Assange seit 2 Jahren im Botschaftsasyl: Hinter ecuadorianischen Gardinen
Der Wikileaks-Gründer will die Vertretung Ecuadors in London einfach nicht verlassen. Nicht unser Problem, meint die schwedische Staatsanwaltschaft.
STOCKHOLM taz | Julian Assange – war da was? Nicht, wenn es nach der schwedischen Staatsanwaltschaft geht. Die Frage, ob sie denn irgendeinen Kommentar dazu habe, dass der Wikileaks-Gründer sich nun seit zwei Jahren in der Botschaft Ecuadors in London aufhält, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen, verneint die für das schwedische Ermittlungsverfahren gegen Assange zuständige Staatsanwältin Marianne Ny. Und verweist auf die Internetseite der Anklagebehörde.
Dort ist die Rubrik „Der Fall Assange“ seit bald zwei Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Die letzte Notiz im Zusammenhang mit der Asylgewährung für Assange durch Ecuador lautet trocken: „Da sich die Botschaft Ecuadors auf britischem Boden befindet, ist dies eine Angelegenheit der britischen Behörden.“ Im übrigen wird betont, dass dieses Asyl und der Botschaftsaufenthalt von Assange „keine Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen in Schweden“ habe. Ein neue Stellungnahme wird erst für den Fall „der Anhörung des Beschuldigten in schwedischer Untersuchungshaft“ in Aussicht gestellt. Dann werde Marianne Ny gerne für Interviewwünsche zur Verfügung stehen.
Die Sache scheint also festgefahren zu sein – jedenfalls solange die 61-jährige Oberstaatsanwältin Ny für den Fall zuständig ist. Von ihr wird kolportiert, dass, wenn sie einmal nein gesagt habe, es auch bei einem Nein bleibe. Und nein hat Ny zum Angebot Assanges gesagt, ihn in der Londoner Botschaft zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu anzuhören. Den Vorwürfen, die im November 2010 auch zu einem europaweiten Haftbefehl gegen ihn geführt hatten: Assange habe sich bei einem Aufenthalt in Schweden im August 2010 der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung in zwei Fällen schuldig gemacht. Die Ablehnung eines Verhörs in London begründet die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf formale und praktische Hindernisse. Außerdem habe Ny, laut Medien, klar gemacht, dass Assange von ihr schon gar keine Sonderbehandlung bekommen werde – nach all der „Farce“, die er veranstaltet habe. Sonst würde er ja dafür auch noch belohnt.
Julian Assange wiederum hat zuletzt in einem Chat mit LeserInnen des Stockhomer Aftonbladet am Dienstag dieser Woche an seiner Haltung festgehalten, nicht freiwillig zu einer Anhörung nach Schweden reisen oder die vom britischen „Supreme Court“ im Juni 2012 endgültig abgesegnete Auslieferung dorthin akzeptieren zu wollen, da er sonst seinen Asylstatus verlieren würde. Im übrigen wiederholte er seine Befürchtung, womöglich von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden. Unbegründet sei eine solche Furcht, meint dagegen die schwedische Staatsanwaltschaft, verweist auf formales Recht und darauf, dass Assange in Schweden nicht weniger sicher wäre als in Grossbritannien. Eine audrückliche Nicht-Auslieferungsgarantie könne man ihm allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht geben.
Kein öffentlicher Druck
Muss Assange also auf „ewig“ in der Ecuador-Botschaft sitzen? In Schweden kann man von einem starken öffentlichen oder gar politischen Druck auf die Staatsanwaltschaft, sich doch vielleicht zu bewegen, nicht sprechen. Zuletzt hatte vor vier Monaten Johan Pehrson, der justizpolitische Sprecher der mitregierenden liberalen Volkspartei, an Ny appelliert, ihre Prinzipien über Bord zu werfen und Assange in London anzuhören. Schliesslich handle es sich um einen „außergewöhnlichen Fall“ und man müsse auch an die Opfer, die beiden Frauen, denken. Denen sei nicht damit gedient, dass das Verfahren jahrelang stocke. Anne Ramberg, Vorsitzende des schwedischen Anwaltsverbands schloss sich diesem Appell an und meinte, alle Beteiligten seien an diesem „Zirkus“ schuld: von der schwedischen Staatsanwaltschaft über die britische Justiz bis zu Assange selbst. Und Claes Borgström, Anwalt einer der beiden Frauen, die Assange beschuldigen, wundert sich, warum dieser nicht einfach von der britischen Polizei zu den Tatvorwürfen gehört werden könne.
Für Dienstag kommender Woche haben Assanges Anwälte einen neuen gerichtlichen Antrag auf Aufhebung des schwedischen Haftbefehls angekündigt. Im August 2020 würde die schwerste der Assange vorgeworfenen Straftaten verjähren.
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