfer oder Beleidigungen.

  • M
    max

    ich könnte vor wut heulen und schreien. es ist so widerlich!

  • T
    Tom

    @Herrn Purschke,

    wenn Sie junge Menschen, die sich unter Gefahr des eigenen Wohls, Leibes und Lebens friedlich für einen Wandel für eine undogmatischere Zukunftsgesellschaft einsetzen, als "linksextremen Mob" bezeichnen, würde ich Ihnen eher "Bild.de" als "taz.de" empfehlen. Steffen B. hat meine absolute Hochachtung, sein Schicksal (genau wie das der verletzten Polizisten) zu verhöhnen, ist menschenverachtend.

  • LS
    l s

    Was lernt mensch dadraus? In Zukunft nur noch mit stabilen Schutzbrillen auf Demos gehen. Vielleicht auch noch mit Helm? Ist ja keine Vermummung. Safety first!

  • F
    F2y

    Zitat Edelweiß:

    "Es dürfe keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizisten geben... "

     

    Köstlich. XD ^^

    Als ob die Polizei irgendwer kontrolliert; der Korpsgeist lebt da doch unbeschwert.

     

    Mal im Ernst, es muß eine Möglichkeit geben, sich als Bürger, der sein im GG verankerten DemonstrationsRECHT wahrnimmt [@Jürgen Purschke: Steffen B.:Heilpraktiker und Rettungssanitäter ist garantiert "LINKSEXTREM" und Demonstrieren tun ja nur Chaoten, nich? ^^] gegen Staatsbeamte zu wehren, wenn diese ihre Aufgabe verfehlen.

     

    Schon das gesamte Geschehen in Heiligendamm an sich betrachtet, hat mit Demokratie NICHTS mehr zu tun (SPERRZAUN wie inner Zone damals^^ mit 200 m Sicherheitszone und 5 - 10 Kilometer erweiterten Maßnahmenraum, provokante Niedrigflüge mit MILITÄRISCHEN WAFFENSYSTEMEN (im Inland ist das VERFASSUNGSWIDRIG!!!) über UNBEWAFFNETE Bürger "zur Aufklärung" oder doch eher zwecks Einschüchterung??, Geruchsproben (Stasi^^) von POTENTIELLEN Gegnern nehmen )

    Wegen einer, von mir befürworteten, Einsatzidentifikationsnummer für Polizisten in der CDU jedoch gleich von Kontroll-WAHN zu sprechen (aber die DNA-Probe als erkennungsdienstliche Standard-Maßnahme einführen wollen: wer leidet hier wohl an PARANOIDEM RINDERWAHN mit einer Pest- und Cholera-Superinfektion), zeigt doch das verzerrte völlig absurde Realitätsempfinden in der CDU, anbetracht dessen, wie sie täglich aufs neue mit geradezu krimineller Energie für mehr "Sicherheit" "im Namen des Volkes" Müll ääh.. Gesetzesvorschläge vorbringt, die dann meist als verfassungswidrig deklariert, beim BVerfG im Mülleimer landen.

    Zurück zum Thema:

    Staatsbeamte ENTSCHULDIGEN sich niemals, denn dann würden sie Fehler eingestehen, daher ist IMMER der Weg über Gericht vonnöten, und der verläuft stets im Sande.

    Ich wünsche Steffen B. jedenfalls, dass er die lächerliche Summe (für den verlust eines Auges) von 30000 Euro in einer Instanz zugesprochen bekommt, angesichts eines auf offenem Feld völlig unnötig eingesetzten Wasserwerfers. Meiner Meinung nach müßte die Strafe zu Lasten der Einsatzleitung gehen, nicht eniger weniger Polizisten, denn nur so würden sie in Zukunft Kontrolle über ihre Drohnen behalten und über VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT der Mittel reflektieren, bevor sie den "Schießbefehl" erteilen!

  • A
    Anti-Antifafa

    Selbst Schuld! Sie wurden aufgefordert den Platz zu verlassen und haben es nicht getan. Bevor die Anti G8 Terroristen alles in Brand stecken, ist es besser sie zur Ordnung zu rufen.

  • A
    asta

    Wäre immer schick, wenn man mal die Akte sehen könnte....

     

    Fall es richtig ist, dass der Verletzte und die Zeugen als "unglaubwürdig" einstuft wurden, dann müssen die irgendeine Vorgeschichte haben, oder sonste was. Denn glaubwürdig ist der Zeuge bzw. seine Persönlichkeit und glaubhaft seine Aussage. Zumindest bei Juristen...

     

    Wär ja mal interessant warum "unglaubwürdig"....

  • TE
    tis e oudeis

    "Schuld" dürften in diesem Fall nicht die den Wasserwerfer bedienenden Polizisten, sondern technischen Prüfinstanzen haben (weiß nicht, wer das in diesem Fall ist. TÜV?)

     

    Die reißerische Überschrift ist in jedem Fall unangebracht. Sie suggeriert einen 1. beabsichtigten und 2. aus einer Feuerwaffe abgegebenen und damit potenziell tödlichen Schuss.

