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Archiv-Artikel

Mobilfunker können strahlen

Kläger gegen Funkmast auf einer Kirche unterliegen vorm Bundesgerichtshof. Richter weisen Revision ab: Kein Nachweis für Gesundheitsgefahren. Grüne würden Grenzwerte lieber senken

BERLIN taz ■ Der Kampf einer hessischen Bürgerinitiative gegen einen Mobilfunkmast scheiterte gestern endgültig am Bundesgerichtshof. Die Richter lehnten eine Revision ab, weil die monierte Anlage auf einem Kirchturm in der 20.000 Einwohner zählenden Stadt Bruchköbel die Grenzwerte einhalte. Damit schwindet die Hoffnung vieler Mobilfunkgegner auf die Gerichte. Denn solche Konflikte gibt es in Deutschland zuhauf.

Die Richter verlangten den Nachweis, dass die Mobilfunkmasten definitiv krank machen. Dies gibt die Wissenschaft bislang nicht her. Zwar läuft ein von der Regierung koordiniertes Forschungsprogramm – erste Ergebnisse liegen aber frühestens in ein, zwei Jahren vor. Dann werden die meisten UMTS-Masten längst stehen.

Konflikte wie um die fünf Jahre alte Antenne in Bruchköbel sollten inzwischen passé sein: Vor gut zwei Jahren verpflichteten sich die meisten Mobilfunkbetreiber, künftig Kommunen und Bürger über neue Anlagen zu informieren und einen Interessenausgleich zu suchen. Denn eine Genehmigung brauchen die kleinen Masten zumeist nicht. Der Selbstverpflichtung zufolge sollen sie nicht direkt an Schulen, Kitas oder Altenheimen entstehen. Wohngebiete wie im Fall Bruchköbel sollen möglichst gemieden werden.

Doch die Gutachter von den Instituten Difu und Ecolog kritisierten letztes Jahr, dass die Bürger noch zu wenig einbezogen würden. „Wenn diese Defizite nicht behoben werden“, sagt die grüne Umweltpolitikerin Antje Vogel-Sperl, werde die Politik „Konsequenzen ziehen müssen“. Immerhin veröffentlicht die Regulierungsbehörde seit drei Wochen die Standorte aller geplanten Masten im Internet (emf.regtp.de).

Ginge es nach den Grünen, wären die Grenzwerte wie in der Schweiz aus Vorsorge bereits um den Faktor 10 verschärft worden. „Es gibt genügend wissenschaftliche Indizien, die einen niedrigeren Grenzwert nahe legen“, sagt der grüne Umweltsprecher Winfried Hermann. 2001 war dies am Kanzleramt gescheitert.

MATTHIAS URBACH

wirtschaft & umwelt SEITE 8