■ Asyl/Urteil: „Verteilung“ gestoppt
Berlin (taz) – Die Praxis der Ausländerbehörden, neuankommende bosnische Kriegsflüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer zu verteilen, ist rechtswidrig und entbehrt „jedweder rechtlicher Grundlage“. Das hat jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Es gebe weder verbindliche Verteilungsschlüssel noch für die Betroffenen rechtlich anfechtbare Verwaltungsakte. Als einzige Rechtsgrundlage komme der im Zuge des „Asylkompromisses“ neu geschaffene Paragraph 32a Ausländergesetz in Betracht, der Bürgerkriegsflüchtlingen einen gesicherten Sonderstatus zuspricht. (AZ: VG 35 A 3599.94)
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen