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Auch NS-Kunst ist frei

■ Antwort der Regierung auf die Anfrage der Grünen zur sogenannten „schönen“ und „entarteten“ Kunst

Darf die sogenannte Nazi-Kunst ins Museum? Die Debatte ist alt, gestern endlich hat die Bundesregierung eine diesbezügliche Anfrage der Grünen von vor einem Jahr beantwortet. Sie darf, allerdings in besonderem Rahmen: im noch nicht gebauten Berliner Deutschen Historischen Museum und im Bonner Haus für Geschichte. Die von den Grünen geforderte öffentliche Diskussion könne an diesen Orten geführt werden. Die Bundesregierung begründet ihren Beschluß mit der im Grundgesetz verbürgten Freiheit der Kunst: verwunderlich nur, daß ihr diese ausgerechnet kurz vor dem 100. Geburtstag Hitlers plötzlich so am Herzen liegt. Auf die ebenfalls in der Grünenanfrage enthaltene Aufforderung, die Opfer der NS-Kulturpolitik, die sogenannten „Entarteten“ zu rehabilitieren und zu entschädigen, geht die Antwort der Regierenden nicht ein. Kommentar S.8

Zur Anfrage der Grünen

Hans-Georg Behrs bescheidene Bitte um ein Ende der endlosen Debatte auf S.11/12