Asylverfahren am Flughafen: Ohne Richterbeschluss im Transitknast

Das OLG Frankfurt hält es für rechtswidrig, abgelehnte Asylbewerber an Flughäfen festzuhalten. Die Regierung muss jetzt reagieren.

Menschen schieben Koffer und Gepäckwägen einen Flughafenflur entlang

Gut gelandet: Diese syrischen Geflüchteten dürfen den Flughafen in Hannover verlassen Foto: dpa

FREIBURG taz | Abgelehnte Asylbewerber dürfen nur mit richterlicher Genehmigung im Flughafentransit festgehalten werden. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nach einem jahrelangen Rechtsstreit.

Das Flughafenverfahren sieht vor, dass Flüchtlinge, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen, oft nicht einreisen dürfen. Einfache Verfahren werden erledigt, solange die Antragsteller noch im Transit sind. 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies keine Freiheitsentziehung ist.

Auch abgelehnte Antragsteller mussten seither auf dem Frankfurter Flughafen in der Transiteinrichtung bleiben, einer Art Flughafenknast, weit draußen auf dem Rollfeld. Erst nach 30 Tagen wurde bisher ein Richter gefragt.

In einem rechtskräftigen Urteil hat das OLG Frankfurt nun entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig war. Wenn jemand gegen seinen Willen im Flughafentransit festgehalten wird, handle es sich zumindest nach Abschluss des Asylverfahrens um eine „Freiheitsentziehung“. Darüber müsse ein Richter „unverzüglich“, spätestens aber nach Ablauf des nächsten Tages entscheiden (Az. 20 W 9/15).

Anwalt Peter Fahlbusch, der das Urteil erstritten hat, geht davon aus, dass „einige hundert“ Migranten zumindest zeitweise rechtswidrig inhaftiert waren.

Die Bundesregierung will das Frankfurter Urteil erst mal in Ruhe „auswerten“, sagte sie auf eine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag. Deren Abgeordnete Ulla Jelpke fordert: „Die Regierung muss jetzt die Rechtslage ändern.“Anwalt Fahlbusch hat schon neue Klagen angestrengt, um eine Korrektur des Karlsruher Urteils von 1996 zu erreichen. „Nach meiner Ansicht ist es auch schon eine Freiheitsentziehung, wenn der Antragsteller während des Verfahren in der Transiteinrichtung festgehalten wird“, erklärte Fahlbusch.

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