Auf dem Weg zum Zwei-Klassen-Internet: US-Gericht kippt Netzneutralität
Der Anbieter Verizon siegt mit einer Klage gegen die Aufsichtsbehörde. Nicht nur Verbraucherschützer in den USA sind alarmiert.
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BERLIN taz | Ein US-Berufungsgericht hat den Regeln zur Netzneutralität einen Dämpfer verpasst. Das Gericht in Washington gab dem Konzern Verizon recht, der gegen entsprechende Vorschriften der Aufsichtsbehörde FCC geklagt hatte. Die Richter waren der Ansicht, dass die Behörde mit den Vorschriften ihre Befugnisse überschritten habe.
Nach dem Prinzip der Netzneutralität soll jedes Datenpaket im Internet gleich behandelt werden – unabhängig davon, was es transportiert und wer Sender und Empfänger sind. Gesetzlich verankert ist das Prinzip allerdings nur in sehr wenigen Ländern, in der EU sind es laut der EU-Kommission Slowenien und die Niederlande.
Verbraucherschützer und Bürgerrechtsorganisationen warnen nach dem Urteil vor drastischen Veränderungen. So sagte etwa Craig Aaron von der Nichtregierungsorganisation Free Press: „Die großen Konzerne können nun die Kommunikation blocken und diskriminieren, ganz wie sie wollen.“ Tim Wu, der als Erfinder des Begriffs Netzneutralität gilt, sprach im Blog der Washington Post von einer nie dagewesenen Situation. „Das heißt, dass etwa AT&T für seine Kunden die Serviceseite von T-Mobile sperren könnte.“
Verizon-Vizepräsident Randal Milch betonte: „Die Entscheidung wird Kunden nicht daran hindern, dass Internet so zu nutzen, wie sie es derzeit tun.“ Doch auch wenn die Entscheidung des US-Gerichts nicht dazu führt, dass die Anbieter sofort ihre Praxis ändern – sie bedeutet Rückenwind für alle Kritiker der Netzneutralität.
Zwei-Klassen-Internet
Vor allem die Provider haben ein Interesse an einem Zwei-Klassen-Internet. Denn sie können so doppelt kassieren: Einerseits von den Kunden, andererseits von den Anbietern, die Inhalte bereits stellten. Das würde eine weitere Zentralisierung der Angebote befördern. Denn große Player wie Google können es sich leisten, für eine schnelle Durchleitung ihrer Inhalte zu zahlen. Kleine, alternative Angebote haben dagegen das Nachsehen.
„Auf Verbraucher hier hätte so eine Praxis in den USA keine direkten Auswirkungen, aber an den USA kann man häufig sehen, wohin die Reise geht“, sagt Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ansätze gibt es bereits in Deutschland und Europa: Bei einer Reform des Telekommunikationsgesetzes von 2012 verzichtete die Bundesregierung darauf, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.
Eine entsprechende Verordnung, die der damalige Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) im vergangenen Jahr vorlegte, wurde von Gegnern als untauglich zerpflückt und auch ein entsprechender Entwurf von EU-Kommissarin Neelie Kroes ist alles andere als ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität. Und im vergangenen Jahr machte die Telekom Schlagzeilen mit neuen Tarifen, die das Prinzip verletzt hätten. Erst nach Protesten ruderte das Unternehmen zurück. Bereits Praxis ist etwa, dass einige Mobilfunkanbieter die Nutzung von Internettelefonie in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen.
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