  • S
    Spin

    Hier gilt mal, was Politiker sonst immer sagten, wenn mal ein Spitzenverdiener angegriffen wurde (wo sie aber meistens falsch lagen):

    "Dies ist ein Anschlag auf die Demokratie und auf uns alle!"

     

    Wer sich erdreistet, gegen eine Weltordnung zu protestieren, die TÄGLICH weltweit

    - 25.000 durch Unterernährung (Uno-Statistik)

    - 2.000 in bewaffneten Auseinandersetzungen (Oxfam)

    - und unzählige wegen mangelnder Medizinischer Hilfe umbringt,

    - durch Gerechtigkeit vermeidbare Tote also -

    tja, "der ist halt nur so ein Linksextremist", der halt auf sein Auge verzichten muss.

     

    Die Kumpanei von Justiz und Polizei macht einmal mehr fassungslos.

  • J
    Jan-Peter

    Fakt ist, dass "Opfer" hat sich wissentlich in einen Gefahrenbereich begeben, der Einsatz von Wasserwerfern ist ein Mittel des unmittelbaren Zwanges, dieser MUSS vor seinem Einsatz mehrmals angekündigt werden ,etwa: "ich bitte sie das Gebiet zu verlassen, bei Zuwiderhandlung werden wir unmittelbaren Zwang gegen sie einsetzen." Das lernt jeder Rekrut bei der Bundeswehr, wie in diesem Falle ich. Wir stellen also fest, dass sich der Demonstrant dieser Aufforderung zuvor widersetzte, worauf der Wasserwerfer eingesetzt wurde. Desweiteren verfügt ein Wasserwerfer über einen enormen Streuradius, eben damit der massive Strahl keine Verletzungen hervorruft. Allerdings erschwert dies natürlich auch genaues Zielen. Den Beamten hier Vorsatz zu unterstellen ist schlicht abwegig. Desweiteren nutzen sie doch bitte mal ihren gesunden Menschenverstand. Glauben sie denn im Ernst in den Wasserwerfern säßen Menschen, die sich daran erfreuen Anderen das Augenlicht zu nehmen oder andersartig zu verletzen? Führen die villeicht sogar eine Strichliste, für die meißten "Abschüsse"? Solche Vorwürfe sind absolut irrational!

  • BD
    BJ D

    Hab den Vorfall gesehen und das sah echt übel aus. Zumal auf der Wiese überhaupt nichts los war. jede menge Demonstranten, die in der Sonne geschwitzt haben. Die 3fache Polizeikette und die 3 (oder 4) Wasserwerfer war eh zzu stark als dass irgendwer versucht hätte durchzubrechen. War auch gar nicht nötig, da die Polizeieinheiten die Strasse bereits völlig zgestellt hatten.

    Keine Flaschen Steine oder sonstwas flog - es war einfach "chillig".

    Die Wasserwerfereinsätze waren völlig blödsinnig und wurden bis zu dem vorfall eher als Abkühlung genutzt. Der harte Strahl hatte keinen Sinn.

     

    So ein Urteil zeigt deutlich, dass Justicia nicht blind ist. Unsere Richter, Staatsanwälte etc. unterscheiden sehr deutlich zwischen "Freund" und "Feind".

  • P
    peter

    War auch zum Zeitpunkt des Wasserwerfers vor Ort. Allein schon der Einsatz des Wasserwerfers gegen Leute die friedlich auf einer Wiese stehen ist ekelhaft. Es gab keinerlei Gewalt von Seiten der Demonstranten. Ein kaputtes Auge und viele Verletzte nur wegen einer Laune der Polizei!

  • S
    september

    hab auch mal in hamburg nen wasserwerfer ins gesicht bekommen,bei mir ist glücklicherweise nichts weiter passiert. man sollte die druckgrenze soweit herabsetzen das dadurch keine jochbeine zerstörrt werden können.

  • VI
    vidal ingrid

    wer glaubt denn noch an demokratie nur die die noch auf demos rennen und glauben das sie so etwas veraendern koennen glauben durch TATEN ersetzen

  • M
    Manfred

    @Jürgen Purschke:

    Um auf ihrem Niveau zu bleiben:

    So Nazis wie Sie haben in Deutschland nichts verloren oder gehören ins Gefängnis!

    Viel Spaß beim Nachdenken!

  • R
    revolt!

    Ist ja nichts Neues, dass Polizisten von Justiz und Polizei gedeckt werden. Genau so funktioniert ein demokratischer Rechtsstaat! Wer diese Selbstbeweihräucherung noch ernst nimmt, ist blind für die Realität.

  • TN
    Tut nichts zur Sache

    Das zeigt mal wieder, was D-Land für ein scheiß Polizeistaat geworden ist.

    Hauptsache von unseren Steuergeldern wird ein demokratisch NICHT legitimiertes Treffen der mächtigen Selbstbeweihräucherer gschützt...

