Mobilfunker können strahlen Kläger gegen Funkmast auf einer Kirche unterliegen vorm Bundesgerichtshof. Richter weisen Revision ab: Kein Nachweis für Gesundheitsgefahren. Grüne würden Grenzwerte lieber senken Von MATTHIAS URBACH Ausgabe vom 14.2.2004, Seite 01, Seite 1 Download (PDF)