Atommüll-Endlager in Deutschland: Kritik an „Geschichtsklitterung“
Der ehemalige Atomaufseher Hennenhöfer hat seine Rolle nach Ansicht der Grünen Kotting-Uhl falsch dargestellt – er sieht das anders.
Der ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, der zwischenzeitlich auch als Lobbyist bei einem Atombetreiber tätig war, hatte im Interview der taz.am wochenende gesagt, dass er an der umstrittenen Entscheidung zum Weiterbetrieb des DDR-Endlagers Morsleben nicht beteiligt war, sondern diese nur umgesetzt habe.
Allerdings stammte das entscheidende Gutachten, mit dem der Weiterbetrieb begründet wurde, von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Und dort war Hennenhöfer genau zu der Zeit – vor seiner Tätigkeit im Ministerium – als Geschäftsführer tätig. Zu der Kritik sagt Hennenhöfer nun, er habe in seiner damaligen Funktion keinerlei Einfluss auf das Gutachten genommen.
Ein Protokoll aus dem Februar 1991, das der taz vorliegt, zeigt allerdings, dass er an einer entscheidenden Sitzung, in der das Gutachten im Ministerium vorgestellt und kritisch diskutiert wurde, teilgenommen hat.
Atomrecht oder Bergrecht?
Auch bezüglich des Salzstocks Asse, der über viele Jahre als „Versuchsendlager“ genutzt wurde, widerspricht Kotting-Uhl der Darstellung Hennenhöfers. Dieser hatte in der taz gesagt, dass er immer die Position vertreten habe, dass das dort eingelagerte Material „dem Atomgesetz unterliegt“. Dieses ist von seinen Sicherheitsanforderungen her deutlich strenger als das Bergrecht, nach dem die Asse seinerzeit betrieben wurde. In einem Schreiben aus dem Jahr 1996 plädiert Hennenhöfer allerdings explizit für eine „Stilllegung der Asse nach Bergrecht“.
Dazu sagt der mittlerweile pensionierte Beamte nun, er habe unterschieden zwischen dem Bergwerk, das gemäß Bergrecht behandelt werden sollte, und dem eingelagerten Material, das nach den Anforderungen des Atomrechts verwahrt werden sollte.
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