    Einfach widerlich!!!

    Und ein Teil der hirnlosen Masse jubelt noch über Polizeigewalt. Naja, die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.

  • TT
    tayfun turunci

    ein gezielter "unfall"...

    gummiprojektile, harte wasserstösse...

    man verarbeitet mit hochdruckwasserstrahlen doch irgendwas in der industrie.. und schneidet damit alles mögliche..

    wasserwerfe müssen entweder komplett verboten werden oder in eine weichere spritzqualitaet ohne verletzungsgefahr für die "kıntrahenten" der polizei eingestellt werden...

    wasserkanonen sind genauso gefaehrlich wie schleudern, und falls seitens der demonstranten gegen die polizei keine schleudern oder sonstige "waffen" einesetzt werden, darf die polizei genauso auch keine "waffen" einsetzen..

  • LD
    la democratia

    @Jürgen Purschke:

     

    Da könnten Sie Recht haben, das ist hierzulande inzwischen wie in Italien.

     

    Wer in Italien gegen Bestechung, Korruption und Steuerhinterziehung demonstriert und das Maul aufmacht, ist auch ein Kommunist oder ein Sozialist, sagt jedenfalls der schwarz-braune Multimilliardär Silvio Berlusconi. Sogar das Verfassungsgericht besteht dort aus roten Socken.

     

    Auch in Deutschland gibt es inzwischen nur noch linksextreme undemokratische Krawallmacher und anständige ehrenwerte demokratische Menschen, denen zwar der aufrechte Gang fehlt, die aber dafür Obdachlose und Arbeitslose, Ausländer, Migranten und Juden mit Dreck bewerfen und bespucken und ihrem Chef in den Hintern kriechen.

  • E
    @edelweiß

    Ihr Vorschlag ist gut. Jeder Polizist und jeder Vermummte sollte ein Namensschild tragen.

  • FK
    felix krull

    neueste Schlagzeile der TAZ aus einer Ideologie-befreiten Welt:

     

    "Mit Steinen auf Menschen werfen ist nur Unfall"

  • M
    Martin

    Warum dürfen überhaupt Wasserwerfer eingesetzt werden, wenn solche schweren Verletzungen möglich sind? Oder warum gibt es zumindest keinen Mindestabstand?

  • SJ
    Stefan Jahn

    @ Purschke:

     

    Den Artikel nochmal gründlich lesen und dann nochmal die eigenen Aussagen gründlichst überdenken, empfehle ich!

  • E
    Edelweiß

    Bereits die Polizeiübergriffe beim G8-Gipfel 2001 in Genua haben gezeigt wozu die Ordnungshüter fähig sind.

     

    Dies ist ein Kollateralschaden (Begleitschaden) der entsteht, wenn ein Staat seine Bürger als Combatanten ansieht. Sozusagen als kleiner Vorgeschmack auf einen Einsatz der Bundeswehr im Innern, wurden bei den Protesten gegen den G8 Gipfel auch Tornados der Bundeswehr zur Aufklärung eingesetzt.

     

    Jeder der heute von seinem Demonstrationsrecht gebrauch gemacht, muss mit Übergriffen und Polizeigewalt rechnen. Dies konnte man auch auf der "Freiheit statt Angst"-Demo in Berlin beobachten. Ein einfaches Namensschild könnte oftmals helfen die Schläger im Staatsdienst zu identifizieren. Doch die Berliner CDU setzt sich gegen eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein. Sie sieht in diesem Schritt eine Vorverurteilung der Ordnungshüter. Es sei inakzeptabel, dass Einsatzkräfte für angeblich mehr Bürgernähe unter Generalverdacht gestellt werden! Es dürfe keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizisten geben...

     

    Wir sind China

  • D
    delilah

    Ich war selbst auch auf dem G8 Protest und habe gesehen, wie der Wasserwerfer einem anderen Demonstranten gezielt (und nur ihm) auf den Hinterkopf gehalten wurde. Hier wurden tatsächlich Demonstranten "abgeschossen", das Verhalten mancher Polizisten in den Wasserwerfern war absolut widerlich, auch wenn man hier nicht alle über einen Kamm scheren kann.

  • JP
    Jürgen Purschke

    Der ganze linksextreme Mob will doch Krawalle, wenn sie dann was auf die Mütze bekommen, dann sollen sie sich nicht beschweren.

  • J
    juli

    "aus Neugier Richtung Wasserwerfer gesehen" - Also wenn ein Richter solch eine Aussage zulässt, dann frag ich mich doch wozu wir hier Gewaltenteilung haben wenn sie nicht angewendet wird. ich mein, klar ich steh direkt vor nem Strahlenden Wasserwerfer und schau ihn aber bloß aus Neugier an und nicht etwa aus Angst, Vorsicht oder sonst was... Mit Dieser Aussage kann man sich ja noch nichtmal selbst belügen... Die Hunderte Verletzten Polizisten waren mehr als gerechtfertigt wenn ich solch ein Scheiß von denen hören muss.